- Verdienstorden des Landes Baden-Württemberg
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Der Verdienstorden des Landes Baden-Württemberg ist die höchste Auszeichnung des Landes Baden-Württemberg. Er wird verliehen für Leistungen, „die insbesondere im politischen, sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Bereich dem Wohl der Allgemeinheit dienen“.
Inhaltsverzeichnis
Geschichte
Geschaffen wurde diese Auszeichnung unter der Bezeichnung Verdienstmedaille am 26. November 1974 durch die Bekanntmachung des Ministerpräsidenten über die Stiftung der Verdienstmedaille des Landes Baden-Württemberg[1].
Durch Bekanntmachung vom 26. Juni 2009[2] wurde ein neues Stiftungsstatut erlassen und die Auszeichnung von Verdienstmedaille des Landes Baden-Württemberg in Verdienstorden des Landes Baden-Württemberg umbenannt.
Aussehen
Die Medaille trägt auf der Vorderseite das große Landeswappen und auf der Rückseite die Worte „Für Verdienste“. Er wird an einem Band mit den Landesfarben an der linken oberen Brustseite getragen.
Verleihung
Die Verleihung des Verdienstordens erfolgt durch den Ministerpräsidenten. Vorschlagsberechtigt sind die Mitglieder der Landesregierung für ihren jeweiligen Geschäftsbereich sowie der Präsident des Landtags für die Mitglieder und die Bediensteten des Landtags. Laut Stiftungsstatut ist die Zahl der lebenden Träger der Medaille auf 1.000 Personen begrenzt. Bisher wurde der Orden insgesamt 1.707-mal verliehen. Von den Ordensträgern leben noch 759 Personen.[3]
→ Liste der Träger der Verdienstmedaille des Landes Baden-Württemberg
Siehe auch
Weblinks
Einzelnachweise und Anmerkungen
- ↑ Abgedruckt in GBl. 1975 S. 5)
- ↑ Bekanntmachung des Ministerpräsidenten über die Stiftung des Verdienstordens des Landes Baden-Württemberg vom 26. Juni 2009 - abgedruckt in GBl. S. 269.Abgerufen am 12. September 2009
- ↑ Stand: 25. April 2009 - Quelle: Ministerpräsident Günther H. Oettinger verleiht Verdienstmedaille des Landes Baden-Württemberg. Abgerufen am 9. Mai 2009.
Durch die Verleihung an Edmund Stoiber am 31. Oktober 2009 erhöht sich die Zahl der Verleihungen auf 1708
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