Wappenrolle

Wappenrolle
Zürcher Wappenrolle um 1330/1340: Linien der Tübinger Pfalzgrafen

Eine Wappenrolle (fr. rôle d´armes, engl. roll of arms oder armorial)) ist eine Sammlung von Wappen auf langen Pergamentrollen[1].

Nach dem ersten Auftreten der Pergament-Wappenrollen im 13. Jahrhundert ging der Ausdruck auf viele andere Formen von Zusammenstellungen von Wappen über (zum Beispiel im 15./16. Jahrhundert auf Wappenbücher und seit dem 17. Jahrhundert auch auf amtlich angelegte Wappenmatrikel). Erst als im 19. Jahrhundert eine wissenschaftliche Auswertung mittelalterlicher Wappensammlungen beginnt, wird beim Gebrauch des Ausdrucks „Wappenrollen“ teilweise unterschieden, ob diese Beischriften zu den Führungsberechtigten, nur rein verbale Wappenbeschreibungen oder gezeichnete bzw. gemalte Abbildungen von Wappen enthalten und in welcher medientechnischer Erscheinungsweise diese vorliegen (in Buchform, als Skulptur, Gemälde, Glasmalerei, Teppich et cetera).

Der Ausdruck „Wappenrolle“ hat sich bis in die Gegenwart für das Wappenregister eines heraldischen Vereins bzw. einer heraldischen Gesellschaft gehalten.[2] Er wird mit der Entwicklung des Internets teilweise auch für eine „Online-Wappensammlung“ benutzt, wobei die Heraldik zwischen einer „Online-Wappensammlung“ und einer „(Online)-Wappenrolle“ unterscheidet.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Zwei Wappen aus „Wappenrollen-Werk“ von Matthäus Paris (* um 1199; † um 1259): Wilhelm von Holland
Armorial Gelre (Folio 62r), zwischen 1370 und 1414

Die älteste bekannte Wappenrolle wurde anlässlich der Krönung Otto IV. im Jahre 1198 in Aachen angelegt (Aachener Wappenrolle).[3] Zu den frühesten „Wappenrollen“ zählt die Heraldik Teile des Oeuvre von Matthäus Paris (* um 1199; † um 1259). Darin sind mehr als 100 Wappenschilde enthalten, die für zahlreiche englische Fürstengeschlechter der älteste Beleg sind (1244).[2] Es folgen die „Glover's Roll“ (nach 1258) und die „Tournoi de Cambrai“ (1269). Zu den bekanntesten Pergament-Wappenrollen zählt die Zürcher Wappenrolle, die um 1335/1345 von einem unbekannten Chronisten als Wappenverzeichnis angefertigt wurde. Die Gelre Armorial stammt aus der Zeit zwischen 1370 und 1414).

In der Anfangszeit im 12. bis 14. Jahrhundert waren Wappenrollen erst nur Gelegenheitswerke, die bei großen Kriegszügen oder Turnieren angefertigt wurden. Sie waren dabei in der Darstellung hierarchisch geordnet. Im 15. und 16. Jahrhundert wandelten sich die Wappenrollen, auch unter dem Einfluss des Buchdrucks, zu beständig fortgeführten Wappenbüchern, aus denen dann amtliche Wappenregister hervorgingen.

Hauptartikel: Wappenbücher

Erst spät wurden Wappenrollen alphabetisch sortiert, wie es bei den heutigen Scans dieser Werke im World Wide Web typisch ist. Im 19. Jahrhundert und nach der Auflösung der staatlichen Heroldsämter übernahmen in Deutschland vorrangig gemeinnützige heraldische Vereine die Aufgabe der Wappenpflege. Diese Organisationen führen wissenschaftlich anerkannte Wappenrollen. Unter „Wappenrolle“ wird dabei ein nach wissenschaftlichen und vereinsspezifischen Kriterien geführtes offenes Druckwerk verstanden, in das die Eintragungen und Registrierungen nach heraldischer, genealogischer und graphischer Qualitätsprüfung erfolgen. Dabei sollte hinreichende Publizität in dauerhafter Form angestrebt werden, um die Eintragungen auch in der Zukunft für die Forschung verfügbar zu halten. Beispiele sind (alle mit gedruckten Ausgaben):

