- Beauftragte für Chancengleichheit
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Beauftragte für Chancengleichheit für Frauen und Männer am Arbeitsmarkt sind Stabsstellen in den Agenturen für Arbeit, bei den Regionaldirektionen und der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit, die mit der Gesetzesreform des SGB III im Jahr 1997 geschaffen wurde. Die Beauftragten sollen Arbeitgeber, Arbeitnehmer und deren Organisationen in Fragen der beruflichen Ausbildung, des beruflichen Einstiegs und Fortkommens von Frauen und des Wiedereinstiegs von Frauen und Männern nach einer Familienphase sowie hinsichtlich einer flexiblen Arbeitszeitgestaltung beraten. Sie informieren über die Gleichstellung von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Inhaltsverzeichnis
Aufgaben
Aufgaben außerhalb der Agentur für Arbeit
Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt sind Ansprechpartner für Arbeitnehmer und Arbeitgeber in übergeordneten Fragen der Frauenförderung, der Gleichstellung von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt sowie der Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei beiden Geschlechtern. Sie vertreten die jeweilige Agentur für Arbeit nach außen in Fragen der beruflichen Ausbildung, des beruflichen (Wieder-)Einstiegs und Fortbildung von Frauen und Männern nach der Kinderbetreuung oder Pflege eines Angehörigen. Sie beraten Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu den Themen flexible Arbeitszeitgestaltung und moderne Personalpolitik und bieten ein weitreichendes Informationsangebot.
Aufgaben innerhalb der Agentur für Arbeit
Beauftragte für Chancengleichheit beraten Fach- und Führungskräfte der Agentur für Arbeit über die frauen- und familiengerechte Aufgabenerledigung in ihren Dienststellen und machen Vorschläge zu deren Umsetzung. Hierfür arbeiten sie eng mit den einzelnen Teams und Programmbereichen zusammen, damit sie über aktuelle Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt informiert sind.
allgemeine Aufgaben
Allgemein informieren Beauftragte für Chancengleichheit auf Bundes-, Landes- oder regionaler Ebene über die Situation von Frauen auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt. Sie zeigen Handlungsbedarfe zum Abbau von Benachteiligungen auf. Mit Vereinen, Organisationen und Bündnissen, die sich mit dem Thema Frauenerwerbsarbeit oder Vereinbarkeit von Familie und Beruf befassen, arbeiten sie zusammen. Ein Beispiel hierfür ist das Bündnis für Familie.
Gesetzliche Grundlagen
Gender Mainstreaming ist europarechtlich verankert. Die Europäische Union hat mit dem Amsterdamer Vertrag 1997 seine Mitglieder aufgefordert, Gender Mainstreaming als Prinzip der Gleichstellung von Frau und Mann in ihren Verfassungen aufzunehmen (Schwerpunkt IV in den Beschäftigungspolitischen Leitlinien der Europäischen Union). Im Zuge dessen wurde Artikel 3 Abs.(2) des Grundgesetzes um den Passus erweitert: „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin“.
Daraufhin änderte der Bundestag das Arbeitsförderungsrecht und nahm die Umsetzung der Gleichstellung von Frau und Mann als arbeitsmarktpolitische Aufgabe und die Schaffung der Beauftragten für Chancengleichheit ins SGB III auf. Die Funktion und ihre Aufgaben sind in § 385 SGB III geregelt. Obwohl der Gesetzgeber hier eine geschlechtsneutrale Formulierung gewählt hat, sind 99 Prozent der 189 Beauftragten für Chancengleichheit bei der Bundesagentur für Arbeit weiblich.
Seit 2011 gibt es die Funktion des Beauftragten für Chancengleichheit auch im SGB II. Die Funktionen und Aufgaben sind in § 18e SGB II geregelt. Hauptaugenmerk liegt bei der Arbeit darauf, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern und insbesondere Alleinerziehende beim Wiedereinstieg in das Arbeits-und Ausbildungsleben zu unterstützen.Siehe auch
Weblinks
- "Beauftragte für Chancengleichheit" auf arbeitsagentur.de, aufgerufen am 22. Oktober 2011
Kategorien:- Besonderes Verwaltungsrecht (Deutschland)
- Berufliche Funktion
- Diskriminierung
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