- Verwaltungsgerichtshof der Union Evangelischer Kirchen
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Der Verwaltungsgerichtshof der UEK ist ein evangelisches kirchliches Obergericht und Organ der Union Evangelischer Kirchen (UEK). Er ist Nachfolger des Verwaltungsgerichtshofes der Evangelischen Kirche der Union (EKU).
Der Gerichtshof ist zuständig für Revisionen bzw. Berufungen gegen Entscheidungen erstinstanzlicher Verwaltungsgerichte der Gliedkirchen der UEK sowie der UEK selbst. Vorsitzender ist Richter am Bundesverwaltungsgericht a. D. Hartmut Albers, Berlin.
Die kirchliche Verwaltungsgerichtsbarkeit ermöglicht den Betroffenen Rechtsschutz gegen kirchliche Maßnahmen auf dem Gebiet des Verwaltungsrechts. Gegenstand der Verfahren sind vor allem Streitigkeiten aus dem Dienstverhältnis von Pfarrern und Kirchenbeamten (Besoldung, Versetzung), über die korrekte Beschlussfassung kirchlicher Organe (z. B. Ausschluss wegen Befangenheit), über die Vereinbarkeit von Normen mit höherrangigem Recht, über Änderungen der internen Organisation (z. B. Vereinigung von Pfarrstellen, Auflösung oder Teilung von Kirchengemeinden), zwischen kirchlichen Organen sowie Wahlprüfungsverfahren (z. B. im Bezug auf Ältestenkreiswahlen).
Postulationsfähig ist jeder Rechtsanwalt, der einer evangelischen Kirche angehört.
Die Existenz einer kirchlichen Verwaltungsgerichtsbarkeit, die nicht mit ordinierten Theologen, sondern mit Gemeindegliedern mit der Befähigung zum (staatlichen) Richteramt besetzt ist, geht auf das evangelische Amtsverständnis zurück, das eine Trennung zwischen Priestern und Laien, wie es sie in der römisch-katholischen Kirche gibt, nicht kennt (Luther: "allgemeines Priestertum aller Getauften").
Landeskirchen, die nicht der UEK angehören, verfügen über eigene Verwaltungsgerichte. Die römisch-katholische Kirche hat dagegen in Deutschland, obwohl der Codex Iuris Canonici dies ermöglicht, keine Verwaltungsgerichtsbarkeit.
Weblinks
- Rechtsprechungsübersicht (Rechtsprechung des VGH der EKU bzw. der UEK; PDF-Datei; 215 kB)
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