Innenministerium Baden-Württemberg

Innenministerium Baden-Württemberg

Das Innenministerium Baden-Württemberg ist eines von elf Ministerien in der Verwaltung des Landes Baden-Württemberg.

Innenministerium Baden-Württemberg in Stuttgart, Dorotheenstraße

Inhaltsverzeichnis

Geschäftsbereich

Zum Geschäftsbereich des Innenministeriums gehören alle Geschäfte der Staatsverwaltung, für die nicht ein anderes Ministerium zuständig ist, insbesondere:

  1. Verfassung, Staatsgebiet und Landeseinteilung, Wahlen und Abstimmungen;
  2. allgemeines Verwaltungsrecht, Datenschutz;
  3. Verwaltungsreform;
  4. allgemeines Beamtenrecht (ohne Besoldungs- und Versorgungsrecht), Disziplinarrecht, Personalwesen für den allgemeinen Verwaltungsdienst einschließlich Ausbildung, ressortübergreifende Aufgaben der fachübergreifenden Fortbildung für die Landesverwaltung, Landespersonalausschuss;
  5. Grundsatzfragen sowie Koordinierung von Planung und Einsatz der Informations- und Kommunikationstechnik in der Landesverwaltung;
  6. Staatsangehörigkeit, Personenstandswesen, Auswanderung;
  7. Öffentliche Sicherheit und Ordnung Polizei;
  8. Verfassungsschutz;
  9. Katastrophenschutz, Notfallvorsorge und Zivile Verteidigung;
  10. Kommunalwesen;
  11. Sparkassenwesen;
  12. Feuerwehrwesen;
  13. Angelegenheiten der Vertriebenen, Flüchtlinge und Aussiedler einschließlich der Eingliederung der Spätaussiedler, Lastenausgleich;
  14. Ausländer- und Asylrecht Ausländerpolitik, Aufnahme ausländischer Flüchtlinge, Integration bleibeberechtigter Ausländer.
  15. Verkehrswesen, ÖPNV, Schifffahrt, Eisenbahnen, Luftverkehr und Güterverkehr sowie Verkehrssicherheit.
  16. Straßenbau und Straßenverkehrstechnik

Das Innenministerium führt darüber hinaus über das jeweilige Regierungspräsidium die Fachaufsicht über die 35 Landkreise und die neun Stadtkreise sowie indirekt, das heißt über das Regierungspräsidium auch über die 88 Großen Kreisstädte sowie alle anderen Gemeinden in Baden-Württemberg.

Die Behörde mit Sitz in Stuttgart hat gegenwärtig circa 400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Chef des Innenministeriums ist der Innenminister, dem ein Staatssekretär zur Seite steht. Amtsleiter ist die Bezeichnung des obersten Beamten mit dem Titel Ministerialdirektor.

Innenminister seit 1952

Politischer Staatssekretär war bis Februar 2010 Rudolf Köberle. Bei der Regierungsumbildung wurde auf eine Neubesetzung eines Staatssekretärs im Innenministerium verzichtet.

Nachgeordnete Dienststellen

Dem Innenministerium Baden-Württemberg sind folgende Dienststellen, Behörden und Einrichtungen unterstellt beziehungsweise zugeordnet beziehungsweise werden von diesem beaufsichtigt:

Weblinks


Siehe auch: Landesregierung von Baden-Württemberg


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