Bundesverfassungsschutz

Bundesverfassungsschutz
Bundesamt für Verfassungsschutz
Bild:Bfvwappen 126 126.jpg
Staatliche Ebene Bund
Stellung der Behörde Bundesoberbehörde
Aufsichtsbehörde(n) Bundesministerium des Innern
Gegründet Anfang der 1950er Jahre
Hauptsitz in Köln, Nordrhein-Westfalen
Behördenleitung Heinz Fromm, Präsident
Anzahl der Bediensteten 2.503
Website http://www.verfassungsschutz.de
Logo des Bundesamts für Verfassungsschutz

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) ist ein deutscher Inlands-Nachrichtendienst, dessen wichtigste Aufgabe die Überwachung von Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland ist. Er verfügt über keine polizeilichen Befugnisse.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz untersteht dem Bundesministerium des Innern und wird von einem Präsidenten geleitet. Im Jahr 2007 waren im BfV 2.503 Personen beschäftigt (2006: 2.447; 2005: 2.448). Rechtsgrundlage ist das Bundesverfassungsschutzgesetz. Der Zuschuss aus dem Bundeshaushalt lag 2007 bei 144 Millionen Euro (2005 und 2006: 137 Mio.). [1]

Der Hauptsitz befindet sich in Köln-Volkhoven/Weiler.

Neben diesem Bundesamt, das hauptsächlich die Tätigkeit der 16 Landesbehörden für Verfassungsschutz koordiniert und auswertet, aber auch selbst tätig werden kann, existieren in den Bundesländern jeweils Landesbehörden für Verfassungsschutz, die als Landesämter oder Abteilungen des Innenministeriums nicht dem BfV, sondern, wie auch die Polizei, dem jeweiligen Innenminister des betreffenden Bundeslandes unterstehen.

Inhaltsverzeichnis

Auftrag

Einsatzfelder

Die Aufgaben des Bundesamtes für Verfassungsschutz ergeben sich aus § 3 des Bundesverfassungsschutzgesetzes. Von den Aufgaben dieses Nachrichtendienstes abzugrenzen sind die Aufgaben des Staatsschutzes, welche polizei- und ordnungsbehördlicher Natur sind.

Informationsbeschaffung und -auswertung

Die Hauptaufgaben des Bundesamtes für Verfassungsschutz sind das Sammeln und Auswerten von Informationen über verfassungsfeindliche und extremistische Bestrebungen. Dazu gehören unter anderem politische Aktivitäten, die aufgrund ihrer antidemokratischen Einstellungen Ansehen oder Sicherheit bzw. Bestand der Bundesrepublik Deutschland gefährden, wie zum Beispiel extrem links beziehungsweise rechts gerichtete Parteien oder Organisationen. Beispielsweise gerieten die als rechtsextrem eingestufte NPD oder die Vereinigung Scientology aufgrund von als verfassungsfeindlich eingestuften Aktivitäten unter Beobachtung des Bundesamtes für Verfassungsschutz.

Der Verfassungsschutz beschäftigt im Bereich der Informationsbeschaffung sogenannte V-Personen, die z. B. auch bei der NPD aktiv sind, woran letztlich das NPD-Verbotsverfahren scheiterte, weil sie aus Gründen des Quellenschutzes nicht als Zeugen im Verbotsverfahren benannt werden konnten.

Spionageabwehr

Ein anderer gesetzlicher Auftrag des Bundesamtes für Verfassungsschutz ist die Spionageabwehr. Das Bundesamt für Verfassungsschutz unterscheidet zwischen drei Arten der Spionage:

  • politische Spionage,
  • Wirtschaftsspionage: Bevorzugter Bereich sind Forschung und Wissenschaft; sie dient der Beschaffung neuester Technologien für andere Länder oder Konzerne.
  • militärische Spionage: Hierbei wird u. a. die Truppenstärke, die Ausrüstung der Truppen in Deutschland und ähnliches untersucht. Die Abwehr dieser Art der Spionage gehört zu den Aufgaben des Militärischen Abschirmdienstes (MAD), der ebenfalls in Köln ansässig ist (die Residenturen der „befreundeten Dienste” befanden sich bis zur Wende von 1990 im 20 km entfernten damaligen Regierungssitz Bonn).

