- Teilwertverfahren
-
Beim Teilwertverfahren handelt es sich um ein versicherungsmathematisches Bewertungsverfahren für Verpflichtungen aus betrieblicher Altersversorgung.
Das Teilwertverfahren wird dargestellt in § 6a Abs. 3 EStG. Der so definierte Teilwert ist ein Spezialfall des steuerlichen Teilwertes nach § 6 EStG. Angewandt wird es im deutschen Handels- und Steuerrecht, während in internationalen oder ausländischen Rechnungslegungsstandards die Projected Unit Credit Method (PUCM) üblich ist.
Beim Teilwertverfahren wird der Aufwand für den Aufbau der Pensionsrückstellungen für aktive Mitarbeiter über eine fiktive Prämie (Teilwertprämie) gleichmäßig über die Dienstzeit verteilt. Dabei wird aber unterstellt, dass die Zusage in der aktuellen Höhe bereits ab Eintritt in das Unternehmen bestanden hat. Erhöhungen der Zusage beeinflussen somit auch die Prämien der Vergangenheit. Das führt dazu, dass jede Änderung der Zusage eine sprunghafte Veränderung der Pensionsrückstellung zur Folge hat.
Wikimedia Foundation.