- Bayerisches Polizeiverwaltungsamt
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Bayerisches Polizeiverwaltungsamt
– PVA –Staatliche Ebene Land Rechtsform Polizeibehörde Aufsichtsbehörde(n) Bayerisches Staatsministerium des Innern Hauptsitz Straubing Behördenleitung Gerold Mahlmeister, Präsident Anzahl der Bediensteten ca. 500 Website www.polizei.bayern.de Das Bayerische Polizeiverwaltungsamt (PVA) mit Sitz in Straubing ist zuständig für die Ahndung aller im Freistaat Bayern begangenen und festgestellten Verkehrsordnungswidrigkeiten.
Organisation
Das bayerische Polizeiverwaltungsamt ist unmittelbar dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, der obersten Dienststelle der bayerischen Polizei, untergeordnet.
Der Sitz des Polizeiverwaltungsamtes ist im Osten der niederbayerischen Stadt Straubing. Das PVA ist im Wesentlichen in drei Abteilungen gegliedert:- Allgemeine Verwaltung in Straubing (Abteilung I)
- Zentrale Verkehrsordnungswidrigkeitenstelle (ZVOWiS) in Straubing (Abteilung II)
- Zentrale Bußgeldstelle (ZBS) in Viechtach (Abteilung III)
Insgesamt beschäftigt das PVA ca. 500 Mitarbeiter.
Zuständigkeiten
Die Abteilung II (Zentrale VOWi-Stelle) in Straubing ist zuständig für die Bearbeitung von Verwarnungen (bis zu einer Höhe von 35 Euro) und für die Vorarbeiten zum Erlass eines Bußgeldbescheides. Dies sind jährlich etwa drei Mio. Vorgänge.
Die Abteilung III (Zentrale Bußgeldstelle) in Viechtach ist für den Erlass von Bußgeldbescheiden zuständig (ab einer Höhe von 40 Euro), sowie für die Abwicklung des gesamten Bußgeldverfahrens. Jährlich werden ca. eine Mio. Bescheide erstellt. →Hauptartikel: Zentrale Bußgeldstelle im Bayerischen Polizeiverwaltungsamt
Weblinks
- Offizielle Seite des Polizeiverwaltungsamtes
- Jahresstatistik 2007 des Bayerischen Polizeiverwaltungsamtes (pdf-Format) (646 kB)
48.88083333333312.606111111111Koordinaten: 48° 52′ 51″ N, 12° 36′ 22″ OPolizeibehörden
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Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern
(keine Polizeidienststelle, ist organisatorisch dem StMF unterstellt)
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