- Turmburg
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Als Turmburg bezeichnet man eine kleine Burg, die im Wesentlichen aus einem wehrhaften Turm oder einem turmartigen Bau besteht, der auf gewachsenem Boden gründet. Damit unterscheidet sich die Turmburg von der Motte (Turmhügelburg), die zwar ähnlich aussehen konnte, aber auf einem künstlich aufgeschütteten Hügel errichtet wurde. Die Turmburg wird gelegentlich auch als Wohnturmburg, Wohnturm oder Turmpalasberg bezeichnet. Zuweilen konnte in der Entwicklung einer Burg ein Wechsel von der Turmburg zur Motte stattfinden, wenn eine zunächst ebenerdig angelegte befestigte Anlage später durch Erdaufschüttung zu einer Motte umgestaltet wurde. Die bewohnbare und gleichzeitig befestigte Turmburg wurde im 11./12. Jahrhundert zum ständigen privaten Wohnsitz zahlreicher Herren.
Da viele Turmburgen zumindest geringe zusätzliche Bauten, wie etwa eine – oft nur wenige Meter lange – Ringmauer aufweisen, ist die Grenze zur „gewöhnlichen“ Burg fließend. Auch der Übergang zum Festen Haus ist fließend.
Siehe auch
Literatur
- Horst Wolfgang Böhme, Reinhard Friedrich, Barbara Schock-Werner (Hrsg.): Wörterbuch der Burgen, Schlösser und Festungen. Philipp Reclam, Stuttgart 2004, ISBN 3-15-010547-1, S. 248–249.
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