- Wertung
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Eine Wertung ist die Abgabe eines subjektiven Urteils bezüglich eines Wertes eines Objektes oder Subjektes nach der persönlichen Meinung des Urteilenden.
Inhaltsverzeichnis
Subjekte
Personen (Subjekte) werden zumeist aufgrund ihres Verhaltens oder ihrer Leistungen, jedoch auch aufgrund ihres Erscheinungsbildes bewertet. Hierzu zählt
- im Arbeitsleben die Anforderungen (hier: Einreihungen oder Gruppierungen in Lohnklassen/Besoldungsgruppen) oder die Leistungen (hier: die Arbeitsleistung und die Arbeitsgüte; vgl. Arbeitszeugnis beziehungsweise die dienstliche Beurteilung)
- im Gemeinwesen die Persönlichkeit, die Sympathie, die Kritikfähigkeit, das Sozialverhalten oder gar lediglich nach dem Erscheinungsbild; vgl. erster Eindruck.
- im politischen Leben z.B. die Popularität, die Fachkenntnis, die Erfahrung, Loyalität, die Initiativen, die Weit- und Umsicht sowie die Erfolge
- im künstlerischen Leben die Kunstfertigkeit, die Darbietung und die Wirkung auf die Welt der Kunst.
- im Sport die Leistung im Vergleich zu anderen Sportlern bzw. Mannschaften; z. B. die Platzierung, Haltungsnote oder Klassenwertung.
Objekte
Objekte können ihrer Eigenart nach bewertet werden, zum Beispiel aufgrund ihrer Güte, ihres materiellen Wertes („Taxierung“), des Herstellers oder des Herstellungslandes gewertet werden; vgl. Qualitätssicherung, Stiftung Warentest.
Entwertung
Die Entwertung ist ein gänzlicher Verlust eines Wertes, auf den sich eine Wertung bezogen hat.
Siehe auch
- Werturteil
- Wertungsrichter (Sport)
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