  • Deutsche Wappenrolle (DWR, seit 1924/26); Trägerverein: Herold e. V. (1869)
  • Niedersächsische Wappenrolle (NWR); Trägerverein: Zum Kleeblatt e. V. (1888)
  • Hessische Wappenrolle (HWR, seit 1948/51); Trägerverein: Hessische familiengeschichtliche Vereinigung e. V. (1921)
  • Wappenrolle des Wappen-Löwen; Trägerverein: Der Wappen-Löwe e. V. (1980)
  • Wappenrolle Münchner Herold (MH, um 1996), Trägerverein: Münchner Wappen Herold e. V.
  • Allgemeine Deutsche Wappenrolle (ADW), Trägerverein: Wappen-HEROLD, Deutsche Heraldische Gesellschaft e.V.

Ohne publizierte Druck-Version:

Im Zuge der Internet-Entwicklung entstehen begleitend oder ersatzweise Online-Wappenregister. Hierzu zählen beispielsweise:

  • Roland Wappenrolle Perleberg (RWP), Trägerverein: Prignitz Herold e. V. (2008)
  • eherold, Trägerverein: Wappen-HEROLD, Deutsche Heraldische Gesellschaft e. V.

Die Kriterien einer dauerhaften Dokumentation und allgemeinen Verfügbarkeit an typischen Auslagestellen fehlen, sofern nicht begleitend eine gedruckte Version angeboten wird (wie bei der ADW).

Funktion, Form und Bedeutung

Mit Hilfe von Wappenrollen werden Wappen systematisch erfasst, veröffentlicht und der Nachwelt erhalten. Ein zentrales und vollständiges Wappenregister, in dem alle Wappen erfasst sind, hat es in Deutschland zu keiner Zeit gegeben. Von Fachkreisen anerkannte Wappenrollen werden in Deutschland meist als gedruckte Ausgaben in Fortsetzung von gemeinnützigen heraldischen Vereinen auf privatrechtlicher Basis hergestellt und geführt.

Hauptartikel: Heraldischer Verein

Die einzelnen Druckwerke sind an Schlüsselbibliotheken und einschlägigen Auslagestellen einsehbar und der Forschung zugänglich. Wenn weder eine gedruckte Ausgabe existiert noch die anderweitige unabhängige Verfügbarkeit sichergestellt ist, fehlt die Erfüllung der Kriterien der Publizität und der Dokumentation an eine Wappenrolle.

Es gibt keinerlei Verpflichtung zur Eintragung von Wappen in eine Wappenrolle. Diese wird jedoch von Wappenstiftern gerne als Publikationsorgan genutzt. Rechtsschutz nach Bürgerlichen Gesetzbuch genießen geführte Wappen auch ohne Eintrag in eine Wappenrolle, im Zweifelsfall dient der Eintrag aber dem Nachweis.

In Wappenrollen der Vereine werden bürgerliche und adlige Wappen, altüberkommene und neugestiftete, nach Prüfung in heraldischer, genealogischer und juristischer Hinsicht zum Selbstkostenpreis registriert und veröffentlicht. Der Wappenstifter erhalten zur Bestätigung der Registrierung von den Vereinen einen Wappenbrief ausgestellt.

Einzelne traditionelle heraldische Vereine lehnen Mehrfacheintragungen von Wappen ab. Begründet wird dies mit dem Hinweis, dass der angestrebte Rechtsschutz für ein Wappen im Sinne des § 12 BGB bereits mit der Erstveröffentlichung erreicht wurde. Der Ablehnungsgrund ist selten satzungsgemäß hinterlegt und wird teilweise auch auf Wappen ausgedehnt, die in einer Online-Wappensammlung bereits einmal veröffentlicht wurden, unabhängig davon, ob diese Wappen alle heraldischen Kriterien erfüllen, oder nicht.

