- Weber
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Ein Weber ist eine Person, die das Handwerk der Weberei als Beruf ausübt. Der Weber stellt aus Garnen verschiedene Gewebe her.
Spezialisierte Weber waren die Tuchmacher, die ausschließlich feine gewalkte und geraute Wollgewebe, sogenannte Tuche, herstellten, Leineweber produzierten ausschließlich Leinwand, Seidenweber verwebten Seide.
Inhaltsverzeichnis
Beschreibung
Verbreitete Webgarne aus einheimischen Rohstoffen waren Wolle für die Tuchmacherei, Flachs oder auch Hanf für die Leinenweberei. Daneben wurden auch eingeführte Rohstoffe wie Baumwolle, Seide und Barchent, ein Mischgewebe aus Leinen und Baumwolle, verarbeitet.[1][2][3] Im Mittelalter gehörte die Leinenweberei zu den „unehrlichen Berufen“.
Der Webstuhl ermöglichte dem Weber, Stoffe von hoher Qualität zu produzieren. Allerdings brachten die mechanischen Webstühle und die Industrialisierung das Ende dieses früher sehr verbreiteten Handwerks. Dieser Umbruch brachte viele Weber um ihre Existenz. Und so waren die Weber mit einer der ersten Berufsstände, die die negativen Folgen der Industrialisierung am eigenen Leib erfahren mussten. Dieses Thema hat Gerhart Hauptmann im Drama Die Weber dargestellt.
In der Neuzeit wird die überwiegende Menge der Gewebe industriell produziert. Die handwerkliche Weberei wird nun eher als Kunsthandwerk betrieben. In der Dritten Welt bestreiten aber noch viele Weber mit diesem Handwerk ihren Lebensunterhalt an bzw. unter der Armutsgrenze. Auch ist Kinderarbeit dort in diesem Beruf keine Seltenheit.
Die Schutzheilige der Weber ist Radegundis.
Handwerkliche Ausbildung im 21. Jahrhundert in Deutschland
Weber/in ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach der Handwerksordnung. Die duale Ausbildung dauert drei Jahre und schließt mit der Gesellenprüfung ab. Daneben gibt es die Möglichkeit, sich in den Weberklassen vier Jahre außerbetrieblich auf die Gesellenprüfung vorzubereiten.
Zum 1. Januar 2004 wurde die Handwerksordnung in Deutschland geändert; der Meisterzwang für die Webereibetriebe ist weggefallen und das Weberhandwerk ist zum zulassungsfreien Handwerk geworden. Eine Berechtigung zur Ausbildung von Lehrlingen im Rahmen der dualen Ausbildung ist ab diesem Datum auch ohne Meisterprüfung möglich; die erforderliche fachliche Eignung als Ausbilder ist bereits mit der Gesellenprüfung gegeben. Als Nachweis für die berufs- und arbeitspädagogische Eignung muss nur noch eine Ausbildereignungsprüfung abgelegt werden.
Siehe auch
- Seidenweberdenkmal in Krefeld
- Maschinenstürmer
- Geschichte der Textilindustrie
- Weberaufstand
- Weber-Gleichnis
Einzelnachweise
- ↑ Historisches Lexikon der Schweiz, Textilindustrie: Textilgewerbe und Textilindustrie im Überblick
- ↑ Meister Eckhart, Handwerk: Leinenweber
- ↑ AG Hochmittelalter: Stoffe
Weblinks
Wiktionary: Weber – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, ÜbersetzungenKategorien:- Handwerksberuf
- Fertigungsberuf (Textilwesen)
- Historischer Beruf
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