Unterherr

Unterherr

Eine Unterherrschaft, auch Unterherrlichkeit genannt, ist eine Gerichtsherrschaft, deren Inhaber, der Unterherr, in seinem Gebiet vom Landesherren mehr oder weniger unabhängig war, ohne jedoch reichsunmittelbar zu sein.

Siehe auch: Herrschaft (Territorium)


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  • Hövelich — Ferdinand Freiherr von Hövelich († 31. August 1725) war ab 30. März 1665 Unterherr der Herrlichkeit Stolberg und der Burg Stolberg. Er war der Großonkel der sieben Kinder von Ferdinand Freiherr Raitz von Frentz zu Kendenich sowie Odilia Maria… …   Deutsch Wikipedia

  • Herrschaft (territory) — In the German feudal system, a herrschaft or herrlichkeit (equivalent of the French term Seigneurie ) was the fiefdom of a lord, who in this area exercised his full feudal rights. A fiefdom of the king or emperor within the Holy Roman Empire was… …   Wikipedia

  • Ferdinand Freiherr von Hövelich — († 31. August 1725) war ab 30. März 1665 Unterherr der Herrlichkeit Stolberg und der Burg Stolberg. Er war der Großonkel der sieben Kinder von Ferdinand Freiherr Raitz von Frentz zu Kendenich sowie Odilia Maria von Efferen und wurde ihr Vormund.… …   Deutsch Wikipedia

  • Hieronymus von Efferen — (* ; † 27. Juli 1552) war der Sohn von Vinzenz von Efferen und Herr der Herrlichkeit und Burg Stolberg. Er heiratete Anna von Nesselrode, die Großnichte von Wilhelm II. von Nesselrode, einem früheren Stolberger Unterherren. Aus dieser Ehe… …   Deutsch Wikipedia

  • Kupferhof Weide — Die Weide ist ein noch teilweise original erhaltener Kupferhof in der Stadt Stolberg. Das Gebäude befindet sich in direkter Nachbarschaft zum nicht erhaltenen Kupferhof Krautlade und dem noch existierenden Kupferhof Unterster Hof. Die Weide wurde …   Deutsch Wikipedia

  • Odilia von Harff — (* vor 1610; † 1652) war die Frau von Adam von Efferen und Mutter von Adolf und Johann Dietrich von Efferen. Das alte Adelsgeschlecht stammte aus dem Jülicher Land. Sie wurde bis zur Volljährigkeit ihrer Söhne als Verwalterin der Herrlichkeit… …   Deutsch Wikipedia

  • Unterherrschaft — Eine Unterherrschaft, auch Unterherrlichkeit genannt, ist eine Gerichtsherrschaft, deren Inhaber, der Unterherr, in seinem Gebiet vom Landesherren mehr oder weniger unabhängig war, ohne jedoch reichsunmittelbar zu sein. Siehe auch: Herrschaft… …   Deutsch Wikipedia

  • Subdomĭnus — (lat.), Unterherr, Afterlehnsherr …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Wildenberg (Adelsgeschlecht) — Territorium im Heiligen Römischen Reich Wildenberg Wappen …   Deutsch Wikipedia

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