Geheimschutz

Ein weiteres Aufgabengebiet des Bundesamtes für Verfassungsschutz ist der Geheimschutz. Unter diesem Begriff versteht man den Schutz von geheimem und vertraulichem Material des Staates und der von ihm beauftragten Industrie vor nicht-befreundeten Nachrichtendiensten (Vereinigte Staaten, Vereinigtes Königreich, Frankreich gelten beispielsweise als „befreundet”), Interessenverbänden und Einzelpersonen, die versuchen, an solche als „VS-Vertraulich” oder höher klassifizierte Unterlagen zu gelangen.

Einsatzmethodik

Um diesen Aufgaben gerecht zu werden, bedient sich das Bundesamt für Verfassungsschutz verschiedener Möglichkeiten zur Informationssammlung:

Öffentliche Quellen

Den größten Teil seiner Informationen bezieht das Bundesamt für Verfassungsschutz aus öffentlichen Quellen, wie Zeitungen, Fernsehen, dem Internet, Flugblättern und ähnlichem. Zudem besuchen Mitarbeiter des Bundesamtes für Verfassungsschutz öffentliche Informationsveranstaltungen beobachteter Organisationen.

Nachrichtendienstliche Mittel

Doch auch nachrichtendienstliche Mittel werden eingesetzt. So werden zum Beispiel durch das BfV Informationen von V-Personen (Quellen) gewonnen, die sich in extremistischen Kreisen bewegen. Auch die Brief- und Telefonüberwachung gehört zu den Maßnahmen des BfV. Bei der Durchführung dieser Aktionen ist es jedoch an das Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (G10 2001) gebunden.

Online-Durchsuchungen

Die Behörde gibt gegenüber der Öffentlichkeit keine Angaben zur Praxis der Online-Durchsuchungen. Ob grundsätzlich Online-Durchsuchungen durch Behörden nicht zulässig sind, ist umstritten.[2]

Das BfV selbst verwendet intern ein Computersystem mit dem Namen NADIS, welches noch aus den 70er Jahren stammt und veraltet ist.[3]

Rechtsgrundlage und Kontrolle

Kontrolle/Rechenschaftslegung

Das Bundesamt für Verfassungsschutz wird, wie BND und MAD, im Rahmen der parlamentarischen Kontrolle vom Parlamentarischen Kontrollgremium des Bundestags in Zusammenarbeit mit dem Vertrauensgremium nach § 10a II BHO, welchem die Bewilligung der geheimzuhaltenden Wirtschaftspläne der Nachrichtendienste obliegt, überwacht.

Zur Rechenschaftslegung und zur allgemeinen Information über politischen Extremismus, Spionageabwehr und Geheimschutz veröffentlicht der Bundesinnenminister jährlich einen kostenfrei auf Anforderung erhältlichen Verfassungsschutzbericht, der auch auf der Homepage heruntergeladen werden kann.

Vom Staat unabhängige Beobachter

Besonders in den 1980er Jahren gab es bundesweit Gruppen wie die Initiative „Bürger beobachten die Polizei”, die die Aktivitäten des Verfassungsschutzes kritisch begleiteten. Auch in der Humanistischen Union und in vielen (links-)liberalen und linken Organisationen war der Verfassungsschutz eines der zentralen Themen, wenn es um die Fragen nach einer offenen und demokratischen Gesellschaft ging. Dazu zählt auch das „Komitee für Grundrechte und Demokratie” und andere Menschenrechtsorganisationen. Das Magazin Bürgerrechte & Polizei/CILIP berichtet seit dieser Zeit regelmäßig auch über Problematiken, die mit dem Verfassungsschutz verbunden sind.

Zu einem Skandal kam es 1991, als in der Berliner Autonomen-Szene der Verfassungsschutzbericht bereits vor seiner offiziellen Veröffentlichung auf Plenen und im autonomen Wochenblatt „interim” vorgestellt und diskutiert wurde. So genannte „Ansprechversuche” seitens des Verfassungsschutzes wurden publik gemacht. Die Diskussionen um die „Militanz” wurden dabei auch vor dem Hintergrund der Verfassungsschutzaktivitäten geführt, dessen Aktionen, wie die Bereitstellung einer Bombe für die Gruppe „Tupamaros West-Berlin” für einen (gescheiterten) Anschlag auf das jüdische Gemeindehaus in Berlin 1968, auch Anlass zur grundsätzlichen Ablehnung politischer Gewalt waren. Im Fall „Celler Loch” wurde festgestellt, dass der Verfassungsschutz Auftraggeber und Drahtzieher sowie Sprengstoff-Lieferant zugleich für die Sprengung eines Loches in die Außenmauer der JVA Celle in Niedersachsen war, um mit entsprechender Legendierung einen Lockspitzel in eine bis dahin nicht ausreichend überwachte Häftlingsgruppierung einzuschleusen.

