- Theodor Prinzing
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Theodor Prinzing (* 1923 oder 1924 oder 1925) ist ein ehemaliger deutscher Richter.
Leben
Prinzing wurde im Dezember 1960 an der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Tübingen promoviert.
Prinzing, zuvor Vorsitzender Richter einer Jugendstrafkammer am Landgericht Stuttgart, wurde auf Einfluss der Bundesregierung, des Generalbundesanwalts und der Landesregierung von Baden-Württemberg am 4. Februar 1974 als Nachfolger des bisherigen Vorsitzenden Hänle zum ersten Vorsitzenden Richter des 2. Strafsenats des Oberlandesgerichts Stuttgart ernannt. Dieser 2. Strafsenat war zwischen Mai 1974 und April 1977 für den Stammheim-Prozess gegen Angehörige der Rote Armee Fraktion (RAF) zuständig. Für diesen schwierigen Prozess ausgesucht worden war Prinzing, da er über „Erfahrungen in Monster-Prozessen, Durchblick, Durchsetzungsvermögen und erkennbaren Ehrgeiz“ verfüge.[1]
Am 174. von 192 Prozesstagen, nur ein Vierteljahr vor Ende des insgesamt zwei Jahre dauernden Verfahrens wurde Prinzing im Januar 1977 wegen Befangenheit ausgeschlossen und durch den Beisitzenden Eberhard Foth ersetzt. Es war der inzwischen 85. Befangenheitsantrag der Verteidigung, der zu seiner Ablösung führte. Grund dafür war, dass am 13. Januar 1977 bekannt wurde, dass Prinzing sich vor wichtigen Beschlüssen mit Mitgliedern des 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofes besprochen hatte, der in nächster Instanz für das Verfahren zuständig geworden wäre. In einem Telefonat zwischen Prinzing und einem der Pflichtverteidiger ließ Prinzing außerdem erkennen, dass er die vom Gericht bestellten Pflichtverteidiger und die Wahlverteidiger der Angeklagten unterschiedlich einstufte.
Weblink
- Literatur von und über Theodor Prinzing im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
- Tagesspiegel: Interview mit Theodor Prinzing, Interview erschienen am 14. Oktober 2007
- SWR: Ein ereignisreicher Mammut-Prozess
- SWR: Erster großer RAF-Prozess
Einzelnachweise
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