- Adolf Baumbach
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Adolf Baumbach (* 15. Mai 1874 in Bad Homburg vor der Höhe; † 25. März 1945 in Bernau am Chiemsee) war ein deutscher Jurist.
Baumbach studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Leipzig, Marburg und Rostock. 1898 promovierte er mit dem Recht des Gemeingebrauchs und wurde schließlich Landgerichtsrat in Berlin. Schließlich wechselte er während des ersten Weltkrieges in das Kriegsministerium und wurde dort als Sparkommissar eingesetzt. Zuletzt war er Senatspräsident am Kammergericht.
Schon 1924 erschien der von ihm verfasste Kommentar zur Zivilprozessordnung in erster Auflage. Zahlreiche weitere Werke des Prozess- und Handelsrecht kamen hinzu (Kommentierungen des Reichskostengesetzes, des Handelsgesetzbuches, des Arbeitsgerichtsgesetzes, des Schiedsverfahrens, des GmbH-Gesetzes, des Aktiengesetzes und des Wechsel- und Scheckgesetzes).
Baumbach wurde auch bekannt durch die Entwicklung der Baumbachschen Kostenformel zur Berechnung der Gerichtskosten bei Streitgenossen.
Literatur
- Wolfgang Hefermehl: Adolf Baumbach. In: Juristen im Portrait. Verlag und Autoren in 4 Jahrzehnten. Verlag C.H. Beck, München 1988, S.130-138. ISBN 3-406-33196-3
- Rudolf Düll: Baumbach, Adolf. In: Neue Deutsche Biographie (NDB). Band 1, Duncker & Humblot, Berlin 1953, S. 654.
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