- Bareinlage
-
Eine Bareinlage ist der klassische Fall der Aufbringung des Stammkapitals einer Kapitalgesellschaft. Dabei verpflichtet sich der Gesellschafter zu einer Leistung auf die Stammeinlage in der Form von Bargeld. Davon zu unterscheiden sind die Fälle der Sacheinlage und der Sachübernahme.
Wikimedia Foundation.