- Siegfried Haag
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Siegfried Haag (* 1944 in Aurich) ist ein ehemaliges Mitglied der Rote Armee Fraktion (RAF). Der ehemalige Rechtsanwalt Andreas Baaders war eine Führungsperson der „zweiten Generation“ der RAF und von 1976 bis 1987 inhaftiert.
Inhaltsverzeichnis
Leben
Rechtsanwalt von Andreas Baader und Holger Meins
Nach der Verhaftung der Spitze der ersten Generation der RAF im Jahr 1972 übernahm der Heidelberger Rechtsanwalt Siegfried Haag als einer von 15 Wahlverteidigern das Mandat für Andreas Baader. 1974 verteidigte er kurzzeitig auch Holger Meins. Er hatte eine Kanzlei zusammen mit dem Rechtsanwalt Eberhard Becker, der später ebenfalls RAF-Mitglied wurde. Haag fungierte während der Hungerstreiks der RAF-Häftlinge als Kurier zwischen den Gefängnissen. Viele RAF-Mitglieder berichteten, dass er sie unter Druck setzte, die Hungerstreiks fortzusetzen, und „bedenkenlos jede Anweisung Baaders ausführte“.
Von Anfang an sympathisierte Haag mit den Terroristen und rekrutierte über seine Kanzlei in Heidelberg neue Kämpfer für den Untergrund. So berichtet der Kronzeuge, das RAF-Mitglied Volker Speitel, dass Haag ihn 1974 unter besonderen Hinweisen auf den Tod Holger Meins angeworben habe. Ziel sei es gewesen, die Gefangenen zu befreien, berichtet Speitel. Zu diesem Zweck wollte Haag seit 1972 „eine illegale Struktur aufbauen […], um daraus später ein Kommando-Unternehmen zu starten“, sagte Speitel aus.
Haag rekrutierte bis 1974 außer Speitel die RAF-Mitglieder Lutz Taufer, Ulrich Wessel, Hanna Krabbe und Bernhard Rössner. 1975 besetzten diese die Deutsche Botschaft in Stockholm. Haag nahm zwar nicht persönlich an der Geiselnahme teil, war aber entscheidend an der Planung beteiligt. Dafür gab es jedoch noch keine Beweise. Im April 1975 wurde Haag kurzzeitig verhaftet, kam aber wieder auf freien Fuß. Danach tauchte Haag in die Illegalität ab.
Die Haag/Mayer-Bande
Bis Mitte 1976 rekrutierte Haag weitere Mitglieder. Der als Haag/Mayer-Bande bezeichneten Gruppe gehörten neben Haag und Roland Mayer mindestens elf Personen an. Unter anderem waren dies: Adelheid Schulz, Uwe und Knut Folkerts, Günter Sonnenberg, Sabine Schmitz, Christian Klar, Waltraud und Peter-Jürgen Boock und die durch die Lorenz-Entführung freigepresste Verena Becker. Zudem gab es nach Erkenntnissen der Ermittler etwa 25 Unterstützer. Die meisten Gruppenmitglieder hatten zwei Jahre zuvor an der Besetzung des Hamburger Büros von Amnesty International teilgenommen. Bis 1977 baute die Gruppe eine Logistik aus konspirativen Wohnungen, Waffen, Geld und Fahrzeugen auf und plante die Anschläge und Entführungen des Jahres 1977. In diesem Zusammenhang beging die Gruppe mehrere Banküberfälle.
Haag wurde zuvor gefasst, und Brigitte Mohnhaupt übernahm die Führung der Gruppe. Am 30. November 1976 wurde Siegfried Haag zusammen mit RAF-Mitglied Roland Mayer verhaftet. Haag trug eine durchgeladene Pistole im Hosenbund. In dem Wagen, in dem beide verhaftet wurden, fand die Polizei brisante Unterlagen. Die sogenannten Haag/Mayer-Papiere enthüllten Anschlagspläne der zweiten Generation der RAF und enthielten diverse verdeckte Hinweise auf die Planung der Entführungen von Hanns Martin Schleyer und Jürgen Ponto. Diese Hinweise wurden jedoch erst im Nachhinein entschlüsselt. Bei der Anschlagsserie im sogenannten Deutschen Herbst wurde Hanns Martin Schleyer entführt und ermordet und Jürgen Ponto erschossen.
Nach der Verhaftung Haags wurden seine Gespräche mit seinen Rechtsanwälten im Gefängnis illegal abgehört und auf Tonband aufgenommen. Dies führte zur sogenannten Abhör-Affäre. Nach dem die Abhöraktion öffentlich geworden war, beriefen sich der baden-württembergische Innenminister Karl Schieß und der Justizminister Traugott Bender auf den rechtfertigenden Notstand,[1] um die offensichtlich rechtswidrige Aktion zu rechtfertigen, denn es sei davon auszugehen gewesen, dass Anwälte und Häftlinge umgehend Aktionen zur Freipressung planen würden. Die Oberstaatsanwaltschaft Stuttgart erklärte daraufhin, von der Abhöraktion nichts gewusst zu haben, sie sei vom Verfassungsschutz durchgeführt worden. In der Folge untersagte das Oberlandesgericht Stuttgart weiteres Abhören der Anwaltsgespräche. Die Minister blieben in ihren Ämtern.
Siegfried Haag wurde 1979 wegen Beihilfe zum Mord und anderer Delikte vom Oberlandesgericht Stuttgart zu 15 Jahren Gefängnis verurteilt. In der Haft löste sich Haag von der RAF. Nach etwas mehr als zehn Jahren wurde im Februar 1987 der Rest seiner Strafe zur Bewährung ausgesetzt, weil Haag schwer erkrankt war. Noch vor seiner Freilassung erklärte er in einem Interview in der Frankfurter Rundschau:
„Die Handlungsweise der RAF hat sich als falsch herausgestellt. Ich bin zu der Gruppe gestoßen mit der Überzeugung, mal sehen, ob es klappt. Es hat all die Jahre gebraucht, um zu dem Ergebnis zu kommen, diese Politik muss ich aufgeben, sie ist falsch.“
Ab 1987
Im Prozess gegen Verena Becker sollte Siegfried Haag als Zeuge aussagen, berief sich aber auf sein Zeugnisverweigerungsrecht. Dies wurde mit der Begründung verwehrt, ihm drohe keine Verfolgung mehr wegen seiner Beteiligung an der Offensive 77. Das Oberlandesgericht Stuttgart ordnete deshalb am 31. März 2011 Beugehaft an.[2] Diese Anordnung wurde durch den BGH aufgehoben. [3]
Literatur
- Stefan Aust: Der Baader-Meinhof-Komplex; Hamburg: Hoffmann & Campe, 2005; ISBN 3-455-09516-X
- Wolfgang Kraushaar (Hrsg.): Die RAF und der linke Terrorismus; Hamburg: Edition Hamburg, 2006; ISBN 3-936096-65-1
- Butz Peters: RAF – Terrorismus in Deutschland; München: Droemer Knaur, 1993; ISBN 3-426-80019-5
- Butz Peters: Tödlicher Irrtum. Die Geschichte der RAF; Berlin: Argon, 2004; ISBN 3-87024-673-1
Einzelnachweise
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