Organisation

Bundesamt für Verfassungsschutz in Köln

Struktur

Abteilung 1

Abteilung 2

  • deutscher Rechtsextremismus und -terrorismus
  • deutscher Linksextremismus und -terrorismus

Abteilung 3

(zusammengeführt in Abteilung 2)

Abteilung 4

  • Spionagebekämpfung
  • Geheimschutz
  • Sabotageschutz

Abteilung 5

  • Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Ausländern und aus dem Ausland (ausgenommen Islamisten)

Abteilung 6

  • Islamischer Extremismus
  • Islamistischer Terrorismus

Abteilung Z – Zentral- und Verwaltungsaufgaben

  • Personal
  • Haushalt
  • Justitiariat
  • EDV

Führung, Personal und V-leute

Präsidenten

Zeitraum Vorsitzender Bemerkung
1950–1954 Otto John Im Juli 1954 tauchte der ehemalige britische Geheimdienstler John unter bis heute nicht restlos geklärten Umständen in der DDR auf. Nach dortigen Rundfunk-Propagandaauftritten und Verhören durch MfS und KGB kehrte er überraschend Ende 1955 zurück und wurde zu einer vierjährigen Gefängnisstrafe verurteilt. Der freiwillig bzw. erzwungen erfolgte Aufenthalt Otto Johns in der DDR war einer der ersten großen politischen Skandale der jungen Bundesrepublik.
1955–1972 Hubert Schrübbers Rücktritt, nachdem seine Tätigkeit in der NS-Justiz während der Zeit des Nationalsozialismus bekannt wurde. Unter Schrübbers sollen auffällig viele hohe Positionen im Bundesamt mit ehemaligen SS- bzw. SD-Angehörigen besetzt worden sein. 1962–67 war Ernst Brückner sein Vizepräsident.
1972–1975 Günther Nollau Rücktritt nach der Entdeckung des DDR-Spions Günter Guillaume im Bundeskanzleramt von Willy Brandt.
1975–1983 Richard Meier Rücktritt wegen einer Privataffäre (verurteilt wegen fahrlässiger Tötung in einem Verkehrsunfall).
1983–1985 Heribert Hellenbroich wird im Juli 1985 zunächst Präsident des Bundesnachrichtendienstes, am 29. August jedoch in den Ruhestand geschickt, nachdem sich sein ehemaliger Untergebener, der Regierungsdirektor im BfV Hansjoachim Tiedge in die DDR abgesetzt hatte. Tiedge war Gruppenleiter in der Spionageabwehr.
1985–1987 Ludwig-Holger Pfahls im Juli 1999 wegen des Vorwurfs der Bestechlichkeit in seinem späteren Amt als Staatssekretär beim Bundesministerium der Verteidigung untergetaucht und international gesucht, im Juli 2004 in Paris verhaftet, am 12. August 2005 wegen Vorteilsnahme und Steuerhinterziehung zu 2 Jahren und drei Monaten Haft verurteilt, der Vorwurf der Bestechlichkeit musste fallengelassen werden; seit 1. September 2005 unter Auflagen wieder auf freiem Fuß.
1987–1991 Gerhard Boeden
1991–1995 Eckart Werthebach Rücktritt aufgrund Wiederaufnahme von Ermittlungen wegen Verdachts auf Geheimnisverrat.
1995–1997 Hansjörg Geiger
1997–2000 Peter Frisch Mitglied im „Gesprächskreis Nachrichtendienste in Deutschland e. V.”
2000– Heinz Fromm

