- Vertrag von Arnswalde
-
Den Vertrag von Arnswalde schlossen am 1. April 1269 die Askanier Markgrafen Johann II., Otto IV. und Konrad mit dem mit seinem Bruder Wartislaw II. zerstrittenen Herzog Mestwin II. in dem an der Straße Küstrin - Danzig gelegenen neumärkischen Burgort Arnswalde. Sie gewannen dadurch lehnsherrschaftliche Rechte im westlichen Pommerellen (mit Burg Schwetz) sowie als unmittelbare Pfandherrschaft das Land Belgard.[1]
Diese Expansionspolitik der Markgrafen erfolgte vor dem Hintergrund, dass den Askaniern anlässlich eines im Dezember 1231 in Ravenna abgehaltenen Reichstags Pommerellen vom römisch-deutschen Kaiser Friedrich II. zu Lehen gegeben worden war[2] und dass diese Belehnung noch am 8. Januar 1295 in Mühlhausen wiederholt wurde.[3] Die Gegenleistung bei diesem für die pragmatische Expansionsstrategie der Markgrafen typischen Vertragsgeschäft bestand in der vorzufinanzierenden Verheiratung der Tochter Mestwins, Katharina, mit Fürsten Pribislaw II. von Parchim-Richenberg sowie in sonstigen Alimentierungen des infolge seiner wirren Politik notleidend gewordenen Pommerellen-Herzogs. Aus askanischer Sicht schuf der Vertrag eine wichtige Voraussetzung für eine spätere Realisierung der durch Friedrich II. erfolgten Belehnung. Unter Umgehung der hinterpommerschen und Camminer Territorien konnten die Küste der mittleren Ostsee sowie Danzig und Gotland erreicht werden. Zwar verloren sie 1272 das im Vorjahr besetzte Danzig wieder, doch nahm Mestwin 1273 im Vertrag an der Dragebrücke von ihnen die Lande Stolp und Schlawe als Lehen, so dass die Brandenburger bald darauf, 1277–1317, durch die Souveränität über etwa 35 km Ostseeküste zum unmittelbaren Anlieger des Mare Balticum wurden.
Einzelnachweise
- ↑ Scriptores rerum Prussicarum - Die Geschichtsquellen der preußischen Vorzeit bis zum Untergange der Ordensherrschaft (T. Hirsch, M. Töppen und E. Strehlke, Hrsg.), Band I, Leipzig 1861, S. 688-689, Anmerkung 43.
- ↑ Scriptores rerum Prussicarum - Die Geschichtsquellen der preußischen Vorzeit (T. Hirsch, M. Töppen und E. Strehlke, Hrsg.), Leipzig 1861, S. 608, Anmerkung 91.
- ↑ Jacob Caro: Geschichte Polens, Zweiter Theil, Gotha 1863, S. 27.
Wikimedia Foundation.