Bayerisches Polizeiverwaltungsamt

Bayerisches Polizeiverwaltungsamt
Bayerisches Polizeiverwaltungsamt
– PVA –
Straubing 001 (205).JPG
Staatliche Ebene Land
Rechtsform Polizeibehörde
Aufsichtsbehörde(n) Bayerisches Staatsministerium des Innern
Hauptsitz Straubing
Behördenleitung Gerold Mahlmeister, Präsident
Anzahl der Bediensteten ca. 500
Website www.polizei.bayern.de
Teilansicht des Hauptgebäudes

Das Bayerische Polizeiverwaltungsamt (PVA) mit Sitz in Straubing ist zuständig für die Ahndung aller im Freistaat Bayern begangenen und festgestellten Verkehrsordnungswidrigkeiten.

Organisation

Das bayerische Polizeiverwaltungsamt ist unmittelbar dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, der obersten Dienststelle der bayerischen Polizei, untergeordnet.
Der Sitz des Polizeiverwaltungsamtes ist im Osten der niederbayerischen Stadt Straubing. Das PVA ist im Wesentlichen in drei Abteilungen gegliedert:

  • Allgemeine Verwaltung in Straubing (Abteilung I)
  • Zentrale Verkehrsordnungswidrigkeitenstelle (ZVOWiS) in Straubing (Abteilung II)
  • Zentrale Bußgeldstelle (ZBS) in Viechtach (Abteilung III)

Insgesamt beschäftigt das PVA ca. 500 Mitarbeiter.

Zuständigkeiten

Die Abteilung II (Zentrale VOWi-Stelle) in Straubing ist zuständig für die Bearbeitung von Verwarnungen (bis zu einer Höhe von 35 Euro) und für die Vorarbeiten zum Erlass eines Bußgeldbescheides. Dies sind jährlich etwa drei Mio. Vorgänge.

Die Abteilung III (Zentrale Bußgeldstelle) in Viechtach ist für den Erlass von Bußgeldbescheiden zuständig (ab einer Höhe von 40 Euro), sowie für die Abwicklung des gesamten Bußgeldverfahrens. Jährlich werden ca. eine Mio. Bescheide erstellt. →Hauptartikel: Zentrale Bußgeldstelle im Bayerischen Polizeiverwaltungsamt

Weblinks

 Commons: Bayerisches Polizeiverwaltungsamt – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
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