- Volker Speitel
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Volker Speitel (* 1950) ist ein ehemaliges Mitglied der Rote Armee Fraktion (RAF). Er wird der zweiten Generation zugerechnet. Zu seinen Tätigkeiten zählten Beobachtungen und Kurierdienste.
Leben
Seit 1969 war er mit Angelika Speitel verheiratet, die ebenfalls RAF-Mitglied wurde. Er war unter anderem Kunststudent. Zusammen mit Christof Wackernagel, Siegfried Hausner, Willi-Peter Stoll und seiner Frau lebte Speitel Anfang der 1970er Jahre in einer Wohngemeinschaft. Er engagierte sich zunächst in der Gefangenenhilfsorganisation Rote Hilfe und später in den „Komitees gegen die Folter an politischen Gefangenen in der BRD“.[1]
Der Tod von Holger Meins im November 1974 wurde für Speitel zu einem Schlüsselerlebnis. Über den Kontakt zu dem Heidelberger Rechtsanwalt Siegfried Haag, Wahlverteidiger von Andreas Baader, schloss er sich der RAF an.[2]
Über seinen Eintritt in die Gruppe sagte er später:[3]
„Der Eintritt in die Gruppe, das Aufsaugen ihrer Norm und die Knarre am Gürtel entwickeln ihn dann schon, den ‚neuen‘ Menschen. Er ist Herr über Leben und Tod geworden, bestimmt, was gut und böse ist, nimmt sich, was er braucht und von wem er es will; er ist Richter, Diktator und Gott in einer Person – wenn auch für den Preis, daß er es nur für kurze Zeit sein kann.“
Seit 1973 arbeitete Speitel ganztägig im Büro des Rechtsanwalts Klaus Croissant. Nachdem der Rechtsanwalt Jörg Lang, der für Speitel eine wichtige Bezugsperson war, in die Illegalität ging, übernahm er einen Teil von dessen Aufgaben.[4] Später präparierte er, nach seiner eigenen Aussage, die Handakten der Rechtsanwälte Arndt Müller und Armin Newerla unter anderem mit drei Schusswaffen und 650 Gramm Sprengstoff, die in die JVA Stuttgart zu den inhaftierten Terroristen der ersten Generation geschmuggelt wurden.
Speitel wurde am 2. Oktober 1977 in einem Zug in Puttgarden verhaftet.[5]
Er wurde zusammen mit Hans-Joachim Dellwo angeklagt. Speitel sagte sich im Herbst 1977 von der RAF los und sagte umfangreich aus. [6] Er belastete dabei erheblich Peter-Jürgen Boock, Gert Schneider und Christof Wackernagel. Der gerichtlichen Überprüfung seiner Aussagen waren durch kommissarische Zeugenvernehmung im Ausland Grenzen gesetzt, weil Speitel – trotz gerichtlicher Vorladung – zu einigen Gerichtsverfahren nicht erschien und der Bundesminister des Innern sich weigerte, eine „ladungsfähige“ Anschrift bekanntzugeben.[7] Speitels Aussagen besitzen eine Bedeutung für das Verständnis der Vorgänge in der Todesnacht von Stammheim.
Speitel wurde am 14. Dezember 1977 zu drei Jahren und zwei Monaten Gefängnis wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung verurteilt, nachdem er umfangreiche Angaben gemacht hatte, was sich strafmindernd auswirkte. Einzeltaten wurden nicht angeklagt.
Am 1. September 1979 wurde Speitel entlassen und tauchte mit Hilfe des Zeugenschutzprogramms des Bundeskriminalamts ab. Unter dem neuen Namen Thomas Keller wurde er unter anderem 1985 Werbechef des Anhänger-Herstellers Westfalia. Zuvor war Speitel ebenfalls unter anderem Namen mit Hilfe der Behörden in Brasilien untergetaucht, wo er eine Werbeagentur betrieb. Bereits nach kurzer Zeit erhielt sein Unternehmen Aufträge von VW do Brasil. Doch auch in Brasilien war die Gefahr der Entdeckung gegeben, so dass Speitel wieder nach Deutschland übersiedelte.[8][9]
Einzelnachweise
- ↑ Tobias Wunschik: Baader-Meinhofs Kinder. Die zweite Generation der RAF; Opladen: Westdeutscher Verlag, 1997; S. 205f.
- ↑ Volker Speitel: Wir wollten alles und gleichzeitig nichts. (Interview mit Speitel); in: Der Spiegel Nr. 32/1980, S. 30–39, siehe auch den ersten und dritten Teil des Interviews; in: Der Spiegel, Nr. 31/1980, S. 36–49 und Nr. 33/1980, S. 30–36
- ↑ Jan Philipp Reemtsma: Lust an Gewalt; in: Die Zeit, 8. März 2007
- ↑ Tobias Wunschik: Baader-Meinhofs Kinder. Die zweite Generation der RAF; Opladen: Westdeutscher Verlag, 1997; S. 206.
- ↑ Martin Knobbe: Der Ankläger und sein Informant; in: Stern, 27. April 2007
- ↑ Peter Henkel: Speitel und Hans-Joachim Dellwo sagen sich von der RAF los; in: Frankfurter Rundschau, 18. November 1978
- ↑ Tobias Wunschik: Baader-Meinhofs Kinder. Die zweite Generation der RAF; Opladen: Westdeutscher Verlag, 1997; S. 139f.
Thomas Wunschik meinte: „Daß die Aussagen der RAF-Aussteiger aus der DDR in wesentlichen Punkten übereinstimmen, könnte theoretisch das Resultat einer Absprache zwischen den Angeklagten (bzw. ihren Verteidigern) sein, an der sogar die Bundesanwaltschaft, die glaubwürdige Kronzeugen zu gewinnen suchte, partizipiert haben könnte. Tatsächlich hat es solche Übereinkünfte vor Beginn der Vernehmungen des im Herbst 1977 festgenommenen Volker Speitel gegeben.“ In: Baader-Meinhofs Kinder. Die zweite Generation der RAF; Opladen: Westdeutscher Verlag, 1997; S. 150 mit Verweis auf Anm. 813: Rolf Gössner: Das Anti-Terror-System. Politische Justiz im präventiven Sicherheitsstaat; Terroristen & Richter 2; Hamburg: VSA, 1991; S. 139 - ↑ Günter Handlögten, Werner Mathes, Rainer Nübel: Die Nacht von Stammheim; in: Stern, 9. Oktober 2002
- ↑ http://www.focus.de/politik/deutschland/raf/tagebuch/2-oktober_aid_134592.html
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