- Walletjes
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Der in einem der ältesten Teile Amsterdams gelegene Rotlichtbezirk Walletjes (auch: de Wallen) ist besonders dafür bekannt, eines der ersten Gebiete in der Welt zu sein, wo die Prostituierten legal arbeiten und organisiert sind. Gemeinsam mit dem Singelgebied und der Ruysdaelkade bilden die Walletjes die Rosse Buurt („Rotlichtviertel“) von Amsterdam. Die Walletjes umfassen v.a. das Gebiet östlich vom Damrak, das von Warmoesstraat, Zeedijk und Nieuwmarkt umschlossen wird. Die wichtigsten Straßen im Viertel sind der Oudezijds Voorburgwal und der Oudezijds Achterburgwal.
Fensterprostitution
Viele Sexarbeiterinnen (landesweit rund 20 Prozent) machen Gebrauch von der für die Niederlande typischen raamprostitutie (Fensterprostitution). Für etwa 100 Euro täglich mieten Prostituierte sich kleine Kammern mit einem Koberfenster zur Straßenseite an. An der Schwelle wird dann bei geöffneter Fenstertür mit dem Freier verhandelt. Wird man sich einig, wird der Vorhang zugezogen, und der Freier verschwindet meist für einige Minuten mit der Prostituierten hinter der Tür, wo die Prostituierte meistens noch probiert den Preis „nachzubessern“. Die Preise sind Verhandlungssache und daher sehr unterschiedlich, beginnen aber in der Regel zwischen 40 und 50 Euro.
Das häufig aufgestellte Schild „Raam te huur“ bedeutet nichts anderes als „Fenster zu vermieten“ und kennzeichnet noch freie Fenster.
Auf den Walletjes herrscht praktisch rund um die Uhr Betrieb. Erst in den frühen Morgenstunden geht es ruhiger zu. Die Prostituierten kommen aus aller Welt. Rund ein Drittel der Prostituierten besitzt die niederländische Staatsbürgerschaft.
Rechtliche Situation
In den Niederlanden obliegt es den Gemeinden, für dieses Gewerbe (wie für alle anderen) Genehmigungen zu erteilen. Mit einer umfassenden Gesetzesänderung im Oktober 2000 wurde das seit 1911 geltende Verbot für Bordelle und Zuhälterei aufgehoben. Damit wurde Prostitution offiziell als Gewerbe anerkannt und konnten die Arbeitsverhältnisse genau überprüft werden, weil das niederländische Arbeitsschutzgesetz jetzt auch auf Prostitution anwendbar war. Die Behörden erhofften sich durch die Legalisierung einen besseren Zugriff auf die Szene und eine neue Chance in der Bekämpfung von u.a. Menschenhandel und Zwangsprostitution. Eine erste Evaluierung der Situation der Prostituierten im Jahre 2002 war aber eher ernüchternd, obwohl das Ausmaß der illegalen Prostitution zurückgegangen sein soll.
Die Gemeinden sind aber immerhin erstmals in der Lage, die Arbeitsbedingungen für Prostituierte und genaue Auflagen für den Bordellbetrieb festzulegen. So können Gemeinden etwa verlangen, dass Prostituierte nicht zum Alkoholkonsum oder zum ungeschützten Sex gezwungen werden dürfen, und dass Gesundheitsdienste und Interessenvertretungen der Zugang zum Betrieb nicht verwehrt werden darf. Unter bestimmten Umständen (allerdings nicht aus moralisch-ethischen Gründen) darf die Gemeinde die Ausführung des Gewerbes auch untersagen.
Prostituierte sind nicht zur Gesundenuntersuchung gezwungen, obwohl Zuhälter für die Möglichkeit zum Safer Sex und für Aufklärung über Krankheiten sorgen müssen. Die Prostituierten folgen allerdings freiwillig zu einem großen Teil der amtlichen Empfehlung zur vierteljährlichen anonymen Untersuchung in den Polikliniken.
Zwangsprostitution und Prostitution Minderjähriger sind streng verboten. Wie in jedem Gewerbe müssen auch von Bordellbetreibern und Prostituierten Steuern bezahlt werden.
Weblinks
- Amsterdam in Site, Burgwallen Oude Zijde Photos, virtuelle Tour (deutsch).
52.3741666666674.8994444444444Koordinaten: 52° 22′ 27″ N, 4° 53′ 58″ O
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