Bekannte Mitarbeiter

  • Dr. Rita Breuer, Referatsleiterin in der Abteilung 6 Islamismus/Islamistischer Terrorismus des BfV, Autorin in Broschüren des BMI
  • Dr. Sena Ceylanoglu, Historikerin, Referentin, BfV, Bundesministerium des Innern
  • Wolfgang Cremer (bis Ende 2006), Jurist, Leiter der Abteilung 4 Spionageabwehr, zuvor Leiter der Abteilung 2 Rechtsextremismus und Rechtsterrorismus des BfV, Autor in Sammelbänden; Anfang 2007 Wechsel zum BND
  • Klaus-Dieter Fritsche, Vizepräsident des BfV 1996–2005
  • Heinz Fromm, Leiter des LfV Hessen 1991–1993
  • Dr. Rudolf van Hüllen, wissenschaftlicher Mitarbeiter der Abteilung 3 Linksextremismus/Linksterrorismus des BfV
  • Hans-Gert Lange, Pressesprecher BfV
  • Dr. Armin Pfahl-Traughber, Autor zahlreicher Zeitschriften, seit 1994 beim Bundesamt für Verfassungsschutz, Abt. Rechtsextremismus, zunächst als Referent, später zum Referatsleiter befördert. Heute Professor an der Fachhochschule des Bundes, Außenstelle BMi-Schule I
  • Dr. Tânia Maria Puschnerat, Autorin im Jahrbuch Extremismus & Demokratie, Referatsleiterin in der Abteilung 6 Islamismus/Islamistischer Terrorismus des BfV, Privatdozentin an der Ruhr-Universität Bochum
  • Hans Elmar Remberg, Vizepräsident des BfV seit 2006, vorher Leiter der Abteilung 5 (Beschaffung und Auswertung von Informationen zu Terrorismus und Organisierter Kriminalität) des Bundesnachrichtendienstes, Eintritt in den BND 1974
  • Helmut Roewer (bis 1994), im Juni 2000 als Chef des Thüringer Verfassungsschutzes suspendiert
  • Monika Rose-Stahl, Dozentin an der Fachhochschule des Bundes, Fachbereich Öffentliche Sicherheit/Schule für Verfassungsschutz
  • Thomas Sippel, Jurist, Präsident des Thüringer Verfassungsschutzes als Nachfolger von Roewer, 1987–2000 BfV
  • Matthias Weber, Diplom-Politologe, Autor im Jahrbuch Extremismus & Demokratie, Referent in der Abteilung 2 Rechtsextremismus und Rechtsterrorismus des BfV

Bekannte V-Leute

  • Andreas Szypa (FAP), V-Mann mit Einwilligung seiner „Kameraden”, Ziel war die zusätzliche Geldbeschaffung. 50 Prozent des Honorars gingen an seine „Kameraden”.
  • Bernd Schmitt, V-Mann, Anfang der 1990er Mitbegründer des Solinger „Deutschen Hochleistungs-Kampfkunstverbands”. Schmitt schulte die später als rechtsextrem eingestuften jugendlichen Attentäter von Solingen in seiner Kampfsportschule „Hak Pao”. Schmitt war verantwortlich für den Saalschutz der zugelassenen Partei „Deutsche Liga für Volk und Heimat” in Köln.[4]
  • Hans Dieter Lepzien (NSDAP/AO), konstruierte die Bomben für die Attentate der in Niedersachsen operierenden „Gruppe Otte”.
  • Joachim Apel (Propagandaarbeit, Waffenbesorgung, Mithilfe bei Brandanschlägen bei der Emdener „Kampfgemeinschaft Nationaler Sozialisten”, lt. Prozess vor dem Landgericht Aurich 1984.).
  • Karl Peter Weinmann, u. a. für das Bundesamt für Verfassungsschutz. (Wehrsportgruppe Hoffmann u. a.) [5]
  • Mathias Meier (NPD), von 1998 bis 2000 V-Mann für das Bundesamt für Verfassungsschutz.
  • Michael Grube (NPD), von 1997 bis 1999 („ohne förmlich verpflichtet zu werden”) V-Mann für das Landesamt für Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern. 1998 kandidierte er für die NPD bei den Landtagswahlen. Im März 1999 beteiligte er sich an der Planung und Durchführung eines Brandanschlages auf eine Pizzeria. Grube hatte vom VS Listen mit Namen vermeintlicher Linker aus Wismar und Umgebung erhalten. [6]
  • Michael Wobbe, Rechtsextremist aus Quakenbrück, Sicherheitschef bei der Nationalistischen Front. Im Auftrag des Verfassungsschutzes gründete er so manche „Kameradschaft”, die sonst nicht entstanden wäre. Nach seinem Ausstieg wurde über ihn ein Buch geschrieben (Der V-Mann, Rotbuch Verlag); ist heute Vater von drei Kindern und arbeitet als Schauspieler und Komiker
  • Mike Layer (NPD), von 1996 bis 1997 V-Mann für das Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg.
  • Norbert Schnelle, „Junge Nationaldemokraten” (JN), später „Nationalistische Front” (NF), war von 1983 bis 1985 V-Mann. „Er war beteiligt an mehreren Straftaten und warnte seine Kameraden vor Hausdurchsuchungen”. [6]
  • Thomas Dienel (Thüringer Neonazi-Szene).
  • Tino Brandt, von 1994 bis 2001 für das Landesamt für Verfassungsschutz Thüringen tätig; treibende Kraft im neonazistischen Kameradschaftsnetzwerk „Thüringer Heimatschutz”; seit 1999 in der NPD; seit April 2000 stellvertretender Landesvorsitzender der NPD.
  • Udo Holtmann (NPD), von 1978 bis 2002 für das Bundesamt für Verfassungsschutz als omni modo facturus.
  • Werner Gottwald (Mitbegründer und Waffenlieferant für die NSDAP/AO, dort aktiv bis 1980).
  • Wolfgang Frenz (NPD), von 1961 bis 1995 für das Landesamt für Verfassungsschutz Nordrhein-Westfalen tätig als omni modo facturus.
  • Klaus Steinmetz (RAF, s. GSG-9-Einsatz in Bad Kleinen).
  • Tarek Mousli (Autonome Szene).
  • Ulrich Schmücker (Bewegung 2. Juni) – der Prozess um seinen Tod gilt als Justizskandal.
  • Peter Urbach, genannt „S-Bahn-Peter”. Er versorgte am 11. April 1968 Demonstranten gegen den Springer-Konzern „mit einem guten Dutzend zündfertiger Molotowcocktails[7] und lieferte Bomben und Waffen an Personen aus der Berliner APO, die später zu den Gründungsmitgliedern der Rote Armee Fraktion gehörten. Außerdem lieferte er die Bombe für den Anschlag auf das Jüdische Gemeindehaus in Berlin 1969.
  • Manfred Schlickenrieder, Filmemacher und Gründer der vermeintlich antiimperialistischen „gruppe 2”. Tätig für mehrere Geheimdienste, u. a. auch für den BND. Der Verfassungsschutz stellte ihm eine Tarnidentität mit einem Dienstausweis für „Dr. Schlickenrieder, den Landeskonservator des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege” aus. Pistolenlieferung für die linke türkische Dev Sol 1994.

