- Verkehrsfähigkeit
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Unter Verkehrsfähigkeit versteht man im Sachenrecht einen Gegenstand, welcher rechtmäßig importiert oder zollrechtlich korrekt angemeldet und besteuert wurde.
Die Verkehrsfähigkeit spielt im Strafrecht eine bedeutende Rolle, da sich der Besitzer nicht verkehrsfähiger Ware in der Regel wegen Steuerhinterziehung verantworten muss. Bei Tabakwaren ohne Steuersiegel ist außerdem die Beschlagnahme mit anschließender Schredderung nach erfolgter Beweissicherung indiziert, ebenfalls kommt bei gewerbsmäßigem Import Hehlerei bzw. Schmuggel eine Gewinnabschöpfung oft zum Tragen. Im einfachsten Fall muss nicht verkehrsfähige Ware beim Zoll zurückgelassen werden, wofür von ihm eine Erklärung zur Sicherstellung ausgestellt werden muss.
Häufige Verstöße gegen die Verkehrsfähigkeit sind Arzneimittel, welche als Plagiat übers Internet angeboten und über Flughäfen illegal eingeschleust werden. Ebenso bei Urlaubern leichtgläubig erworbene Andenken, welche oft gegen das Washingtoner Artenschutzabkommen verstoßen, da die Tiere aus denen die Produkte hergestellt werden auf der roten Liste stehen oder anderweitig unter Artenschutz stehen.
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