Taxifunk

Taxifunk

Als Taxifunk wird im allgemeinen ein Funknetz bezeichnet, welches zur Kommunikation von Taxizentralen mit Taxis und zur Kommunikation von Taxis untereinander dient. Die meisten Funkzentralen benutzen zur Übertragung des Standortes des Fahrgastes mittlerweile prinzipiell automatische oder vollautomatische GPRS-gestützte Vermittlungssysteme, den Datenfunk.

Inhaltsverzeichnis

Funktion

Der Grundgedanke dieser Einrichtung ist, dem Fahrgast schnellstmöglich ein Taxi bereitzustellen. Der Taxikunde ruft bei einer Funkzentrale an und bestellt ein Taxi zu einer gewünschten Adresse. Über einen Computer wird das der Kundenadresse nächststehende Taxi ausgewählt. Der Taxifahrer bekommt diesen Auftrag per Daten- oder Sprechfunk und kann ihn annehmen oder ablehnen.

Das entsprechende Endgerät des Taxifahrers ist ein herkömmliches PDA mit einem entsprechendem Vermittlungsprogramm, Geräte von Heedfeld, der Firma FMS wie etwa das DGBtouch oder Sprechfunkanlagen.

Aktuelle Situation

Taxizentralen welche jahrzehntelang mehr oder weniger gleich vermittelten, mussten sich nun dem neuen digitalen Zeitalter anpassen und umdisponieren. Vodafone Deutschland lud unter dem Motto M2M die größte europäische Taxizentrale Taxi Berlin zur CeBit 2011 nach Hannover ein.[1]

Wird ein Auftrag von einem Callcenter-Agenten aufgenommen und in das System eingegeben, berechnet das System aus der aktuellen Umlaufzeit eine ungefähre Ankunftszeit des nächstliegenden Taxis und teilt diese dem Anrufer per SMS mit. Zeitgleich bekommt der Fahrer des nächstgelegenste freien Taxis eine Nachricht mit der Zieladresse, die der Anrufer dem Callcenter-Agenten mitgeteilt hat.

Der Vorteil dieser Innovation ist eine wesentlich schnellere und fairere Vermittlung, da tatsächlich das nächstgelegene Taxi den Auftrag angeboten bekommt und nicht das, das sich zuerst bei der Zentrale meldet, wie es bei dem ehemaligen Sprechfunk der Fall war.

Ebenso möglich ist eine vollautomatische Vermittlungstechnik per Internetbestellmaske, Smartphone oder einem sogenannten Telebooking-Verfahren, bei dem die Adresse des Anrufers im System der Taxizentrale hinterlegt ist und dieser per Tastendruck das Taxi zu dieser hinterlegten Adresse mit den jeweiligen hinterlegten Merkmalen wie beispielsweise "Taxi mit Kreditkarte" bestellen kann.

Situation in Deutschland

Taxifunknetze werden in Deutschland von den meist genossenschaftlich organisierten regionalen Taxizentralen betrieben, und von den Taxifahrern entweder über Genossenschaftsbeiträge oder Gebühren finanziert.

Frequenzzuteilung

Die Zuteilung der Frequenzen erfolgt in Deutschland entsprechend der Verwaltungsvorschrift für nicht-öffentlichen mobilen Landfunk (VVnömL) auf Antrag des Betreibers durch die Bundesnetzagentur. Die Zuteilungen werden auf 10 Jahre befristet erteilt und sind gebührenpflichtig. [2]

Zuteilungsbedingungen

Der Betreiber muss dazu einer Bestimmten Gruppe von Bedarfsträgern angehören, diese sind für den Taxifunk:

  • Inhaber einer Genehmigung zur Personenbeförderung für Taxis oder Mietwagen
  • Vereinigungen von Personen, wenn mindestens ein Mitglied Inhaber einer Genehmigung zur Personenbeförderung ist
  • Betreiber von PKW zur Personenbeförderung im Auftrag eines Schulträgers oder für behinderte Menschen von und zu Betreuungseinrichtungen

In den ersten beiden Fällen muss als zusätzliche Bedingung außerdem die Benutzung des Fahrzeuges zum gewerblichen Personentransport im Fahrzeugschein aller verwendeten Fahrzeuge eingetragen sein. [3]

Frequenzbereiche

Für den Taxifunk stehen in Deutschland folgende Frequenzbereiche zur Zuteilung zur Verfügung:[4]

  • Frequenzband 146-174 MHz: 9 Frequenzzuteilungsgebiete zu je 9 Frequenzen = 81 Kanäle
  • Frequenzband 440-470 MHz: 9 Frequenzzuteilungsgebiete zu je 3 Frequenzen = 15 Kanäle

Zusätzlich steht im Frequenzbereich 146 - 174 MHz eine bundesweite Notruffrequenz zur Verfügung, die nicht für normale betriebliche Kommunikation genutzt werden darf.[5]

Einzelnachweise

  1. Welt Online zur modernster M2M Technik der Vodafone Referenz Taxi Berlin
  2. Verwaltungsverordnung für den nicht-öffentlichen mobilen Landfunkdienst, S. 13
  3. Verwaltungsverordnung für den nicht-öffentlichen mobilen Landfunkdienst, S. 30
  4. Verwaltungsvorschriften für Frequenzzuteilungen im nichtöffentlichen mobilen Landfunk (VVnömL), Seite 30, Bundesnetzagentur
  5. Verwaltungsverordnung für den nicht-öffentlichen mobilen Landfunkdienst, S. 30-32

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