Rekrutierung und Ausbildung

Schule für Verfassungsschutz/Personalgewinnung

Das BfV beschäftigt Beamte und Tarifbeschäftigte. Die Ausbildung für den gehobenen Dienst (Beamte) erfolgt an der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung (FH Bund), die ihren Hauptsitz in Brühl hat. Die FH Bund gliedert sich in verschiedene Fachbereiche. Der Fachbereich Öffentliche Sicherheit ist für die Beamtenausbildung von Verfassungsschutz und Bundesnachrichtendienst (BND) zuständig. Der FH Bund sind Ausbildungseinrichtungen einzelner Bundesbehörden angegliedert (z. B. Schule des BND/SBND, Schule für Verfassungsschutz). Die FH-Ausbildung gliedert sich in verschiedene Studienabschnitte, die teils am Zentralbereich, teils in den jeweiligen Fachbereichen absolviert werden, und Praktika. Die verfassungsschutzspezifischen Lehrinhalte werden in der Außenstelle der FH Bund in Swisttal-Heimerzheim vermittelt. Einzelne Abschlussarbeiten/Seminararbeiten von Nachwuchsbeamten des Verfassungsschutzes werden in der Schriftenreihe Beiträge zur inneren Sicherheit der FH Bund veröffentlicht.

Beobachtete Organisationen und Personen

Beispiele für Personengruppen, von denen einzelne Mitglieder vom BfV und angeschlossenen Organisationen befragt oder beobachtet worden sind:

Kritik

Gelegentlich lieferte das BfV aufgrund seines Verhaltens Anlass zur Kritik der breiten Öffentlichkeit: So startete man im Jahre 1976 einen mehrmonatigen „Lauschangriff” auf den des RAF-Terrorismus verdächtigten ehemaligen Atom-Manager Klaus Traube, der in der Öffentlichkeit als „Lauschaffäre Traube” bekannt wurde. Der Terrorismusverdacht erwies sich als falsch, der damals verantwortliche Innenminister Werner Maihofer musste zurücktreten.

Ebenso machte das BfV im Rahmen des Verbotsverfahrens gegen die NPD von sich Reden. Ein wesentlicher Grund warum das Verbotsverfahren scheiterte, ist, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz sich in Übereinstimmung mit dem verantwortlichen Innenminister Otto Schily weigerte, mitzuteilen, welche Parteiaktivitäten von der Partei selbst und welche vom Verfassungsschutz beziehungsweise durch in den Parteiapparat als Funktionäre eingeschleuste Vertrauenspersonen des Verfassungsschutzes initiiert wurden. Da das Bundesverfassungsgericht somit nicht beurteilen konnte, welche Handlungen der Partei originär zuzurechnen waren und für welche Aktivitäten indirekt der Verfassungsschutz mitverantwortlich war, lehnte es den Antrag auf Verbot der NPD ab.

