Wegweisung

Wegweisung
Wegweisende Beschilderung auf einer Bundesstraße

Die Wegweisung umfasst die Gesamtheit der Maßnahmen und Einrichtungen zur Zielfindung und Zielführung der Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr.[1] Mit Hilfe der wegweisenden Beschilderung (Wegweiser), die Teil der Straßenausstattung ist, können sich ortsunkundige Verkehrsteilnehmer während der Fahrt orientieren und so Irrfahrten verhindern.

Inhaltsverzeichnis

Gesetzliche Grundlagen

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Der § 42 der StVO gibt die Verkehrszeichen für die Wegweisung vor. Ausführungsbestimmung dazu ist die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO). Dort sind Details zur Wegweisung genannt und auf Richtlinien dazu verwiesen:

Zu den Zeichen 415 bis 442 Wegweisung außerhalb von Autobahnen
...
7   V.   Soweit in den folgenden Ausführungen keine speziellen Rege-
lungen getroffen sind, ist die Ausgestaltung und Aufstellung
nach den "Richtlinien für wegweisende Beschilderung außerhalb
von Autobahnen (RWB)" auszuführen. Das Bundesministerium für
Verkehr gibt die RWB im Einvernehmen mit den zuständigen
obersten Landesbehörden im Verkehrsblatt bekannt.

Zu den Zeichen 330, 332 bis 334 und 448 bis 453 sind analog die Richtlinien für die wegweisende Beschilderung auf Autobahnen (RWBA) verankert.

Die Richtlinien legen ein einheitliches Aussehen der wegweisenden Beschilderung fest und sollen dem Verkehrsteilnehmer ermöglichen, die Wegweisung eindeutig wahrzunehmen. So muss der Zielort durch die Wegweisung leicht zu finden und der momentane Standpunkt einfach zu bestimmen sein. Des Weiteren ist der Verkehr ohne große Umwege an den Zielort zu führen; es ist jedoch zulässig, den Verkehr auf gewisse Straßen zu bündeln bzw. auf das Straßennetz zu verteilen. Für temporäre Wegweisung (beispielsweise Umleitungen von Baustellen) gelten die „Richtlinien für die Umleitungsbeschilderung“, kurz RUB.

Grundregeln

Bei der Gestaltung und Anordnung der Wegweisung geben die oben genannten Richtlinien acht Regeln vor:

Einheitlichkeit

Die Wegweisung soll im gesamten Verkehrsnetz ein einheitliches Aussehen besitzen. Das Hessische Landesamt für Straßen- und Verkehrswesen hat jedoch einen Leitfaden zur wegweisenden Beschilderung auf Autobahnen (LWBA)[2] [3] entwickelt, der eigene Standards festlegt. So wird auf Langpfeile an Überkopfwegweisern verzichtet und Ziele sind ausschließlich linksbündig angeordnet. Auch auf Autobahnen in Bayern ist ein eigener Standard definiert.

Wahrnehmbarkeit

Gute Wahrnehmbarkeit der Wegweisung bei jeder Tages- und Jahreszeit. Dies kann durch entsprechende Folien (Retroreflexion) auf der wegweisenden Beschilderung sichergestellt werden. Zusätzlich können wichtige Schilder auch beleuchtet werden.

Siehe hierzu: Button copy

Lesbarkeit

Die Informationsdichte bei der Wegweisung soll so gering wie nur möglich sein, um Verkehrsteilnehmer nicht zu überfordern. So geben die Richtlinien eine Obergrenze für Zielangaben auf der Beschilderung an und fordern wenn möglich den Einsatz von Piktogrammen.

Zielauswahl

Je nach Funktion der Straße sind geeignete Zielangaben auszuwählen. Generell werden Fern- und Nahziele unterschieden.

Kontinuität

Ist ein Ziel bei der Wegweisung genannt, so muss es auf der gesamten Wegstrecke zum Ziel immer wieder gezeigt werden, bis der Verkehrsteilnehmer das Ziel erreicht hat. Ziele können Zielpunke (z. B. Stadion oder Klinik) oder Zielgebiete (z. B. Altstadt oder Berlin) sein. Die Kontinuität der Zielführung ist gegeben, wenn das Ziel an allen Knotenpunkten, an denen abgebogen werden muss, gezeigt wird und wenn das Ziel an allen Knotenpunkten gezeigt wird, die eine wegweisende Beschilderung aufweisen. Eine Ausnahme bilden Pfeilwegweiser, die ausschließlich andere Ziele nach rechts oder nach links zeigen. Hier ist eine Nennung des Zieles nicht nötig, wenn geradeaus gefahren werden muss. Eine Unterbrechung der Kontinuität wird als Zielabbruch bezeichnet.

