Verband für das Deutsche Hundewesen

Verband für das Deutsche Hundewesen
Verband für das Deutsche Hundewesen
(VDH)
VDH Logo.svg
Zweck: Dachverband von kynologischen Vereinen in Deutschland
Vorsitz: Peter Friedrich
Gründungsdatum: 11. Juni 1949
Mitgliederzahl: ca. 650.000
Sitz: Dortmund
Website: http://www.vdh.de

Der Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH) ist der größte Dachverband für Hundezucht und Hundesport in Deutschland. Er ist der deutsche Mitgliedsverband der Fédération Cynologique Internationale (FCI), dem größten internationalen Dachverband.

Die Mitgliedsvereine des VDH sind berechtigt, Ahnentafeln mit dem Logo des VDH und der FCI auszustellen, im Gegenzug bewirbt der VDH beide Logos in der Öffentlichkeit durch Pressearbeit, Veranstaltung von Zuchtausstellungen und Lobbyarbeit bei politischen Entscheidungen in Hundefragen.

Inhaltsverzeichnis

Geschichtliches

Am 16. Juli 1906 wurde das Kartell der stammbuchführenden Spezialklubs für Jagd- und Nutzhunde als zweiter deutscher Dachverband neben der Delegierten-Commission gegründet. Das Kartell änderte 1914 seinen Namen in Kartell der Rassezuchtvereine und allgemeinen Verbände und 1925 in Deutsches Kartell für Hundewese (DKH). Nach der Machtübernahme Hitlers 1933, wurde das DKH in Reichsverband für das Deutsche Hundewesen (RDH) umbenannt. Alle anderen Hundezuchtvereine schlossen sich diesem an. 1939 wird der RDH aus dem Reichsverband Deutscher Kleintierzüchter ausgegliedert und wird als Reichsverband für Hundewesen e.V. (RH) selbständig.[1]

Nach der von den Alliierten befohlenen Auflösung des RH zum 1. Januar 1946[2] waren dessen Vorstandsmitglied Franz Bazille an der Gründung des VDH am 11. Juni 1949 beteiligt. Der ehemalige Geschäftsführer des DKH von 1933 Franz Bazille wurde 1952 zum Ehrenpräsidenten ernannt und blieb das bis zu seinem Tod am 12. Oktober 1952.

Aktuell

Der Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH) e.V. vertritt Deutschland in der Fédération Cynologique Internationale. Als Dachorganisation von bundesweit 167 Mitgliedsorganisationen (Rassehunde-Zuchtvereine sowie Hundesportvereine) repräsentiert der VDH mehr als 650.000 Mitglieder. Über 250 verschiedene Hunderassen werden in den Zuchtvereinen des VDH betreut.

In die Zuchtbücher der VDH-Mitgliedsvereine werden jährlich ca. 90.000 Welpen eingetragen – gezüchtet nach den Zuchtbestimmungen des VDH und mit entsprechenden Wurfkontrollen.

Die Ahnentafeln des VDH sollen – so der VDH – gewährleisten, dass die darin enthaltenen Angaben korrekt sind und strenge Wurf- und Zuchtkontrollen durchgeführt wurden.

Diskussion

Viele Hundekenner kritisieren, dass die VDH nicht energisch genug gegen Tendenzen zu Qualzucht durch standardwidersprechende Übertypisierungen und Extremzuchten in manchen seiner Mitgliedsverbänden vorgeht. Das gefährde sogar die Existenz mancher Rassen wie z. B. die der Rassen Bernhardiner, Englische Bulldogge, Basset Hound und andere, die durch Maßnahmen ähnlich dem Kupierverbot im Tierschutzgesetz betroffen wären.

Ein weiterer Kritikpunkt zielt darauf ab, dass die Praxis vieler Mitgliedsvereine des VDH, nur solche Hunde, die im VDH bzw. der FCI gezüchtet wurden, auch für die Zucht zuzulassen, die Zuchtgrundlage seltener Rassen erheblich beeinträchtigt.

Züchter im VDH

Der VDH vergibt auf Antrag an Züchter mit geschütztem Zwingernamen, deren Zuchtstätte abgenommen wurde (das heißt, von einem Verantwortlichen des Zuchtverbands geprüft wurde), sofern keine Zuchtverstöße bekannt sind, die kostenpflichtige Plakette Züchter im VDH, für die Züchter Leistungen wie Einträge auf der Züchterseite des VDH und Rabatte erhalten. Der VDH bezeichnet die Plakette als Gütesiegel.[3]

Die AZG

Im VDH existiert seit dem 30. September 1956[4] die Arbeitsgemeinschaft der Zuchtvereine (der Gebrauchshundrassen) und Gebrauchshundverbände (AZG). Ihre ursprüngliche Aufgabe war die Förderung des Dienstgebrauchshundwesens, das Gebrauchshundewesen im VDH liegt in ihrer Verantwortung. Nur Vereine in der AZG dürfen im VDH Leistungsnachweise/Leistungsurkunden ausstellen und Prüfungen mit der Vergabe von anerkannten Ausbildungszeichen durchführen. Sie allein sind die prüfungsberechtigten Vereine im VDH für die Vielseitigkeitsprüfung. In der AZG ist seit 1998[5] die Begleithundprüfung Pflichtprüfung, also Bedingung für die Teilnahme an Hundesportprüfungen. Im Jahr 2008 hatten die AZG-Mitglieder etwa 5000 Übungsplätze in Deutschland.[6]

Mitglieder der AZG:

siehe auch

Einzelnachweise

  1. Chronik des deutschen Hundewesens – Eckdaten zur Geschichte des VDH. Dortmund 2006
  2. Auflösung des RH zum 1. Januar 1946
  3. Angebot des VDH, Züchter im VDH zu werden
  4. Chronik des deutschen Hundewesens – Eckdaten zur Geschichte des VDH. Dortmund 2006. S. 10
  5. Chronik des deutschen Hundewesens – Eckdaten zur Geschichte des VDH. Dortmund 2006. S. 15
  6. Geschäftsbericht zum Jahr 2009. Verband für das Deutsche Hundewesen. S. 36

Weblinks


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