Geldverrechnungsverkehr

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Unter Clearing oder Abrechnung/Verrechnung wird eine zentrale Verrechnung von gegenseitigen Verbindlichkeiten (Geldtransaktionen und Wertpapiere) im Bankwesen verstanden (davon zu unterscheiden ist die Abwicklung bzw. Eigentumsübertragung im Wertpapier- und Zahlungsverkehr, englisch als Settlement bezeichnet)[1]. Das Clearing wird dabei meist von einem sogenannten Clearinghouse übernommen, einer Institution die daneben auch das Settlement und die Zentralverwahrung der Wertpapiere übernimmt.

Inhaltsverzeichnis

Wertpapierclearing/Wertpapierabrechnung

Clearingstellen kommen bei Wertpapiertransaktionen vor Allem zwei wichtige Funktionen zu: zum Einen dienen sie der Abrechnung von Wertpapiertransaktionen, zum Anderen werden durch sie, je nach vertraglicher Gestaltung zwischen den Teilnehmern, auch Ausfallrisiken der Vertragspartners abgesichert.

Clearingmethoden

Bei der Abrechnung von Wertpapieren gibt es zwei Methoden, das Nettoclearing und das Bruttoclearing:

  • Beim Nettoclearing werden die sich aus den durchgeführten Geschäften zugunsten oder zulasten eines jeden Teilnehmers ergebenden Beträge dem bei der Clearingstelle (oder Clearinghouse) für den entsprechenden Teilnehmer unterhaltenen Konto gutgeschrieben bzw. belastet. Es findet, ähnlich wie bei einem Kontokorrentkonto, eine Saldierung von Schulden und Forderungen statt, welche periodisch abgerechnet werden.
  • Beim Bruttoclearing dagegen findet eine solche Saldierung nicht statt, stattdessen wird jedes getätigte Geschäft einzeln abgerechnet.

In der Regel findet in keinem der beiden Verfahen eine physische Verschiebung von Wertpapieren statt. Die Papiere bleiben zum Beispiel in Deutschland meist bei der Clearstream Banking AG zentralverwahrt und werden lediglich elektronisch umgebucht.

Aufbau von Clearingsystemen

Ein Clearingsystem ist dergestalt aufgebaut, dass es einen zentralen Vertragspartner (das Clearinghouse) und diverse Mitglieder gibt, welche meist international tätige Banken sind.

An einem Clearingsystem dürfen nur ausgewählte Institutionen Mitglied werden, welche diverse Anforderungen erfüllen müssen. Die Mitglieder sind i.d.R. verpflichetet, zu Beginn der Mitgliedschaft eine Grundsicherheit in bestimmter Höhe an das Clearinghouse zu leisten (als Barsicherheit oder in Wertpapieren). Wenn nun ein Mitglied bestimmte Wertpapiere verkaufen oder kaufen möchte, so kommen die vertraglichen Beziehungen nicht direkt zwischen den Mitgliedern zustande, sondern, aufgrund der Teilnahme am Clearingsystem, wie folgt:

Das z.B. verkaufsbereite Mitglied verkauft die Wertpapiere zunächst an das Clearinghouse, welches demnach gegenüber diesem Mitglied als Käufer auftritt. Zur Sicherung von Ausfallrisiken dieses Geschäfts ist das Mitglied meist verpflichtet, auch eine veriable Sicherheit für dieses Geschäft zu leisten. Aufgrund der Clearinghouse-Regeln und den vertraglichen Beziehungen der Mitglieder ist das Clearinghouse sodann verpflichetet, die verkauften Wertpapiere an das entsprechende Mitglied zu verkaufen. Dieses Mitglied, welche die Wertpapiere vom Clearinghouse kauft, muss auch für diese Verbindlichkeit eine variable Sicherheit leisten.

Die vertraglichen Beziehungen der Mitglieder untereinander gestalten sich demnach stets "über die Ecke" und nicht mehr direkt (siehe auch Central Counterparty). Durch die Zwischenschaltung des Clearinghouse und der Leistung der Sicherheiten eines jeden Mitglieds sind die Ausfallrisiken sowohl des Geschäftes alsauch des Mitglieds stets abgesichert.

Aufgrund der Finanzkrise sind derzeit vermehrt Bestrebungen zu erkennen, Clearinghäuser für diverse Arten von Finanzprodukten zu erricheten. Insbesondere die Errichtung von Clearingstellen für CDS (Credit-Default-Swaps) ist derzeit im Fluss, um zukünftig die Risiken dieser Produkte abzusichern.

Clearingstellen, bzw. Abrechnungsstellen existieren auf nationaler und internationaler Ebene. Der internationale Clearingmarkt, der Verrechnungen auch über Ländergrenzen hinweg gestattet, ist zwischen den beiden Gesellschaften Euroclear (in Brüssel/Belgien) und Clearstream (in Luxemburg; vormals Cedel) aufgeteilt. In der Regel sind Banken die Kunden solcher Clearingsysteme und nur Banken dazu berechtigt, Konten bei den internationalen Clearinggesellschaften zu unterhalten. Ein europäischer Clearingdienst wird von Euronext angeboten. Ein bekanntes Clearinghouse ist auch die Eurex Clearing AG. Diese Stellen sind zu unterscheiden von Clearingstellen als Schlichtungsstellen, siehe Clearingstelle.

Cashclearing / Zahlungsverkehrsabrechnung

Unter Cashclearing (auch Geldverrechnungsverkehr; nicht zu verwechseln mit Cash Pooling / Netting in Unternehmenskonzernen) versteht man die Abwicklung von Geldforderungen verschiedener Parteien. Hätte eine Bank z.B. Verbindlichkeiten gegenüber Teilnehmern von 50 verschiedenen Banken müssten 50 verschiedene Banken direkt adressiert werden um diese zu begleichen. Da es jedoch einfacher, sicherer und günstiger ist dieses über eine zentrale Stelle abzuwickeln, wird das Cashclearing (Clearing von Geld) in der Regel von den Zentralbanken betrieben. Dabei haben alle beteiligten Kreditinstitute ein Konto bei der entsprechenden Zentralbank. Die eine Beispielbank mit den Verbindlichkeiten begleicht nun diese nicht direkt gegenüber den 50 Partnern sondern weist die Zentralbank an, diese innerhalb der bei der Zentralbank geführten Konten glatt zu stellen.

Im Euroraum wurde dieses bis zum 19. November 2007 über das sogenannte RTGSplus der Deutschen Bundesbank abgewickelt, das seit dem durch das TARGET2-System des Eurosystems ersetzt wurde[2]. Ergänzt wird der Cashclearingmarkt durch die Systeme des Euro-Bankenverbandes (EBA - Euro Banking Association).

Das Clearinggeschäft steht im Verdacht, zur Geldwäsche und zur Geldverschiebung bei betrügerischem Bankrott missbraucht zu werden, da die Transaktionen dem Bankgeheimnis unterliegen, und von außen nur schwer zu kontrollieren sind.

Literatur

  • Michael Güntzer: Clearingprobleme, 1998, ISBN 3-89639-140-2
  • Rüdiger Parsche, Matthias Steinherr, Sandra Waller: Ursprungslandprinzip und Clearing bei der Mehrwertsteuer - ein makroökonomischer Ansatz, 1996, ISBN 3-88512-289-8

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Clearing und Settlement im Wandel (2002)
  2. Spezifikationen für den elektronischen Zahlungsverkehr der Deutschen Bundesbank

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