- Versorgungsstufen im Bevölkerungsschutz
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Die Versorgungsstufen im Bevölkerungsschutz sind ein deutsches System zur Zuordnung von Risiko- und Schutzpotentialen. Diese wurden im Rahmen der neuen Strategie zum Schutz der Bevölkerung in Deutschland[1] definiert. Sie sind ein bundeseinheitliches Schema um Begriffe wie MANV,Großschadenslage, Katastrophe etc. die regional unterschiedlich abgegrenzt werden zu definieren. Von der Zuordnung zu den Versorgungsstufen ist (indirekt) auch die Zuständigkeit zwischen Rettungsdienst, Ländern und Bund abhängig.
Inhaltsverzeichnis
Versorgungsstufe 1
- Beschreibung: normierter alltäglicher Schutz
- Risikokategorie: alltägliche Gefahren, gilt für gesamtes Bundesgebiet
- Schutzziele: Hilfeleistung für individuelle Notfälle im Rahmen des Rettungsdienstes
- Schutzpotentiale: Rettungsdienst
- Rechtsgrundlage: Rettungsdienstgesetze der Länder
Versorgungsstufe 2
- Beschreibung: standardisierter, flächendeckender Grundschutz
- Risikokategorie: nicht alltägliche, aber mit den vorhandenen Kräften beherrschbar, kann im gesamten Bundesgebiet auftreten
- Schutzziele: Hilfeleistung für außergewöhnliche Schadenereignisse
- Schutzpotentiale: zusätzlich zu Stufe 1: Schnell-Einsatz-Gruppen, Katastrophenschutzeinheiten
- Rechtsgrundlage: Katastrophenschutz- oder Hilfeleistungsgesetze der Länder
Versorgungsstufe 3
- Beschreibung: erhöhter Schutz für gefährdete Regionen und Einrichtungen
- Risikokategorie: erhöhtes Risiko, z.B. in Ballungsebieten aufgrund der Infrastruktur, besonders gefährliche Industriebetriebe, erhöhtes Anschlagsrisiko
- Schutzziele: Hilfeleistung für Schadenereignisse, die nicht mit dem Potenzial des Grundschutzes abzudecken sind
- Schutzpotentiale: nach Maßgabe einer Gefährdungsanalyse (z.B. Spezialausbildung der Helfer, Medikamentenbevorratung, besondere technische Rettungsausstattung)
- Rechtsgrundlage: Katastrophenschutz- oder Hilfeleistungsgesetze der Länder, Bund-Länder-Vereinbarungen
Versorgungsstufe 4
- Beschreibung: Sonderschutz mit Hilfe von Spezialkräften
- Risikokategorie: ausgewiesener Sonderschutz
- Schutzziele: gemeinsam festgelegte, außergewöhnliche Gefahrenlagen (z.B. im ABC-Bereich)
- Schutzpotentiale: z.B. Bio-Gefahren Task-Force
- Rechtsgrundlage: Bund-Länder-Vereinbarungen
Einzelnachweise
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