Klassifizierung

Der Heraldiker Stephen Friar klassifiziert Wappenrollen folgendermaßen[4]:

  • Gelegentliche: Das sind Wappenrollen, die in Bezug auf ein bestimmtes Ereignis wie eine Expedition, ein Turnier oder einer Belagerung angelegt wurden (sogenannte „Gelegenheitswappenrollen“, engl. „occasionals“).
  • Institutionelle: Das sind Wappenrollen, die im Zusammenhang mit Stiftungen, einem Religionsorden oder der Ritterschaft möglicherweise über viele Jahre zusammengestellt wurden.
  • Regionale: Das sind Wappenrollen, die nur eine regionale oder eine lokale Bedeutung haben (in diesem Zusammenhang sind vor allem die englischen Landkreis-Rollen des 14. Jahrhunderts zu nennen).
  • Illustrative: Das sind Wappenrollen, die ganz oder teilweise verwendet werden, um eine Geschichte oder eine Chronik zu illustrieren.
  • Allgemeine: Das sind Wappenrollen, die sich aus der Kombination einer Vielzahl von Sammlungen und Kriterien zusammensetzen.
  • Online-Wappenrollen (mit dem Aufkommen des Internets)

Abgrenzung

Die Träger von vereinstechnisch organisierten (Online-)Wappenrollen bestimmen sich unabhängig von privaten Gewinnstreben primär künstlerisch, historisch-wissenschaftlich, archivarisch und/oder rechtlich. Ungeschützte Bezeichnungen wie „Wappenrolle“, „Wappensammlung“, „Wappenarchiv“ werden aber auch von Kommunalen Wappenrollen, Online-Wappensammlungen und von kommerziellen Unternehmen und anderen Wappensammlungen benutzt (z. B. zur Charakterisierung von Unternehmensdienstleistungen).

Kommunale Wappenrollen

Neben der Personen- und Familien-Wappenrollen, die von Vereinen verwaltet werden, gibt es in Deutschland kommunale Wappenrollen, die u. a. in Zusammenarbeit mit den Landesarchiven gepflegt (Kommunalheraldik) und teilweise im Internet veröffentlicht werden. Hierzu zählen z. B.:

  • „Kommunale Wappenrolle Schleswig-Holstein“
  • „Bayerns Gemeinden: Wappen“

Online-Wappensammlungen

„Online-Wappensammlungen“ und/oder „Wappen-Indexe“ sind von den (Online-)Wappenrollen eingetragener Vereine strikt zu trennen. Beide nutzen das Internet als Medium, um Wappen einem breitem Publikum im Rahmen von Wappensammlungen vorzustellen. Die Betreiber der Online-Wappensammlungen stellen aber in der Regel keine Wappenbriefe aus, selbst wenn sie die eingereichten Wappen vor der Veröffentlichung gewissenhaft auf heraldische Richtigkeit, graphische Qualität und genealogische Plausibilität prüfen (was nicht bei jeder Wappensammlung der Fall ist).

Wappenhandelsfirmen

„Wappenhandelsfirmen“ und andere „Wappenunternehmen“ organisieren sich zumeist in privatrechtlichen Unternehmen (z. B. GmbH, KG, OHG, GbR, oder e. K.). Offiziell eingetragene Vereine (e. V.) sind hierbei in der Regel nicht darunter zu verstehen. Wappen, die mit Hilfe einer Wappenhandelsfirma erstellt wurden, werden in den seltensten Fällen in einer Wappensammlung oder in einer klassischen Wappenrolle wie der DWR aufgenommen.[5]

Siehe auch


Weblinks

Deutsche Nationalbibliothek

Kommunale Wappenrollen

Sonstige

Einzelnachweise

  1. Vgl. Filip, Václav Vok: Einführung in die Heraldik. Franz Steiner Verlag: 2000. S. 129. ISBN 3515075593
  2. a b Vgl. Neubecker, Ottfried: Wappenkunde. Bassermann: 1988. S. 26 ff. ISBN 978-3-8094-2089-7
  3. Vgl. Obermaier, Sabine: Tiere und Fabelwesen im Mittelalter. Walter de Gruyter: 2009. S. 166. ISBN 3110201372
  4. Friar, Stephen: A New Dictionary of Heraldry. 1987. ISBN 0517566656
  5. Vgl. Handbuch der Heraldik. Wappenfibel. Neustadt/Aisch. 2002. S. 169.

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