Umklappregel

Die Wegweisung ist so anzuordnen, dass bei gedachtem Umklappen des Wegweisers auf die Fahrbahn (in Fahrtrichtung) die tatsächliche Reihenfolge der Ziele angegeben wird. Bei mehreren Zielen, die untereinander stehen, ist das oberste Ziel demnach das entfernteste. Gleiches gilt für mehrere Pfeile in die gleiche Richtung (häufig z. B. an Autobahnkreuzen). Erst durch die Umklappregel wird der Inhalt des Wegweisers für den Verkehrsteilnehmer eindeutig verständlich.

Pfeile

Um die Richtung von Zielen besser angeben zu können, kann das Schild als Pfeil gestaltet sein (Pfeilwegweiser).

Häufiger werden aber in einer rechteckigen Tafel den Zielangaben Richtungspfeile zugeordnet (Tabellenwegweiser) oder der Straßenverlauf schematisch dargestellt (Vorwegweiser).

Die Form der Pfeile ist in Richtlinien geregelt.

Farbe

Die Farben wegweisender Verkehrszeichen hängen vom Standort und der Zielangabe ab. So ist in Deutschland die Grundfarbe weiß, sichtbar bei innerörtlichen Zielen.

Meist wird zu Ortschaften verwiesen, deren Grundfarbe ist gelb, an Autobahnen und zu Autobahnzielen blau und zu touristischen Zielen braun. Nichtamtliche Ziele sind grün.

Die Schrift ist weiß oder schwarz, im Kontrast zur Grundfarbe.

Kombinationen verschiedener Zielarten (d. h. Farben) auf einer Wegweisertafel sind möglich.

Verwendung

Um die Orientierung und Zielfindung der Verkehrsteilnehmer zu ermöglichen oder zu verbessern, wird die Wegweisung für folgende Verwendungszwecke genutzt:

  • Zielankündigung
  • Vorwegweisung
  • Wegweisung (im Anschluss an Vorwegweisung)
  • Fernzielangabe
  • Markieren von Ortsgrenzen und Ortsteilgrenzen
  • Bezeichnen von Gebäuden und Straßen durch Hausnummern und Straßennamen

Die wegweisende Beschilderung wird direkt an oder über der Fahrbahn angebracht, so dass die Informationen der Wegweisung vom Verkehrsteilnehmer rasch aufgenommen werden können. Aus diesem Grund ist es häufig nötig, die Beschilderung auf Stahlbrücken über der Straße anzubringen oder auf Gitterrohrmasten neben der Fahrbahn zu montieren. Aufgrund der hohen Lasten und der starken Windbelastung ist die Standsicherheit der Aufstellvorrichtungen jeweils durch eine statische Berechnung nachzuweisen.

Beispiele

Normen und Standards

Deutschland
Österreich
  • RVS 05.02.12 Gestaltung und Wegweisung
  • RVS 05.02.13 Beschilderung und Wegweisung auf Autobahnen
Schweiz
  • SN 640817d – Strassensignale; Wegweiser auf Haupt- und Nebenstrassen für den allgemeinen Verkehr
  • SN 640804 – Verkehrsbeeinflussung auf Autobahnen und Autostrassen; Wechselwegweisung

Literatur

  • Natzschka: Straßenbau, Entwurf und Bautechnik, B. G. Teubner Verlag, 1996, ISBN 3-519-05256-3

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen: Begriffsbestimmungen, Teil: Verkehrsplanung, Straßenentwurf und Straßenbetrieb. FGSV Verlag, Köln 2000, S. 78.
  2. Leitfaden zur wegweisenden Beschilderung auf Autobahnen (LWBA), Teil 1 (PDF)
  3. Leitfaden zur wegweisenden Beschilderung auf Autobahnen (LWBA), Teil 2 (PDF)

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