Unwidersprochen blieb die Agentur-Meldung der dpa, dass etwa jeder siebente Funktionsträger in der NPD-Leitungsebene vom Kölner Bundesamt finanziert wird.

Ein wichtiger Kritiker der Verfassungsschutzpraxis ist der Staatsrechtler Dietrich Murswiek. In verschiedenen Publikationen setzte er sich mit der Problematik des Grundrechtseingriffs durch Verfassungsschützer auseinander.[8] Zuletzt hatte er sich im Dezember 2006 auf einer Tagung zum Thema „Islam und Verfassungsschutz“ zu diesem Themenkomplex geäußert und die Praxis der Verfassungsschutzberichte erneut kritisiert.[9] Murswieks Kritik richtet sich dabei vor allem gegen die sog. „Verdachtsberichterstattung“: „In den meisten Verfassungsschutzberichten wird nicht nur über erwiesene Verfassungsfeinde berichtet, sondern auch über solche Organisationen, die von der Verfassungsschutzbehörde lediglich verdächtigt werden, verfassungsfeindliche Bestrebungen zu verfolgen. Diese Praxis ist rechtswidrig. Sie findet in den Verfassungsschutzgesetzen keine Grundlage und verstößt zudem gegen das Grundgesetz.“[10] Voraussetzung für die Berichterstattung im Verfassungsschutzbericht sei laut den Verfassungsschutzgesetzen nämlich, dass es sich bei den Organisationen, über die berichtet werde, um Organisationen handele, die tatsächlich extremistische Bestrebungen verfolgten und nicht um solche, bei denen es nur tatsächliche Anhaltspunkte dafür gäbe, dass sie möglicherweise solche Bestrebungen verfolgen könnten. Der Verfassungsschutz dürfe im Verfassungsschutzbericht also nicht über alle Organisationen berichten, die er rechtmäßig beobachte. Tatsächlich habe das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg deshalb für Berlin die Verdachtsberichterstattung verboten. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf und das Oberverwaltungsgericht Münster sowie das Bundesverfassungsgericht erklärten sie dagegen für zulässig.[11] Wenn man die Verdachtsberichterstattung aber für zulässig erachte, so muss laut Murswiek sichergestellt sein, dass in den Berichten die Unterscheidung von Fällen erwiesener Verfassungsfeindlichkeit und von Verdachtsfällen möglich sei. Zwar habe der Verfassungsschutzbericht des Bundes aus dem Junge-Freiheit-Urteil des Bundesverfassungsgerichts mittlerweile Konsequenzen gezogen, indem er seine Rubriken ausdrücklich als „Bestrebungen und Verdachtsfälle“ kennzeichne, die gegenwärtigen Verfassungsschutzberichte genügten aber auch unter diesem Aspekt nicht den Anforderungen des Grundgesetzes. Es dürfe in der amtlichen Berichterstattung im Sinne einer „negativen Sanktion“ keine „Herrschaft des Verdachts“ herrschen: „Die Verfassungsschutzgesetze sowie die vom Bundesverfassungsgericht für den Verfassungsschutz aufgestellten Kriterien lassen nicht zu, dass die Berichterstattung nur auf den Verdacht eines Verdachts gestützt wird.“[12]

Für besonders problematisch hält Murswiek die Praxis der Verfassungsschutzberichte, „Kaskaden des Verdachts“[13] aufzubauen: „Der Verfassungsschutz bekämpft also Organisationen, für die er lediglich Anhaltspunkte dafür hat, dass sie verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgen, genauso wie erwiesene Verfassungsfeinde, und er setzt sein Sanktionsinstrumentarium auch gegen diejenigen ein, die sich – weil sie den Verdacht nicht teilen – an der Ausgrenzung dieser des Extremismus lediglich verdächtigten Organisationen nicht beteiligen. Schon die erste Stufe – die Bekämpfung auf Verdacht hin – ist rechtsstaatswidrig. Die zweite Stufe, die Verdächtigung und Bekämpfung auch desjenigen, der den auf der ersten Stufe Verdächtigten nicht ausgrenzt, ist noch schlimmer. Konsequent weitergedacht, muss jetzt auch der auf der zweiten Stufe Verdächtigte ausgegrenzt werden, und wer das nicht tut, gilt wiederum als ausgrenzungsbedürftiger Extremist. So lassen sich Kaskaden des Verdachts konstruieren.“[14]

Gerichtsurteile mit Verfassungsschutzbezug

Junge-Freiheit-Urteil: Im Mai 2005 stellte das Bundesverfassungsgericht im Rechtsstreit zwischen der Wochenzeitung Junge Freiheit und dem Land Nordrhein-Westfalen fest, dass die Erwähnung eines Presseorgans als rechtsextreme Publikation im Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen eine unzulässige Einschränkung der Pressefreiheit darstelle.

