- Verfassungsfeindlichkeit
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Verfassungsfeindlichkeit ist die Ansicht einer Person oder einer Gruppe von Personen, wie Parteien oder Vereinen, die freiheitliche demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland nicht anzuerkennen, sie abzulehnen oder ihr andere Prinzipien entgegenzuhalten.
Sofern eine Organisation nicht nur verfassungsfeindlich ist, sondern die Stufe zur Verfassungswidrigkeit überschritten hat, ihre Handlungen und Ziele folglich planvoll das Funktionieren dieser freiheitlichen demokratischen Grundordnung beeinträchtigen und im weiteren Verlauf diese Ordnung selbst beseitigen wollen, kann diese Organisation in Deutschland verboten werden. Für das Parteiverbot ist das Bundesverfassungsgericht zuständig, für Vereine und andere Organisationen der Bundesinnenminister oder (bei regionaler Verbreitung der Organisation) der Innenminister des jeweiligen Landes.
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