Ursprungslandprinzip

Ursprungslandprinzip

Mit Herkunftsland- bzw. Ursprungslandprinzip bezeichnet man mehrere Prinzipien, die die Rechtsstellung von Waren- und Dienstleistungsanbietern in einem Gemeinsamen Markt wie z. B. der Europäischen Union im grenzüberschreitenden Verkehr regeln. Dabei finden die Regeln des Herkunftslandes Anwendung.

Besteuerung

Unter Ursprungslandprinzip im Sinne des deutschen Umsatzsteuergesetzes versteht man die Besteuerung einer Lieferung oder Leistung mit dem Steuersatz des Ursprungs- oder Herkunftslandes. Das bedeutet, dass auch der Endverbraucher mit der Umsatzsteuer des Ursprungslandes belastet wird.

Dieses Verfahren wird angewendet bei Warenbewegungen im privaten Reiseverkehr (ausgenommen Neufahrzeuge), beim innergemeinschaflichen Erwerb unterhalb der Erwerbsschwelle (in Deutschland: 12.500 €) und bei Versendungslieferungen unterhalb der Lieferschwelle des Empfängerlandes (ausgenommen Neufahrzeuge und verbrauchsteuerpflichtige Waren: Lieferschwellen der einzelnen EU Länder zwischen 27.889 € und 100.000 € (März 2003)).

In der EU konnte das Herkunftslandprinzip bis heute formal nicht verwirklicht werden. Das Bestimmungslandprinzip wurde weitgehend beibehalten. Tatsächlich gilt mangels der im Vertrag von Maastricht angestrebten Harmonisierung auf hohem Niveau Richterrecht. Dieses führt - falls denn geklagt wird - zwangsläufig zur Durchsetzung des Herkunftslandprinzips. Zudem befördert die EU-Kommission das Herkunftslandprinzip durch mannigfache Richtlinien. Dies hat zur Folge, dass in jedem EU-Land 27 Rechtsordnungen bestehen, von denen nur eine vom nationalen Parlament bestimmt werden kann.

Gemeinsamer Binnenmarkt

siehe Binnenmarkt

In Zusammenhang mit dem Gemeinsamen Binnenmarkt der Europäischen Union besagt das Herkunftslandprinzip, dass eine Ware oder eine Dienstleistung, die nach den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaates ordnungsgemäß hergestellt und auf den Markt gebracht worden ist, vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen grundsätzlich von diesem Mitgliedsstaat aus innerhalb der gesamten Union auf den Markt gebracht werden darf.

So durfte beispielsweise in Deutschland Bier auch dann verkauft werden, wenn es nicht dem deutschen Reinheitsgebot entsprach, wohl aber den Regelungen des Landes, in dem es hergestellt wurde.

Dienstleistungen

Im Zuge der geplanten Dienstleistungsrichtlinie sollte dieses Prinzip in der EU ursprünglich auch bei Dienstleistungen gelten. Im Dienstleistungsbereich wäre das anbietende Unternehmen dann nur den gesetzlichen Regelungen seines Heimatlandes unterworfen. Dies hätte zur Folge gehabt, dass ein Dienstleistungsanbieter, der die Zulassung in einem EU-Staat besitzt, in allen Staaten tätig werden kann. Nach zahlreichen Protesten seitens globalisierungskritischer nichtstaatlicher Organisationen wie Attac, Gewerkschaften etc. wurde das Herkunftslandprinzip im Februar 2006 durch das EU-Parlament aus der geplanten Dienstleistungsrichtlinie faktisch gestrichen.

Bitte beachte den Hinweis zu Rechtsthemen!

Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Поможем решить контрольную работу

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Ursprungslandprinzip — Ursprungslandprinzip,   Prinzip der Besteuerung grenzüberschreitenden Handels: Die Besteuerung ist so zu gestalten, dass Güter ohne Rücksicht darauf, wo sie verwendet werden, nach den Steuerregeln des Landes der Produktion (Ursprungsland)… …   Universal-Lexikon

  • Ursprungslandprinzip — eines der beiden Prinzipien für die Besteuerung grenzüberschreitender Geschäfte bei der ⇡ Umsatzsteuer (⇡ Internationales Steuerrecht (IStR)). Das U. sieht vor, dass die erbrachten grenzüberschreitenden Umsätze mit der Steuer des Landes belastet… …   Lexikon der Economics

  • Internationales Steuerrecht (IStR) — I. Begriff:1. Das IStR i.e.S. erfasst alle dem ⇡ Völkerrecht zugehörigen steuerlich relevanten Normen des staatlichen Kollisionsrechts, d.h. diejenigen Normen, die die Abgrenzung der sich überschneidenden Steuerhoheiten zum Gegenstand haben. 2.… …   Lexikon der Economics

  • Herkunftslandprinzip — Mit Herkunftsland beziehungsweise Ursprungslandprinzip bezeichnet man mehrere Prinzipien, die die Rechtsstellung von Waren und Dienstleistungsanbietern in einem Gemeinsamen Markt wie etwa der Europäischen Union im grenzüberschreitenden Verkehr… …   Deutsch Wikipedia

  • Bestimmungslandprinzip — 1. Begriff: ⇡ Besteuerungsprinzip des grenzüberschreitenden Lieferungs und Leistungsverkehrs. Die Erzeugnisse werden dort belastet, wo sie verbraucht werden. Es soll erreicht werden, dass im internationalen Wettbewerb die Steuern ihre Bedeutung… …   Lexikon der Economics

  • Verbrauchsteuersystemrichtlinie — am 25.2.1992 erlassene EG Richtlinie (R 92/12/EWG des Rates über das allgemeine System, den Besitz, die Beförderung und die Kontrolle verbrauchsteuerpflichtiger Waren m.spät.Änd). Die Richtlinie etabliert für die EU Mitgliedstaaten ein… …   Lexikon der Economics

  • Cashclearing — Dieser Artikel wurde aufgrund inhaltlicher Mängel auf der Qualitätssicherungsseite des Portals Wirtschaft eingetragen. Du kannst helfen, indem Du die inhaltlichen Mängel beseitigst oder Dich an der Diskussion beteiligst. Unter Clearing oder… …   Deutsch Wikipedia

  • Clearing — Unter Clearing wird das Feststellen gegenseitiger Forderungen, Verbindlichkeiten und Lieferverpflichtungen verstanden.[1] Der Clearingprozess[2] beinhaltet die Übermittlung, Abstimmung und in einigen Fällen Bestätigung von Abschlüssen sowie… …   Deutsch Wikipedia

  • Clearingprozess — Dieser Artikel wurde aufgrund inhaltlicher Mängel auf der Qualitätssicherungsseite des Portals Wirtschaft eingetragen. Du kannst helfen, indem Du die inhaltlichen Mängel beseitigst oder Dich an der Diskussion beteiligst. Unter Clearing oder… …   Deutsch Wikipedia

  • Geldverrechnungsverkehr — Dieser Artikel wurde aufgrund inhaltlicher Mängel auf der Qualitätssicherungsseite des Portals Wirtschaft eingetragen. Du kannst helfen, indem Du die inhaltlichen Mängel beseitigst oder Dich an der Diskussion beteiligst. Unter Clearing oder… …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”