Thing-Linde

Thing-Linde
Luzerner Schilling: Dorfgericht

Gerichtslinden sind Lindenbäume aus der Familie der Lindengewächse (Tilioideae). Es sind sehr alte Bäume, die einzeln an herausgehobener Stelle in der Nähe eines Dorfes stehen. Unter diesem Baum wurde im Mittelalter das Dorfgericht oder die Ratsversammlung, der sogenannte Thing, unter freiem Himmel abgehalten. Der Platz um diesen Baum herum, die Gerichtsstätte, wurde damals „Thing-Stätte“ genannt. In der Linde verehrten die Germanen Freya.

Ehemalige Gerichtslinden findet man heute noch als Thie-Linde, Thing-Linde oder auch Tilly-Linde. Die Bezeichnung Thie-Linde ist norddeutsch, Thing-Linde mittel- oder süddeutsch. Der Begriff Tilly-Linde lässt sich von der lateinischen Bezeichnung für Linden (Tilia) ableiten. Eine Ableitung vom Namen des Feldherrn Johann t'Serclaes Graf von Tilly scheidet aus.

Alte Gerichtslinden findet man heute noch in vielen Orten, unter anderem in Bargischow, Birnfeld, Castell, Frankfurt am Main, Großgoltern, Herzogenreuth, Hohenpölz, Kierspe, Müden an der Örtze, Neuenrade, an der Feldkirche (Neuwied), Hemmendorf (Salzhemmendorf), Schaumburg, Upstedt und in Warmsen. Auch der womöglich ältestete Baum Deutschlands, die Linde in Schenklengsfeld, diente vormals als Gerichtslinde.

Diese alten, unter Naturschutz stehenden Naturdenkmäler haben laut örtlichen Chroniken oft ein Alter von über 1000 Jahren. Obwohl Linden ein sehr hohes Alter erreichen können, muss die Altersangabe „Tausendjährige Linden“ angezweifelt werden. Wahrscheinlicher ist, dass ein durch Blitz oder Sturm vernichteter Baum wieder an derselben Stelle durch Nachpflanzung ersetzt wurde.

Siehe auch

Literatur

  • Lenzing, Anette: Gerichtslinden und Thingplätze in Deutschland. Königstein i. Ts. 2005 (= Die Blauen Bücher). ISBN 3-7845-4520-3

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