- Vermögensverfügung
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Im Rahmen von § 253 StGB (Erpressung) und § 263 StGB (Betrug) ist eine Vermögensverfügung jedes Tun oder Unterlassen, das sich unmittelbar vermögensmindernd auswirkt.
Umstritten ist, was genau zum Vermögen gehört. Hierzu wurden verschiedene Vermögensbegriffe entwickelt:
→ Siehe Hauptartikel: Vermögensdelikt (Abschnitt strafrechtlicher Vermögensbegriff)
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