Unkündbarkeit

Unkündbarkeit

Hat ein Arbeitnehmer den Status der Unkündbarkeit (z. B. durch langjährige Betriebszugehörigkeit erworben) so kann er nicht mehr ordentlich gekündigt werden.

Der Gesetzgeber sieht jedoch Unkündbarkeit nur für bestimmte Personengruppen vor (Sonderkündigungsschutz); zu diesen zählen unter anderem Betriebsrats- und Personalratsmitglieder, Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung und der Schwerbehindertenvertretung sowie die betrieblichen Datenschutzbeauftragten.

Die Unkündbarkeit bei langjähriger Betriebszugehörigkeit ergibt sich aus dem individuellen Arbeitsvertrag und dem für den Betrieb eventuell zusätzlich geltenden Tarifverträgen. So sind im öffentlichen Dienst Westdeutschlands Personen unkündbar, die nach mehr als 15-jähriger Betriebszugehörigkeit und Vollendung des 40. Lebensjahres beschäftigt sind (vgl. TVöD sowie TV-L). Aufgrund der Konzeption des Zivilrechts muss aber auch hier die außerordentliche Kündigung weiterhin möglich bleiben.

Schwierigkeiten treten bei unkündbaren Arbeitnehmern auf, wenn es zu betriebsbedingten Kündigungen kommt. Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts lässt in solchen Fällen (beim Fehlen jeglicher Weiterbeschäftigungsmöglichkeit, wie im Fall einer Betriebsschließung) eine außerordentliche betriebsbedingte Kündigung zu, bei der allerdings eine der längsten ordentlichen Kündigungsfrist entsprechende soziale Auslauffrist eingehalten werden muss.

Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!
Deutschlandlastige Artikel Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern.

Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Нужно сделать НИР?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Unkündbarkeit — Ụn|künd|bar|keit 〈a. [ ′ ] f. 20; unz.〉 unkündbare Beschaffenheit * * * Ụn|künd|bar|keit [auch: … kʏnt…], die; , en <Pl. selten>: das Unkündbarsein; Geltung ohne die Möglichkeit der Kündigung. * * * Ụn|künd|bar|keit [auch: ], die; : das… …   Universal-Lexikon

  • Unkündbarkeit — Ụn|künd|bar|keit …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Entgeltgruppe — Basisdaten Titel: Tarifvertrag öff. Dienst Abkürzung: TVöD Verkündungstag: 19. September 2005 Inkrafttreten: 1. Oktober 2005 Letzte Änderung durch: 1) Tarifeinigung 31. März 2008 1) Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Fassung! Der Ta …   Deutsch Wikipedia

  • TV-L — Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV L) ist der Tarifvertrag für die Beschäftigten der deutschen Länder mit Ausnahme Berlins und Hessens. Nachdem der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) für den Bund und die… …   Deutsch Wikipedia

  • TV öD — Basisdaten Titel: Tarifvertrag öff. Dienst Abkürzung: TVöD Verkündungstag: 19. September 2005 Inkrafttreten: 1. Oktober 2005 Letzte Änderung durch: 1) Tarifeinigung 31. März 2008 1) Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Fassung! Der Ta …   Deutsch Wikipedia

  • TVoeD — Basisdaten Titel: Tarifvertrag öff. Dienst Abkürzung: TVöD Verkündungstag: 19. September 2005 Inkrafttreten: 1. Oktober 2005 Letzte Änderung durch: 1) Tarifeinigung 31. März 2008 1) Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Fassung! Der Ta …   Deutsch Wikipedia

  • TVÖD — Basisdaten Titel: Tarifvertrag öff. Dienst Abkürzung: TVöD Verkündungstag: 19. September 2005 Inkrafttreten: 1. Oktober 2005 Letzte Änderung durch: 1) Tarifeinigung 31. März 2008 1) Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Fassung! Der Ta …   Deutsch Wikipedia

  • TVöD — Basisdaten Titel: Tarifvertrag öff. Dienst Abkürzung: TVöD Verkündungstag: 19. September 2005 Inkrafttreten: 1. Oktober 2005 Letzte Änderung durch: 1) Tarifeinigung 31. März 2008 1) Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Fassung! Der Ta …   Deutsch Wikipedia

  • TVöDL — Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV L) ist der Tarifvertrag für die Beschäftigten der deutschen Länder mit Ausnahme Berlins und Hessens. Nachdem der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) für den Bund und die… …   Deutsch Wikipedia

  • Tarifvertrag öffentlicher Dienst — Basisdaten Titel: Tarifvertrag öff. Dienst Abkürzung: TVöD Verkündungstag: 19. September 2005 Inkrafttreten: 1. Oktober 2005 Letzte Änderung durch: 1) Tarifeinigung 31. März 2008 1) Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Fassung! Der Ta …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”