- Tiroler Bergwacht
-
Die Tiroler Bergwacht ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts. Sie hat ihren Sitz in Innsbruck. Die gesetzliche Grundlage stellt das Tiroler Bergwachtgesetz vom 3. Juli 2002 dar.
Inhaltsverzeichnis
Aufgabenbeich
Die Mitglieder der Tiroler Bergwacht sind angelobte Organe der öffentlichen Aufsicht und überwachen als Hilfsorgane der Bezirksverwaltungsbehörden im übertragenen Wirkungsbereich nachfolgende Gesetze:
- Tiroler Naturschutzgesetz mit den dazugehörigen Verordnungen
- Tiroler Nationalparkgesetz Hohe Tauern
- Tiroler Abfallwirtschaftsgesetz
- Landespolizeigesetz Lärmschutz, Schutz vor Gefährdung und Belästigung durch Tiere
- Tiroler Feldschutzgesetz
- Tiroler Campinggesetz
Befugnisse
Die Aufsichtsorgane der Tiroler Bergwacht wurden für die Vollziehung der Gesetze vom Gesetzgeber mit besonderen Befugnissen ausgestattet. Bergwächter dürfen bei der Überwachung dieser Landesgesetze:
- Personen und Fahrzeuge anhalten und zum Nachweis der Identität auffordern.
- Abmahnungen aussprechen oder die Übertretung bei der Bezirksverwaltungsbehörde anzeigen (liegt im Ermessen des einschreitenden Aufsichtsorganes).
- In besonderen Fällen Personen festnehmen und der Bezirksverwaltungsbehörde vorführen.
- Gegenstände, die offensichtlich von einer Verwaltungsübertretung herrühren, beschlagnahmen.
- Besonders geschulte BergwächterInnen dürfen Organstrafverfügungen und Sicherheitsleistungen einheben.
Pflichten
Bergwächter tragen bei ihren Dienstgängen das Dienstabzeichen, führen den Dienstausweis mit und sind in den meisten Fällen an einer einheitlichen Dienstkleidung erkennbar. Es werden jedoch je nach Erfordernis auch Dienste in "Zivil" versehen. Alle BergwächterInnen sind in Ausübung ihres Dienstes als Beamte anzusehen, genießen den besonderen Schutz des Strafgesetzbuches und unterliegen der Amtsverschwiegenheit. Der Aufgabenbereich und die Befugnisse der Bergwächter wurden vom Land Tirol im Tiroler Bergwachtgesetz 2003 festgelegt.
Neben den Tätigkeiten des übertragenen Wirkungsbereiches hilft die Tiroler Bergwacht bei Katastrophen, versieht in verschiedenen Gebieten Pistenrettungsdienste und wird fallweise zu Alpinunfällen gerufen. Auch Sicherungsdienste bei Sportveranstaltungen und Dienste für Gemeinden werden von der Tiroler Bergwacht geleistet. Die Kontrolle von Berg-, Almhütten und Wochenendhäusern auf Beschädigungen und Einbrüchen ist ein besonderes Service der jeweiligen Einsatzstellen. Die Tiroler Bergwacht verfügt auch über eine Suchhundestaffel (spezialisiert auf Feld-, Trümmer- und Lawinensuche).
Landesleitung
Seit Mitte 2006 übt Manfred Krahbichler das Amt des Landesleiters der Tiroler Bergwacht aus.
Weblinks
Kategorien:- Bergrettungsorganisation
- Österreichische Organisation
Wikimedia Foundation.