- Thailändischer Name
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Thailändische Familiennamen sind seit 1920 gesetzlich vorgeschrieben. Alle thailändischen Staatsbürger wurden verpflichtet, einen Nachnamen als Familiennamen anzunehmen, davor waren nur einfache Namen üblich. Die Namen sind ebenso wie im Westen nach der Regel „Vorname Nachname“ aufgebaut, gehorchen also nicht der Regel für chinesische Familiennamen.
Wenn einem Familiennamen der Zusatz 'Na Ajutthaja' o.ä. angefügt wurde, bedeutet dies ähnlich dem deutschen 'von', dass die Familie adliger Abkunft ist (siehe auch: Thailändische Adelstitel).
Familiennamen wurden zunächst vom König an seine Söhne und an Angehörige des Hofes vergeben - so ist der Familienname des heutigen Königs von Thailand Rama IX. 'Adulyadej'.
Die heute verwendeten Namen oder deren Bestandteile haben meist eine positive euologische Bedeutung.
Im offiziellen Verkehr spricht man sich jedoch stets mit dem Vornamen an, allenfalls erfolgt ein Funktionszusatz, wie General oder Adschaan (für Hochschullehrer). Dies wird auch auf Ausländer übertragen, so dass man grundsätzlich mit dem Vornamen angesprochen wird, ohne dass dies besondere Vertrautheit voraussetzt.
Auch Namenslisten - wie Telefonbücher - sind alphabetisch nach den Vornamen sortiert.
Daneben gibt es Spitznamen, die im Freundes- und Bekanntenkreis üblich sind:
- Nu (หนู - Maus), auch als „Ich“ für untergeordnete (weibliche) Personen gebräuchlich
- Daeng (แดง - Rot)
- Raek (แรก - der oder die Erste), für Erstgeborene
- Lek (เล็ก - klein) für „Kleiner“ oder „Kleine“
- Mali (มะลิ - Jasmin)
Häufig werden als Spitznamen Tiere oder auch Farben verwandt (Gung-Garnele, Mu - Schwein, Pueng - Biene).
Mittlerweile werden aber die engl. Namen eingebürgert, wie z. B. James, Bebe, Beam etc.
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