Waffenregister

Waffenregister

Nationales Waffenregister (NWR) ist eine in Deutschland geplante elektronische Datei zur Registrierung aller in Deutschland befindlichen erlaubnispflichtigen Schusswaffen und deren Besitzer. Sie wird voraussichtlich beim Bundesverwaltungsamt angesiedelt und bundesweit geführt. Ähnliche Überlegungen werden in der Schweiz heftig diskutiert. In den Schweizer Kantonen werden bereits computergestützte Registraturen geführt. Daher will der Bundesrat kein zentrales Waffenregister.[1] Auch die IWÖ steht dem Vorhaben eines zentralen Waffenregisters kritisch gegenüber. „Die Registrierung legaler Waffen habe keinen sicherheitspolitischen Effekt.“[2]

Inhaltsverzeichnis

Ist-Zustand

Bisher müssen alle erlaubnispflichtigen Schusswaffen in Deutschland angemeldet und registriert werden. Seit 2003 müssen Waffenhändler sämtliche Verkäufe an die zuständige Behörde melden, die diese mit den Anmeldungen der Käufer vergleicht.[3] Die Registrierung geschieht in den örtlichen, meist kommunalen Waffenbehörden. Eine Zusammenführung dieser Daten findet bisher nicht statt. Auch die Systeme der einzelnen Behörden differieren. Derzeit speichern 577 Behörden – Polizei oder Kommunen – die Angaben über Schusswaffen. Sie sind nicht miteinander vernetzt.[4].

Soll-Zustand

Grundlage für das Waffenregister ist der Artikel 4.4 der EU-Richtlinie 2008/51/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2008 zur Änderung der Richtlinie 91/477/EWG.[5] Diese Richtlinie bestimmt, dass spätestens bis 31. Dezember 2014 ein computergestütztes zentral oder dezentral eingerichtetes Waffenregister eingeführt und stets auf dem aktuellen Stand gehalten werden muss.

Nach dem Amoklauf von Winnenden brachte die schwarz-rote Regierungskoalition ein zentrales Register bis 2012 mit dem § 43a in das Waffengesetz ein. Gemeinsame Federführer des Vorhabens waren das Innenministerium Baden-Württemberg und das Bundesministerium des Innern. „Gerade nach dem Amoklauf von Winnenden ist die Einrichtung eines zentralen Waffenregisters für uns eminent wichtig", sagte Innenminister Heribert Rech.[6] Die Projektleiter Dr. Joachim Sturm und Dr. Albert Hermann wissen, „dass ein Waffenregister keine Amokläufe verhindert. Das KfZ-Register in Flensburg verhindert ja auch keine Autounfälle.“ Ihre Hauptanliegen sind schnellere Fahndungen durch die Polizei und eine moderne Verwaltung. Beides soll die Sicherheit der Bürger verbessern. Zudem erhoffen sie, dass das Nationale Waffenregister zum Vorreiter Europas wird.[7]

Der Aufbau eines bundesweit einheitlichen und computergestützten Waffenregisters ist als sogenanntes priorisiertes Vorhaben in den Aktionsplan Deutschland-Online aufgenommen worden, zudem auch das Kfz-Wesen (Fahrzeugregistrierungsprozesse online durchführen), das Personenstandswesen (Einführung eines landesweiten Personenstandsregisters), das Meldewesen (Online-Melderegisterauskunft) und die Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie gehört[8]

Dieses zentrale Waffenregister soll anhand von Kopien der erstellten örtlichen Register berechtigten Nutzern einsehbar werden.

Kritik

Einwände gegen ein zentrales Waffenregister kommen vor allen aus Jäger-, Schützen und Sammlerkreisen, die die Sammlung sicherheitsrelevanter Daten von rechtstreuen Bürgern an einer Stelle gerade in Zeiten von Wikileaks als drohende Gefahr ansehen. Eine ähnliche Sichtweise vertritt die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: „Je mehr Daten zentral gesammelt werden, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass ein Datenleck zu Datenmissbrauch führt.“ Wikileaks sei auch eine Warnung zur Datensparsamkeit.[9]

Ähnliche Kritik kommt auch zu den anderen Online-Vorhaben. Datenschützer bezweifeln, dass ein zentrales Bundesmelderegister notwendig ist und warnen seit langem vor einer "Superdatensammelbehörde" nach DDR-Vorbild.[10] Auch der Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Peter Schaar sieht die Weitergabe von Meldedaten durch die Kommunen „äußerst kritisch“.[11]

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Bundesrat will kein zentrales Waffenregister - eingesehen am 1. Januar 2011
  2. IWÖ Aktuelles zum Waffengesetz - eingesehen am 1. Januar 2011
  3. Computergestütztes Waffenregister, in Hamburger Abendblatt, 15. April 2003
  4. DPOLG Sachsen eingesehen am 1. Januar 2011
  5. EU-Richtlinie 2008/51/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2008 zur Änderung der Richtlinie 91/477/EWG des Rates über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen - eingesehen am 1. Januar 2011
  6. Polizei Baden-Württemberg Aufbau eines nationalen Waffenregisters in Aktionsplan Deutschland-Online aufgenommen - eingesehen am 1. Januar 2011
  7. Informationen des Bundesministeriums des Innern, Nr. 6 Dezember 2010 Seite 10-11, PDF-Datei - eingesehen am 11. Januar 2011
  8. Waffenregister in Aktionsplan Deutschland-Online aufgenommen, in Heise-online, 20. November 2009
  9. FDP-Politikerin sieht Handlungsbedarf beim Datenschutz Hamburger Abendblatt vom 1. Dezember 2010 - eingesehen am 1. Januar 2011
  10. Datenschützer gegen zentrales Bundesmelderegister
  11. Bundesdatenschützer kritisiert Weitergabe von Meldedaten Heise online - eingesehen am 1. Januar 2011

Literatur

  • 1. Albrecht, Rechtliche Rahmenbedingungen der Einrichtung eines computergestützten Nationalen Waffenregisters, VBlBW 2010, 274 ff.
  • 2. Albrecht, Nationales Waffenregister soll 2012 in Kraft treten, MMR-Aktuell 2011, 321101.

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