- Tetraplegiker
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Klassifikation nach ICD-10 G82.5 Tetraparese und Tetraplegie, nicht näher bezeichnet ICD-10 online (WHO-Version 2006) Die Tetraplegie (von griechisch: tetra = vier und plege = Schlag) ist eine Form der Querschnittlähmung, bei der alle vier Gliedmaßen, also sowohl Beine als auch Arme betroffen sind. Selten werden auch die Begriffe „Quadriplegie“ oder „Tetraparalyse“ verwendet.
Ursachen
Ursache ist meist eine schwere Schädigung des Rückenmarks im Halswirbelbereich. Sie kann traumatisch, durch einen Tumor, eine Infektions- oder Erbkrankheit, Entzündungen anderer Genese oder idiopathisch bedingt sein:
- Trauma (ca. 60 % aller Fälle)
- Kinderlähmung
- Polyneuritis, Polyradiculoneuritis und Polyneuropathien
- Syringomyelie
- Thrombose der Arteria spinalis anterior oder Arteria basilaris
Man unterscheidet zwischen kompletter und inkompletter Lähmung. Bei der vollständigen Quetschung bzw. Zerstörung der Neuronen besteht sensibel wie motorisch keine Funktion mehr. Bei 50 bis 60 % der Fälle liegt eine inkomplette Lähmung vor. So können motorische oder sensorische Kontrolle auch unterhalb des Lähmungsniveaus ganz oder teilweise vorliegen.
Eine schwere Einschränkung der Lebensqualität wird durch Schmerzen/Missempfindungen im Grenzbereich der Lähmung oder darunter verursacht. Diese Schmerzen/Missempfindungen werden als brennend, stechend oder pochend beschrieben. Sie sind teilweise permanent oder werden bei einer Reizung aktiv.
Seltener kann auch ein beidseitiger Ausfall übergeordneter Zentren im Gehirn (oberes Motoneuron, motorischer Cortex), z. B. durch einen Schlaganfall, eine Tetraparese auslösen.
Letztendlich bedeutet dies einen Ausfall der die Arm- und Beinmuskulatur innervierenden Nerven (Plexus brachialis, Plexus lumbosacralis) und von Blase, Mastdarm und Sexualfunktion sowie den generellen Verlust der Muskelkontrolle und Sensibilität unterhalb der Rückenmarksschädigung, wobei die Sexualfunktion statistisch gesehen bei männlichen Tetraplegikern seltener und in geringerem Ausmaß eingeschränkt ist als bei Paraplegikern (Lähmung in den unteren Extremitäten).
Bei Nervenschädigungen im Bereich der Brust- und Lendenwirbel bleibt die Arm-/Handfunktion intakt und man spricht (im deutschen Sprachraum) von Paraplegie; dieser Begriff ist aber gleichzeitig Oberbegriff und beinhaltet auch die Tetraplegie.
Sonstiges
In der Regel ist ein Mensch mit Tetraplegie auf Pflege und die Hilfestellung anderer Menschen angewiesen. Der erforderliche Umfang ist individuell sehr verschieden.
Es bestehen verschiedene Ausprägungen der Tetraplegie. Bei einer inkompletten Lähmung gibt es beispielsweise die Variante, dass das Gespür für einzelne Körperfunktionen wie z. B. die des Darms oder der Blase vorhanden ist, jedoch die bewusste Steuerung dieser Körperregionen nicht oder nur zum Teil möglich ist.
Siehe auch
Körperbehinderung, Krankenpflege, Persönliche Assistenz
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