Im April 2006 entschied das Oberverwaltungsgerichts (OVG) Berlin-Brandenburg,[15] dass die Partei „Die Republikaner“ zu Unrecht in den Berliner Verfassungsschutzbericht aufgenommen wurden, nachdem im Dezember 1992 der Berliner Innensenator Weisung erteilte, die Republikaner beobachten zu lassen.

Ausstellungen

Die braune Falle – Eine rechtsextremistische Karriere“ ist eine Wanderausstellung des Bundesamtes für Verfassungsschutz.

Siehe auch

Literatur

  • Bundesamt für Verfassungsschutz (Hg.): 50 Jahre im Dienst der inneren Sicherheit; Köln: Carl Heymanns, 2000; ISBN 3-452-24669-8
  • Bundesamt für Verfassungsschutz: Verfassungsschutz in der Demokratie. Beiträge aus Wissenschaft und Praxis: Köln: Carl Heymanns, 1990
  • Bundesministerium des Innern (Hg.): Verfassungsschutz und Rechtsstaat. Beiträge aus Wissenschaft und Praxis; Köln: Carl Heymanns, 1981
  • Stefan Aust: Kennwort Hundert Blumen; Hamburg: Konkret Literatur Verlag, 1980; ISBN 3-922144-04-7
  • Hendrik van Bergh: Köln 4713. Geschichte und Geschichten des Kölner Bundesamtes für Verfassungsschutz; Würzburg: Naumann, 1981; ISBN 3-88567-010-0
  • Jochen Bölsche: Der Weg in den Überwachungsstaat; Reinbek: Rowohlt-Taschenbuch-Verlag, 1979; ISBN 3-499-14534-0
  • Rolf Gössner: Geheime Informanten; München: Knaur-Taschenbuch, 2003; ISBN 3-426-77684-7
  • Christoph Gusy: Geheimdienstliche Aufklärung und Grundrechtsschutz; in: bpb (Hrsg.): Beilage zur Wochenzeitung Das Parlament, B 44/2004; ISSN 0479611X
  • Hans Josef Horchem: Auch Spione werden pensioniert; Herford, Berlin, Bonn: E.S. Mittler & Sohn, 1993
  • Lars Oliver Michaelis: Politische Parteien unter der Beobachtung des Verfassungsschutzes – Die Streitbare Demokratie zwischen Toleranz und Abwehrbereitschaft; Univ.-Diss. Hagen 1999; Schriftenreihe zum Parteienrecht 26; Baden-Baden: Nomos, 2000; ISBN 3-7890-6695-8
  • Markus Mohr, Klaus Viehmann (Hg.): Spitzel. Eine kleine Sozialgeschichte; Berlin, Hamburg: Assoziation A., 2004; ISBN 3-935936-27-3
  • Dietrich Murswiek: Der Verfassungsschutzbericht – das scharfe Schwert der streitbaren Demokratie. Zur Problematik der Verdachtsberichterstattung; in: Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht (NVwZ) 2004, S. 769–778
  • Dietrich Murswiek: Meinungsäußerungen als Belege für eine verfassungsfeindliche Zielsetzung. Zu den rechtlichen Anforderungen und zur Praxis der Verfassungsschutzberichte; in: Stefan Brink, Heinrich Amadeus Wolff (Hg): Gemeinwohl und Verantwortung. Festschrift für Hans Herbert von Arnim zum 65. Geburtstag; Berlin: Duncker & Humblot, 2004; S. 481–503
  • Dietrich Murswiek: Neue Maßstäbe für den Verfassungsschutzbericht – Konsequenzen aus dem JF-Beschluss des BVerfG; in: Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht (NVwZ) 2/2006, S. 121–128
  • Hans Joachim Schwagerl: Verfassungsschutz in der Bundesrepublik Deutschland; Heidelberg: C.F. Müller Juristischer Verlag, 1985
  • Hans Joachim Schwagerl, Rolf Walther: Der Schutz der Verfassung. Ein Handbuch für Theorie und Praxis; Köln, Berlin, Bonn, München: Heymann, 1968
  • Burkhard Schröder: Der V-Mann; Hamburg: Rotbuch, 1997; ISBN 3-88022-516-8
  • Jürgen Seifert: Vereinigungsfreiheit und hoheitliche Verrufserklärungen; in: Joachim Perels (Hg.): Grundrechte als Fundament der Demokratie; Frankfurt a. M.: Suhrkamp, 1979; ISBN 3-518-10951-0; S. 157ff.
  • Hansjoachim Tiedge: Der Überläufer. Eine Lebensbeichte; Berlin: Das Neue Berlin, 1998; ISBN 3-360-00863-4

