- Wegweisende Beschilderung
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Die Wegweisung umfasst die Gesamtheit der Maßnahmen und Einrichtungen zur Zielfindung und Zielführung der Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr.[1] Mit Hilfe der wegweisenden Beschilderung (Wegweiser), die Teil der Straßenausstattung ist, können sich ortsunkundige Verkehrsteilnehmer während der Fahrt orientieren und so Irrfahrten verhindern.
Inhaltsverzeichnis
Gesetzliche Grundlagen
Der § 42 der StVO gibt die Verkehrszeichen für die Wegweisung vor. Ausführungsbestimmung dazu ist die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO). Dort sind Details zur Wegweisung genannt und auf Richtlinien dazu verwiesen:
Zu den Zeichen 415 bis 442 Wegweisung außerhalb von Autobahnen ... 7 V. Soweit in den folgenden Ausführungen keine speziellen Rege- lungen getroffen sind, ist die Ausgestaltung und Aufstellung nach den "Richtlinien für wegweisende Beschilderung außerhalb von Autobahnen (RWB)" auszuführen. Das Bundesministerium für Verkehr gibt die RWB im Einvernehmen mit den zuständigen obersten Landesbehörden im Verkehrsblatt bekannt.
Zu den Zeichen 330, 332 bis 334 und 448 bis 453 sind analog die Richtlinien für wegweisende Beschilderung auf Autobahnen (RWBA) verankert.
Die Richtlinien legen ein einheitliches Aussehen der wegweisenden Beschilderung fest und sollen dem Verkehrsteilnehmer ermöglichen, die Wegweisung eindeutig wahrzunehmen. So muss der Zielort durch die Wegweisung leicht zu finden sein und der momentane Standpunkt einfach zu bestimmen sein. Des Weiteren ist der Verkehr ohne große Umwege an den Zielort zu führen, es ist jedoch zulässig, den Verkehr auf gewisse Straßen zu bündeln bzw. auf das Straßennetz zu verteilen. Für temporäre Wegweisung (beispielsweise Umleitungen von Baustellen) gelten die "Richtlinien für die Umleitungsbeschilderung" kurz RUB.
Grundregeln
Bei der Gestaltung und Anordnung der Wegweisung geben die oben genannten Richtlinien acht Regeln vor:
Einheitlichkeit
Die Wegweisung muss im gesamten Verkehrsnetz ein einheitliches Aussehen besitzen. "Eigenkreationen" bei der Beschilderung sind nicht zulässig.
Wahrnehmbarkeit
Gute Wahrnehmbarkeit der Wegweisung bei jeder Tages- und Jahreszeit. Dies kann durch entsprechende Folien (Retroreflexion) auf der wegweisenden Beschilderung sichergestellt werden. Zusätzlich können wichtige Schilder auch beleuchtet werden.
Siehe hierzu: Button copy
Lesbarkeit
Die Informationsdichte bei der Wegweisung soll so gering wie nur möglich sein, sodass der Verkehrsteilnehmer nicht überfordert ist. So geben die Richtlinien eine Obergrenze für Zielangaben auf der Beschilderung an und fordern wenn möglich den Einsatz von Piktogrammen.
Zielauswahl
Je nach Funktion der Straße sind geeignete Zielangaben auszuwählen. Generell werden Fern- und Nahziele unterschieden.
Kontinuität
Ist ein Zielort bei der Wegweisung genannt, so muss er auf der gesamten Wegstrecke zum Ziel immer wieder gezeigt werden, bis der Verkehrsteilnehmer das Ziel erreicht hat.
Umklappregel
Die Wegweisung ist so anzuordnen, dass bei "Umklappen" der Wegweisung auf die Fahrbahn (in Fahrtrichtung) die tatsächliche Richtung der Ziele angegeben wird. So wird sichergestellt, dass es keine Verständnisprobleme bei den Richtungspfeilen der Beschilderung geben kann.
Pfeile
Um die Richtung von Zielen besser angeben zu können, kann das Schild als Pfeil gestaltet sein (Pfeilwegweiser).
Häufiger werden aber in einer rechteckigen Tafel den Zielangaben Richtungspfeile zugeordnet (Tabellenwegweiser) oder der Straßenverlauf schematisch dargestellt (Vorwegweiser).
Die Form der Pfeile ist in Richtlinien geregelt.
Farbe
Die Farben wegweisender Verkehrszeichen hängen vom Standort und der Zielangabe ab. So ist in Deutschland die Grundfarbe weiß, sichtbar bei innerörtlichen Zielen.
Meist wird zu Ortschaften verwiesen, deren Grundfarbe ist gelb, an Autobahnen und zu Autobahnzielen blau und zu touristischen Zielen braun. Nichtamtliche Ziele sind grün.
Die Schrift ist weiß oder schwarz, im Kontrast zur Grundfarbe.
Kombinationen verschiedener Zielarten (d.h. Farben) auf einer Wegweisertafel sind möglich.
Verwendung
Um die Orientierung und Zielfindung der Verkehrsteilnehmer zu ermöglichen oder zu verbessern, wird die Wegweisung für folgende Verwendungszwecke genutzt:
- Zielankündigung
- Vorwegweisung
- Wegweisung (im Anschluss an Vorwegweisung)
- Fernzielangabe
- Markieren von Ortsgrenzen und Ortsteilgrenzen
- Bezeichnen von Gebäuden und Straßen durch Hausnummern und Straßennamen
Die wegweisende Beschilderung wird direkt an oder über der Fahrbahn angebracht, so dass die Informationen der Wegweisung vom Verkehrsteilnehmer rasch aufgenommen werden können. Aus diesem Grund ist es häufig nötig, die Beschilderung auf Stahlbrücken über der Straße anzubringen oder auf Gitterrohrmasten neben der Fahrbahn zu montieren. Aufgrund der hohen Lasten und der starken Windbelastung ist die Standsicherheit der Aufstellvorrichtungen jeweils durch eine statische Berechnung nachzuweisen.
Beispiele
Normen und Standards
- Deutschland
- Richtlinien für die wegweisende Beschilderung außerhalb von Autobahnen (RWB)
- Richtlinien für die wegweisende Beschilderung auf Autobahnen (RWBA 2000)
- Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen; Merkblatt zur wegweisenden Beschilderung für den Fußgängerverkehr. Köln 2007
- Österreich
- RVS 05.02.12 Gestaltung und Wegweisung
- RVS 05.02.13 Beschilderung und Wegweisung auf Autobahnen
- Schweiz
- SN 640817d – Strassensignale; Wegweiser auf Haupt- und Nebenstrassen für den allgemeinen Verkehr
- SN 640804 – Verkehrsbeeinflussung auf Autobahnen und Autostrassen; Wechselwegweisung
Literatur
- Natzschka: Straßenbau, Entwurf und Bautechnik, B. G. Teubner Verlag, 1996, ISBN 3-519-05256-3
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen: Begriffsbestimmungen, Teil: Verkehrsplanung, Straßenentwurf und Straßenbetrieb. FGSV Verlag, Köln 2000, S. 78.
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