- Terrorismusbekämpfungsgesetz
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Basisdaten Titel: Gesetz zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus Kurztitel: Terrorismusbekämpfungsgesetz Abkürzung: TerrorBekämpfG Art: Bundesgesetz Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland Rechtsmaterie: Staatsrecht, Staatsschutz, Verwaltungsrecht Fundstellennachweis: 12-4/1 Datum des Gesetzes: 9. Januar 2002
(BGBl. I S. 361, ber. S. 3142)Inkrafttreten am: 1. Januar 2002 Letzte Änderung durch: Art. 2 G vom 5. Januar 2007
(BGBl. I S. 2, 4)Inkrafttreten der
letzten Änderung:11. Januar 2007
(Art. 13 Abs. 1 G vom 11. Januar 2007)GESTA: B098, B027 Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten. Das Terrorismusbekämpfungsgesetz ist ein Anti-Terror-Gesetz, das als deutsches Bundesgesetz Bestimmungen zur Bekämpfung des Terrorismus mit Innen- und Außenwirkung enthält.
Es entstand nach den Terroranschlägen am 11. September 2001 als Teil eines Anti-Terror-Paketes und enthält zahlreiche Änderungen anderer Bundesgesetze. Das Gesetz ist ein Artikelgesetz, das mehrere Änderungen an verschiedenen Gesetzen zur Inneren Sicherheit vornahm. Dabei wurden insbesondere die Befugnisse der Geheimdienste erweitert, das Grundrecht auf das Post- und Fernmeldegeheimnis weiter eingeschränkt, die Voraussetzungen für die Einführung von Ausweisdokumenten mit biometrischen Merkmalen und die Vorschriften des Ausländerrechts verschärft. Die in Artikel 22 Abs. 3 geforderte Evaluation lag dem Innenausschuss des Bundestags fristgerecht vor (Dok.-Nr.: 15(4)218).
Inhaltsverzeichnis
Inhalt
- Das Bundesverfassungsschutzgesetz wird dahingehend erweitert/verändert, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV):
- sich Auskünfte über Konto- und Überweisungsdaten, Postwege, Informationen des Luftverkehrs, sämtliche Informationen zur Nutzung von Telekommunikationsdienstleistungen holen und Handys orten darf;
- die sog. G-10-Kommission über entsprechende Vorgehen informieren muss (durch seinen Präsidenten bzw. seinen Stellvertreter), es sei denn es ist akute Gefahr im Verzug;
- entsprechende Daten bis zu 10 bzw. 15 Jahre und auf Entscheidung des Behördenleiters auch länger speichern darf.
Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz
Die bis Januar 2007 befristeten Änderungen wurden durch das „Gesetz zur Ergänzung der Bekämpfung des internationalen Terrorismus (Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz)" vom 5. Januar 2007 (BGBl. I S. 2) ab dem 11. Januar 2007 für weitere fünf Jahre beibehalten. Anhand einer erneuten Evaluierung (Art. 11) sollen Verbesserungen vorgenommen werden.
Siehe auch
- Antiterrordatei
- Vorratsdatenspeicherung
- Gemeinsames Terrorismusabwehrzentrum
- Deutsche Notstandsgesetze
Literatur
- Büsching, Stephan: Rechtsstaat und Terrorismus, Die sicherheitspolitische Reaktion der USA, Deutschlands und Großbritanniens auf den internationalen Terrorismus, Peter Lang, 2010
- Glaessner, G.-J.: Sicherheit in Freiheit - Die Schutzfunktion des demokratischen Staates und die Freiheit der Bürger, VS Verlag für Sozialwissenschaften, 2003.
- Lepsius, O.: Sicherheit und Terror: Die Rechtslage in Deutschland, in: Leviathan 2004, 64.
- Schwetzel, W.: Freiheit, Sicherheit, Terror - Das Verhältnis von Freiheit und Sicherheit nach dem 11. September 2001 auf verfassungsrechtlicher und einfachgesetzlicher Ebene, Vahlen, 2006.
Weblinks
- Gesetzentwurf mit Begründung (PDF-Datei; 154 kB)
- Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz (PDF-Datei; 89 kB)
- Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrates (PDF-Datei; 92 kB)
- GESTA-Datenbank BT (PDF-Datei)Informationen der Bundesregierung]
- Freiheit durch Sicherheit? Anmerkungen zum Terrorismusbekämpfungsgesetz - Aufsatz von Prof. Erhard Denninger (bpb)
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- Das Bundesverfassungsschutzgesetz wird dahingehend erweitert/verändert, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV):
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