- Toilettenverbot
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Das Toilettenverbot ist eine Maßnahme, die international als Folter anerkannt ist, unter anderem auch von Amnesty International.
Dem Gefangenen, Verhöropfer, Verdächtigten oder Bestraften wird verboten, die Toilette zu benutzen, was nach einiger Zeit dazu führt, dass er sein Bedürfnis nicht mehr unterdrücken kann und die Exkremente an den Beinen herablaufen.
Diese Form der Folter dient vor allem der Demütigung und Erniedrigung und wird teilweise sogar vor bzw. während eines Verhörs angewandt. Häufig müssen sich die so Bestraften teilweise oder ganz nackt ausziehen.
Beispielsweise wurden Anfang der 2000er Häftlinge in Argentinien mit Toilettenverbot belegt, nachdem im dortigen Gefängnis ein Aufstand niedergeschlagen worden war.
Literatur
- Horst Herrmann: Die Folter. Eine Enzyklopädie des Grauens, Eichborn, 2004, ISBN 978-3821839516, S. 326 ff.
- Thomas Etzel: Verbot von Toilettenbesuch an Schulen und Universitäten strafbar
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