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Verfassungsschutzbericht 2007, Bundesamt für Verfassungsschutz, S. 8 [1]
  2. Vgl. die Antwort des parlamentarischen Staatssekretärs im Bundesinnenministerium auf eine Anfrage der Fraktion der Grünen im Bundestag, Innenministerium: Verfassungsschutz, MAD und BND können Online-Durchsuchungen durchführen; Heise-Newsticker vom 24. März 2007
  3. Heise Online vom 19. April 2008: Schäuble stoppt das neue Computersystem für den Verfassungsschutz
  4. “Das wäre eine Bombe", DER SPIEGEL 22/1994 vom 30.05.1994, Seite 16–19, [2]
  5. ZOOM 3/97 – Spion & Spion
  6. a b Christoph Ellinghaus: Rechte Spitzel des Verfassungsschutzes, Bürgerrechte & Polizei/CILIP 66 – 2/2000 [3]
  7. Ulrich Chaussy: Die drei Leben des Rudi Dutschke. Eine Biographie. ISBN 3-472-86576-8, S. 253.
  8. Dietrich Murswiek: Staatliche Warnungen, Wertungen, Kritik als Grundrechtseingriffe – Zur Wirtschafts- und Meinungslenkung durch staatliches Informationshandeln; in: Deutsches Verwaltungsblatt 1997, S. 1021–1030; Dietrich Murswiek: Der Verfassungsschutzbericht – das scharfe Schwert der streitbaren Demokratie. Zur Problematik der Verdachtsberichterstattung; in: Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht (NVwZ) 2004, S. 769–778; Dietrich Murswiek: Meinungsäußerungen als Belege für eine verfassungsfeindliche Zielsetzung. Zu den rechtlichen Anforderungen und zur Praxis der Verfassungsschutzberichte; in: Stefan Brink, Heinrich Amadeus Wolff (Hrsg): Gemeinwohl und Verantwortung. Festschrift für Hans Herbert von Arnim zum 65. Geburtstag; Berlin: Duncker & Humblot, 2004; S. 481–503; Dietrich Murswiek: Neue Maßstäbe für den Verfassungsschutzbericht – Konsequenzen aus dem JF-Beschluss des BVerfG; in: Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht (NVwZ) 2/2006, S. 121–128
  9. Dietrich Murswiek: Der Verfassungsschutzbericht – Funktionen und rechtliche Anforderungen; gekürzte Fassung eines Vortrages, gehalten auf der Tagung „Islam und Verfassungsschutz“ am 7. Dezember 2006 in der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. Im Internet abrufbar als pdf-Datei. Der Text ist erscheinen in: Janbernd Oebbecke, Bodo Pieroth, Emanuel Towfigh (Hrsg.): Islam und Verfassungsschutz; Islam und Recht 6; Frankfurt am Main u. a.: Peter Lang, 2007.
  10. Murswiek: Der Verfassungsschutzbericht; S. 3
  11. Nachweise in Murswiek: Der Verfassungsschutzbericht; S. 4ff.
  12. Murswiek: Der Verfassungsschutzbericht; S. 14
  13. Dietrich Murswiek: Verfassungsschutz – ­Mitarbeit als staatsbürgerliche Obliegenheit?; Im Internet abrufbar als pdf-Datei. Der Text wird erscheinen in: Gedächtnisschrift für Dieter Blumenwitz; Berlin: Duncker und Humblot, 2007
  14. Murswiek: Verfassungsschutz – Mitarbeit; S. 18
  15. http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/ovg/3b03_99.html OVG 3 B 3.99, VG 26 A 623.97 Berlin

51.0194444444446.89138888888897Koordinaten: 51° 1′ 10″ N, 6° 53′ 29″ O


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