- Täterwissen
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Das Täterwissen stellt in der Kriminalistik ein Wissen dar, das nur Täter einer rechtswidrigen Tat, die mit Strafe bedroht ist, haben können.
Dies kann sich unter anderem auf
- Chronologien
- Involvierte Personen (Namen, Beziehungsgeflechte, Gespräche)
- Ereignisse (zum Beispiel Tathergang, Wer war womit befasst? Wer war wann wo?)
- Aufbewahrungs- und Aufenthaltsorte
beziehen.
Die Preisgabe von Täterwissen durch den Täter ist ein wichtiger Teil bei der Überführung eines Täters oder einer Täterschaft. Ob ein Verdächtiger Täterwissen hat, wird in informatorischen Befragungen, Vernehmungen (Geständnis) oder bei der Telefonüberwachung in Erfahrung gebracht.
Bei Entführungen und ähnlichen Erpressungsdelikten wird Täterwissen mitunter vom Täter bewusst kommuniziert, um sich beispielsweise bei telefonischen Lösegeldverhandlungen zu legitimieren.
Die Strafverfolgungsbehörden geben vor Abschluss der Ermittlungen in aller Regel keine Informationen von Täterwissen preis, damit der Ermittlungserfolg nicht beeinträchtigt wird; wenn diese speziellen Informationen zuvor veröffentlicht würden, könnte von dem befragten Kreis der Verdächtigen keine Unterscheidung mehr zwischen allgemeinem Wissen und Täterwissen getroffen werden. Eine andere Taktik ist die Veröffentlichung eines "verdrehten" Sachverhalts, bei dem der oder die Täter in eine Situation gebracht werden, sich zu stellen.
In vielen Fällen erspart das der Polizei bekannte Täterwissen viele Monate an Ermittlungsarbeit oder führt überhaupt erst zur Aufklärung.
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