- Treppe fegen
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Die Treppe zu fegen bezeichnet einen in Norddeutschland weit verbreiteten Geburtstagsbrauch, einen unverheirateten und nicht offiziell verlobten Mann an seinem dreißigsten Geburtstag eine öffentliche Treppe fegen zu lassen. Normalerweise ist dies die Rathaustreppe des entsprechenden Ortes, die er im Beisein seiner Freunde putzen muss. Entstanden ist der Brauch Ende der Fünfziger Jahre in Bremen. Er entwickelte sich aus einem Volksglauben heraus, dass Menschen, die sich zu Lebzeiten nicht fortgepflanzt haben, nach ihrem Tod im Jenseits überflüssige Arbeit verrichten müssen. [1]
In der Praxis werden von seinen Freunden oder Verwandten Sand, Kronkorken oder Sägespäne auf der Treppe oder dem Platz vor dem Rathaus verteilt und dem Jubilar oft ein unpraktischer Besen übergeben mit dem er die Treppe oder den Platz säubern darf. Traditionell muss er dies so lange machen, bis er eine Jungfrau gefunden hat, die ihn durch einen Kuss erlöst. Im Laufe der Zeit wurde diese Bedingung jedoch meist soweit abgeschwächt, dass es auch eine unverheiratete Frau im heiratsfähigen Alter oder sogar ein Mädchen sein darf.
Im östlichen Westfalen ist es auch üblich, eine Brücke anstatt einer Treppe zu fegen.
Drückt sich das Geburtstagskind um diesen Termin (z. B. Urlaub, unaufschiebbare anderweitige Verpflichtungen, etc.), wird von seinen Freunden meistens ein Ersatztermin festgelegt.
Ein verwandter Brauch ist das Aufhängen eines Schachtelkranzes an der Tür einer ledigen Frau (die dann eine „alte Schachtel“ ist) an ihrem 25. Geburtstag oder eines Sockenkranzes bei Männern. In einigen Gegenden muss eine ledige Frau an ihrem 30. Geburtstag Klinken putzen, die von Freunden vorher mit verschiedenen Substanzen beschmutzt worden sind.
Literatur
- Kerstin Ehlert: Dreißig - ledig - lustig?: Moderne Bräuche am 30. Geburtstag. Schmerse Verlag, Celle 2005, ISBN 3-926-92037-8
Quellen
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