- Begleithundprüfung
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Die Begleithundprüfung (BH) oder auch Begleithundeprüfung ist in allen Vereinen des VDH eine Grundprüfung, in der der Gehorsam des Hundes und sein Verhalten in der Öffentlichkeit (z. B. beim Zusammentreffen mit Fußgängern, Joggern und Radfahrern) geprüft wird.
Diese Prüfung ist Grundlage für die Teilnahme an weiteren Prüfungen und Wettkämpfen im Hundesport, wie z. B. Agility, Obedience, VPG , Turnierhundsport (THS) oder Fährtenarbeit (FH). Sie besteht aus zwei Teilen: einem Teil auf dem Übungsplatz (Unterordnung) und einer Prüfung in Verkehr/Öffentlichkeit. Vor der Prüfung überzeugt sich der Leistungsrichter von der Unbefangenheit des Hundes (Unbefangenheitsprobe/Wesenstest), die auch während der gesamten Prüfung weiterhin beurteilt wird. Hunde mit Wesensmängeln werden sofort disqualifiziert.
Das Mindestalter des Hundes für Prüfungen beträgt 15 Monate. Vor Prüfungsbeginn muss der Hundeführer einen Sachkundenachweis erbracht haben. Der Nachweis ist Voraussetzung für die Teilnahme an der Prüfung. Die gesamte Prüfung muss ohne Hilfsmittel wie Leckerlies, Spielzeug zum Locken und Stachelhalsband abgelegt werden. Der Hund muss ein einfaches einreihiges, locker anliegendes Kettenhalsband, das nicht auf Zug eingestellt ist, tragen oder an einem Brustgeschirr ohne weitere Schnallungen geführt werden. Für Hunde mit behördlichen Auflagen (Maulkorb) gelten diese auch im Verkehrsteil der Prüfung, da der Hund sich dort in der Öffentlichkeit bewegt. Jeder Hund, der vorgeführt werden soll, muss gechipt oder tätowiert sein. Dies dient der eindeutigen Feststellung der Identität des Hundes. Die Prüfung im Unterordnungsteil erfolgt nach einem festgelegten Schema. Gefordert wird Fußgehen mit und ohne Leine, Durchgehen einer Menschengruppe, Sitz aus der Bewegung und Platz aus der Bewegung mit anschließendem Abrufen. Eingefügt sind Wendungen, Tempowechsel und Anhalten. Außerdem muss der Hund, während ein anderes Mensch/Hund-Team seinen Unterordnungsteil absolviert, unangeleint in einer Entfernung von 30 Schritt zu seinem Hundeführer abliegen. Nach bestandenem Unterordnungsteil wird außerhalb des Hundeplatzes das sichere und freundliche Verhalten des Hunds gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern (Radfahrer, Spaziergänger, Jogger, etc.) und anderen Hunden überprüft.
Es gibt weitere Prüfungen im Hundesport oder der Hundeausbildung, die den Namen Begleithundprüfung haben. Dort, wo bei Hundesportprüfungen vom VDH die Begleithundprüfung als Voraussetzung gefordert wird, muss diese bei einem dem VDH angeschlossenen Verein abgelegt worden sein. Andere Prüfungen mit dem gleichen Namen sind dort nicht anerkannt.
Österreich
Auch in Österreich dient die Begleithundeprüfung dem Nachweis dass Hund und -führer Grundregeln des Gehorsams und des gemeinsamen Verhaltens in der Öffentlichkeit mächtig sind. Des Weiteren ist die Prüfung Basis für weiterführende Ausbildungen. Je nach Zugehörigkeit der Hundeschule wird die Prüfung entweder gemäß den Richtlinien des ÖKVs oder der ÖHU abgelegt. Der Unterschied der Prüfungsordnungen ist gering, weshalb eine bestandene Prüfung als gleichwertig angesehen werden kann.
Weblinks
- Prüfungsordnung (PDF; 112 kB) für Begleithundprüfungen beim Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH)
- Prüfungsordnung (PDF; 726 kB) für Begleithundeprüfung bei der ÖHU
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