Treuhänder der Arbeit

Treuhänder der Arbeit

Die Treuhänder der Arbeit (auch Reichstreuhänder der Arbeit) waren eine am 19. Mai 1933 per Reichsgesetz geschaffene Instanz,[1] die bei Unruhen in Betrieben zwischen Unternehmern und Arbeiterschaft vermitteln sollten. Insgesamt wurden 22 Treuhänder berufen, die alle dem Reichsarbeitsministerium direkt unterstellt waren.

Die Reichstreuhänder der Arbeit waren Teil der arbeitnehmerischen und betrieblichen Gleichschaltung der Gesellschaft während der Zeit des Nationalsozialismus.

Die Treuhänder rekrutierten sich in der Regel aus der Privatwirtschaft, staatlichen Arbeits- und Wirtschaftsverwaltungen oder aus den Industrie- und Handelskammern (IHK). Die Berufung eines Treuhänders galt ein Jahr (ab dem 1. Mai jeden Jahres) und konnte alljährlich erneuert werden.

Inhaltsverzeichnis

Aufgaben

Die Aufgaben der Treuhänder waren im Einzelnen:[2]

  • Festsetzung der Tarifordnungen und Überwachung ihrer Durchführung
  • Aufrechterhaltung des Arbeitsfriedens
  • Schlichtung von Streitfällen
  • Bildung der Vertrauensräte
  • Überwachung und Einhaltung der Betriebsordnung
  • Mitwirkung bei der sozialen Ehrengerichtsbarkeit
  • Mitteilungspflicht über die sozialpolitischen Entwicklungen in ihren Wirtschaftsgebieten gegenüber dem Reichsarbeitsministerium bis hin zur Reichskanzlei

Siehe auch

Literatur

  • Handbuch des Betriebsführers, 1941

Einzelnachweise

  1. Gesetz über Treuhänder der Arbeit vom 19. Mai 1933, online hier oder hier
  2. Vgl. das Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit vom 20. Januar 1934, darin §§ 18–25 zum Treuhänder der Arbeit, online hier oder hier.

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