- Volksgut
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Als Volksgut werden ganz allgemein alle Lieder, Gedichte, Sprichwörter, Lebensweisheiten, Aussagen und Kunstgegenstände verstanden, deren Verfasser und Urheber jedoch unbekannt sind oder nicht mehr ermittelt werden können. Volksgüter sind sehr häufig im Bereich der Märchen, Fabeln und (Kinder-)Lieder vorzufinden, die auf diese Weise über Generationen vererbt wurden und sich teilweise auch weiterentwickelt haben.
Ein Volksgut umfasst somit alle anonymen und herrenlosen kultur- und gemeinschaftstiftenden Gegenstände einer ethnischen Gruppe. Oftmals bilden sie sogar die kulturelle Grundlage eines Volkes. Aufgrund fehlender Urheber- und Eigentumsrechte sind kulturelle Volksgüter rechtefrei und somit ein Gemeingut.
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