- Versorgungsvertrag
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Als Versorgungsvertrag wird im deutschen Recht der Gesetzlichen Krankenversicherung bzw. der Sozialen Pflegeversicherung ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen den öffentlich-rechtlichen Krankenkassen bzw. Pflegekassen und dem Träger einer öffentlich-rechtlichen oder privaten Einrichtung bezeichnet. Aufgrund des Versorgungsvertrags darf die Einrichtung an der medizinischen oder pflegerischen Versorgung der Versicherten teilnehmen (Siehe etwa § 109 SGB V, § 111 SGB V, § 72 SGB XI). Der Versorgungsvertrag regelt die Bedingungen, unter denen die Leistungen für die Versicherten erbracht werden. Ein Anspruch des Krankenhauses auf Abschluss eines Versorgungsvertrages besteht nicht.
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