- Poliklinik
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Als Poliklinik (aus griech. πόλι-ς /póli-s/ 'Stadt' und κλίνη /klíne/ 'Ruhebett', vgl. auch Klinik, also eigentlich Stadtkrankenhaus) bezeichnet man in Deutschland allgemein eine Krankenhausabteilung zur ambulanten Behandlung von Patienten.
Inhaltsverzeichnis
Geschichte
Ursprünglich war eine Klinik ein Krankenhaus, das hauptsächlich der Unterrichtung von Medizinstudenten diente. Aufgenommen wurden deshalb vor allem Patienten, deren Krankheit interessant für diese Ausbildung war. Die Poliklinik war der Teil der Klinik, in den die Bürger der Universitätsstadt (polis) eingewiesen wurden, egal wie interessant ihr „Fall“ war.
Unter Poliklinik verstand man auch die Zusammenfassung verschiedener Fachärzte in einer „Großpraxis“ (solche Polikliniken werden in Österreich, Dänemark, der Schweiz, den Niederlanden und manchmal auch in Deutschland Ambulatorium genannt). Diese Form der Polikliniken war in der DDR die weit überwiegende Organisationsform ambulanter ärztlicher Behandlung. Sie hatten in baulicher Hinsicht häufig klinikähnliche Strukturen. Kleinere oder spezialisierte Einrichtungen – teilweise auch in Betrieben – wurden Ambulatorium oder Landambulanz genannt.
Nach der Wiedervereinigung wurde zunächst auf ihre Stilllegung zugunsten von Einzelpraxen niedergelassener Ärzte hingewirkt, teilweise blieben aber die Fachärzte auch in den alten Gebäuden, sodass es jetzt mancherorts mehrere organisatorisch getrennte Arztpraxen unter einem Dach gibt. Diese Einrichtungen werden meist „Ärztehaus“ genannt. Polikliniken im DDR-Sinn (ambulante Behandlungszentren mit angestellten Fachärzten verschiedener Fachrichtungen) gibt es nur noch sehr wenige (z.B. in Berlin-Buch, Guben, Potsdam, und Rüdersdorf bei Berlin). Die angestellten Ärzte benötigen hierbei keinen eigenen „Kassensitz“.
Polikliniken existieren gegenwärtig vor allem in Russland, in der Ukraine und in den meisten anderen ehemals sozialistischen Staaten.
Polikliniken in der aktuellen Gesundheitsdiskussion
Die aktuelle Gesundheitsdiskussion verwendet den Begriff „Poliklinik“ in Erinnerung an die Einrichtungen der DDR für das Konzept von fachübergreifenden Praxen, in denen größtenteils angestellte Ärzte verschiedener Fachrichtung für die ambulante Versorgung der Patienten zuständig sind. Polikliniken im engeren Sinn gab und gibt es in der BRD aber als Einrichtungen von Universitätskliniken zum Zwecke der wissenschaftlichen Forschung und Ausbildung. Daneben sind Praxiskliniken, Medizinische Versorgungszentren sowie verschiedene Formen von Ambulanzen in Krankenhäusern möglich.
Argumente für Polikliniken
Teure Apparate (z. B. Röntgengeräte) und Räume (z. B. OP) und teilweise Personal werden gemeinsam genutzt, die Verwaltung ist zentral und die angestellten Ärzte erhalten ein festes Gehalt. Dadurch werden geringere Kosten für die Krankenkassen erwartet, die daher häufig für die Einrichtung von Polikliniken oder ähnlichen Modellen (Medizinische Versorgungszentren, s. u.) politisch eintreten. Patienten haben bei Weiterbehandlungen und Überweisungen innerhalb der Poliklinik keinen Zeitverlust und keine langen Geh- oder Fahrtstrecken. Die festen Gehälter der Ärzte verringern den Anreiz dafür, dass die Ärzte Behandlungsmethoden nach Aspekten der Gewinnmaximierung statt nach medizinischen Aspekten auswählen.
Argumente gegen Polikliniken
Polikliniken können nur an zentralen Orten eingerichtet werden. Viele Patienten müssen also weite Wege zurücklegen, deren Anfahrtskosten in keiner Gesundheitsstatistik auftauchen und trotzdem erheblich sind. Wegen ihrer Größe erfordern die Polikliniken eine hauptamtliche Verwaltung. Oft wird behauptet, wenn die angestellten Ärzte nicht am Umsatz beteiligt würden, fehlte ihnen die Motivation zu Mehrarbeit und Innovation, was zu langen Wartezeiten für die Patienten und zu veralteter technischer Ausstattung beitrüge.
Medizinische Versorgungszentren
Das GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) von 2004 sieht vor, dass sich zur kassenärztlichen Versorgung zugelassene Ärzte und andere Leistungserbringer im Gesundheitswesen zu sogenannten Medizinischen Versorgungszentren zusammenschließen können. Ein Medizinisches Versorgungszentrum ist eine fachübergreifende, ärztlich geleitete Einrichtung (wie eine Poliklinik der DDR), in der gesetzlich und privat versicherte Patienten behandelt werden können. Im Unterschied zu den Polikliniken der DDR sind Medizinischen Versorgungszentren oftmals Gesellschaften bürgerlichen Rechts mit persönlicher Haftung der leitenden Ärzte und werden auf Initiative der beteiligten Leistungserbringer freiwillig gegründet. Daneben sind aber auch andere Rechtsformen bis hin zur Aktiengesellschaft möglich, wenn dies das Standesrecht erlaubt. Sie ähneln fachübergreifenden Gemeinschaftspraxen alten Stils mit der Neuerung, dass auch nicht-ärztliche Leistungserbringer Gesellschafter sein können und die Erbringung von Leistungen durch Angestellte gegenüber Gemeinschaftspraxen erleichtert ist. Damit wird auch dem Umstand Rechnung getragen, dass es bereits seit längerem eine Entwicklung zu klinikähnlichen Gemeinschaftspraxen, sogenannten Praxiskliniken gab und zum anderen seit längerem eine Tendenz zur Einrichtung von Praxen in Krankenhäusern gab, insbesondere wenn die Inhaber ohnehin als Belegarzt im Krankenhaus tätig waren.
Mobile Poliklinik
Eine besondere Form der Poliklinik in Südafrika ist der Phelophepa-Gesundheitszug, der in medizinisch unterversorgten Gebieten kostengünstige – zum Teil kostenlose – Versorgung bietet. Darunter sind augenärztliche Diagnostik und Versorgung, Behandlung von Hautkrankheiten, Krebsuntersuchungen, Diabetesvorsorge und viele andere Dienstleistungen.
Diese mobile Poliklinik ist wegen der politischen Verhältnisse in Südafrika nur durch Spenden/Sponsoren finanzierbar.
Weblinks
Wiktionary: Poliklinik – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, ÜbersetzungenCommons: Poliklinik in the GDR – Sammlung von Bildern, Videos und AudiodateienKategorien:- Krankenhauswesen
- Organisation (Gesundheitswesen)
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