Vertrag von Georgiewsk

Vertrag von Georgiewsk
Briefmarke zur Erinnerung an den Vertrag von Georgiewsk

Im Vertrag von Georgijewsk (russisch Георгиевский трактат, georgisch გეორგიევსკის ტრაქტატი) stellte sich Ostgeorgien (Kartlien-Kachetien) am 24. Juli 1783 unter die Oberhoheit und den Schutz Russlands. Der Vertrag wurde auf der Festung Georgijewsk im nördlichen Kaukasus ausgehandelt und später vom georgischen König Irakli II. und Katharina II. von Russland unterzeichnet.

Der Vertrag ging auf die Initiative des georgischen Königs Irakli II. zurück. Er rechnete nach dem russisch-osmanischen Krieg mit einer Invasion Georgiens durch das Osmanische, möglicherweise auch durch das Persische Reich. Irakli bemühte sich, eine schlagkräftige georgische Armee aufzustellen, jedoch fehlte das dafür nötige Geld. Bitten um Hilfeleistung durch die Staaten Westeuropas schlugen fehl. Deshalb schlug er Russland einen Schutzvertrag vor.

In dem Vertrag garantierte Russland die territoriale Integrität des georgischen Königreichs und versprach militärische Hilfe. Georgien sicherte Russland im Gegenzug die Kontrolle über seine Außenpolitik zu. Der Vertrag garantierte zugleich den königlichen Status der georgischen Bagratiden-Dynastie. Georgiens innere Verwaltung, Rechtsprechung, Gesetze und der Steuererhebung sollten unangetastet bleiben. Das russische Militär und die russische Zivilverwaltung sollten sich nicht in die inneren Angelegenheiten Georgiens einmischen.

Wirtschaftlich war der Vertrag erfolgreich. Georgier durften sich frei in Russland ansiedeln und die Grenze unbehindert passieren. Auch Kaufleute konnten frei über die Grenze Handel treiben.

Außenpolitisch brachte der Vertrag Georgien nur wenig Sicherheit. Als der persische Schah 1795 in Georgien einfiel, gewährte Russland Georgien keinen Schutz. Tiflis wurde besetzt und zerstört. Georgien musste drei Schlachten schlagen, ehe das Russische Reich intervenierte und die persische Armee aus dem Land vertrieb.

Iraklis Sohn Georgi XII. fürchtete eine erneute persische Invasion und schlug Russland die Eingliederung Georgiens in Russland vor. Er verlangte jedoch, dem georgischen Königshaus die Krone zu belassen. Am 19. November 1800 lag eine entsprechende diplomatische Note vor, die von den georgischen Gesandten Fürst Tschawtschawadse, Awalischwili und Palawalidischwili mit dem russischen Außenminister Graf Fedor Wasilewitsch Rostoptschin in Sankt Petersburg ausgehandelt worden war. Noch bevor die Note von beiden Seiten ratifiziert wurde, verfügte Zar Paul I. am 18. Januar 1801 in einem einseitigen Dekret die Annexion Georgiens. Georgiens Monarchie wurde abgeschafft, die Bagratidendynastie 1803 ins Exil verbracht. Der Vertrag von Georgijewsk wurde so gebrochen.

Literatur

  • Traité conclu en 1783 3ntr Cathérine II. impératrice de Russie et Iracly II. roi de Géorgie. Receuil des lois russes, vol. XXI, No. 15835, Avec une péface de M. Paul Moriaud, Professeur de da Faculté de Droit de l’université de Genève, et commentaires de A. Okouméli, Genève 1909
  • David M. Lang: The last years of the Georgian Monarchy: 1658-1832. Columbia University Press, New York 1957
  • Nikolas K. Gvosdev: Imperial policies and perspectives towards Georgia: 1760-1819. Macmillan [u.a.], Basingstoke [u.a.] 2000, ISBN 0312229909
  • Zurab Avalov: Prisoedinenie Gruzii k Rossii. Montvid, S.-Peterburg 1906

Weblinks


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