- EStG
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Basisdaten Titel: Einkommensteuergesetz Abkürzung: EStG Art: Bundesgesetz Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland Rechtsmaterie: Steuerrecht FNA: 611-1 Ursprüngliche Fassung vom: 16. Oktober 1934
(RGBl. I S. 1005)Inkrafttreten am: Neubekanntmachung vom: 19. Oktober 2002
(BGBl. I S. 4210,
ber. 2003 I S. 179)Letzte Änderung durch: Art. 1 G vom 20. April 2009
(BGBl. I S. 774)Inkrafttreten der
letzten Änderung:24. April 2009
(Art. 4 G vom 20. April 2009)Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung. Im Einkommensteuergesetz der Bundesrepublik Deutschland wird die Besteuerung des Einkommens natürlicher Personen geregelt. Die vom Steueraufkommen her wichtigste Erhebungsform der Einkommensteuer ist die Lohnsteuer. Andere Erhebungsformen sind das allgemeine Verfahren (Festsetzung durch Veranlagung, Erhebung durch Bescheid, notfalls Zwangsvollstreckung) und die Kapitalertragsteuer (inkl. des Zinsabschlags). Bei der Steuerpflicht unterscheidet man zwischen unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht. Natürliche Personen (§ 1 BGB), die ihren Wohnsitz (§ 8 AO) oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt (§ 9 AO) im Inland haben, sind unbeschränkt mit ihrem Welteinkommen einkommensteuerpflichtig. Die sachliche Steuerpflicht erstreckt sich dabei auf die sieben Einkunftsarten (§ 2 EStG). Die jeweiligen Einkünfte sind:
- Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
- Einkünfte aus Gewerbebetrieb
- Einkünfte aus selbständiger Arbeit
- Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
- Einkünfte aus Kapitalvermögen
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und
- sonstige Einkünfte
Die Besteuerung von juristischen Personen u. ä. (insbesondere Kapitalgesellschaften etc.) ist in anderen Steuergesetzen, insbesondere im Körperschaftsteuergesetz geregelt.
Siehe auch
Weblinks
- Gesetzestext von 1934
- Einkommensteuergesetz (EStG) über juris - Gliederung und Gesetzestext
- Überblick über vorgenommene und geplante Änderungen am EStG
- Einkommensteuergesetz - EStG
Bitte beachte den Hinweis zu Rechtsthemen!
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