- Teesteuer
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Die Teesteuer ist eine Besteuerung von Tee und wird üblicherweise zu den Verbrauchsteuern und den Bagatellsteuern gezählt.
Deutschland
In deutschen Ländern wurde Tee seit dem 17. Jahrhundert in der Form von Einfuhrzöllen mit Abgaben belegt. Aufgrund des „Teesteuergesetzes” vom 30. Juli 1953 (BGBl. I S. 710) wurde die Teesteuer als eine dem Bund zustehende Verbrauchsteuer erhoben. Mit der Aufhebung des „Kaffee- und Teesteuergesetzes” vom 5. Mai 1980 (BGBl. I S. 497) durch eine Neufassung des Kaffeesteuergesetzes vom 21. Dezember 1992 (BGBl. I S. 2150, 2199) wurde die Teebesteuerung zum 1. Januar 1993 abgeschafft. Die Einnahmen aus der Teesteuer betrugen 1992 59 Millionen Deutsche Mark, 1993 noch 6 Millionen Deutsche Mark.
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