Tierkennzeichnung

Tierkennzeichnung
Transponder und Applikator
Transponderlesegerät liest den Transponderchip aus

Die Tierkennzeichnung dient dazu, Tiere von anderen zu unterscheiden. Dabei gibt es prinzipiell verschiedene Ziele der Kennzeichnung. Ein Ziel liegt in der Identifizierung des Tieres, also einer Unterscheidbarkeit des individuellen Tieres von anderen (individuelle Kennzeichnung). Andere Ziele liegen darin, Tiere eines Besitzers von anderen zu unterscheiden oder Tiere eines Züchters oder einer Rasse erkennen zu können.

Inhaltsverzeichnis

Kennzeichnungsmethoden

Zur Kennzeichnung gibt es verschiedene Methoden. Diese unterscheiden sich bezüglich der Praktikabilität für verschiedene Tiere und bezüglich der Zuverlässigkeit und Haltbarkeit der Kennzeichnung. Auch die Frage, aus welcher Entfernung eine Erkennung möglich sein muss und ob Hilfsmittel dazu zum Einsatz kommen, spielt eine Rolle bei ihrer Auswahl.

Zur Tierkennzeichnung haben sich verschiedene Methoden etabliert. Dazu gehören:

Zweck der Kennzeichnung

Eine Kennzeichnung dient zum Beispiel

Kennzeichnung durch Tätowierung

10 Jahre alte Tätowierung in einem Hundeohr, die Nummer (G2953) ist nicht mehr lesbar

Diese Methode war vor Einführung des ISO-Standards der Transponderkennzeichnung üblich, brachte jedoch einige Nachteile mit sich:

  • Der Vorgang ist sehr schmerzhaft für das Tier. Daher ist eine Betäubung aus Tierschutzgründen notwendig.
  • Durch die Vielfalt der Nummerierungs-Systeme ist trotz vorgefundener Nummer eine Zuordnung nicht immer möglich. Manche Tätowierungen bestehen aus einem Kennbuchstaben des durchführenden Tierarztes (z. B. „G“ für Groß) plus fortlaufender Nummer, ein anderes System ist beispielsweise der Buchstabe „G“ für einen Zuchtverband (z. B. Gesellschaft der Bullterrier-Freunde e. V.) mit anschließender Nummer.
  • Die Nummern sind nicht einmalig, denn bei einer 5stelligen Tätowierung wie z. B. G2953 sind nur rund zwei Millionen unterschiedliche Kombinationen möglich, in Deutschland leben aber ca. 5,3 Millionen Hunde.
  • Tätowierungen sind nicht fälschungssicher.
  • Kriminelle könnten dem Tier das tätowierte Ohr abschneiden
  • Die Tätowierung kann rasch verblassen und ist dann nicht mehr lesbar.
  • Tätowierungen sind in pigmentierten (dunkelfarbigen) Hautabschnitten schwer entzifferbar.
  • Manche Kleintiere sind aufgrund ihrer Größe nicht tätowierbar.

Kennzeichnung durch Ohrmarken

Nutztiere werden meist mit Plastikohrmarken gekennzeichnet. Die EU hat dazu detaillierte Vorgaben erstellt. Für Rinder gilt die EU-Verordnung 1760/2000, für Schafe und Ziegen Verordnung 21/2004, für Schweine Richtlinie 2008/71 und 92/102. Für Schafe sind seit kurzem auch Chips vorgeschrieben, die in speziellen Ohrmarken enthalten sind.

Kennzeichnung durch implantierte Transponder

Der Chip

Der Mikrochip, auch Transponder oder Tag genannt ist ein elektronisches Mittel für das automatisierte Erkennen von Tieren. Der Transponder ist 12 × 2 mm groß. Eine gewebeverträgliche Glashülle enthält eine Antennenspule sowie den inaktiven Chip mit der fest gespeicherten 15stelligen Identifikationsnummer. Weltweit erhält jedes Tier eine eigene Kenn-Nummer (3-stelliger Ländercode + 12-stellige ID-Nummer) (→ Abschnitt Ländercodes und Herstellercodes).

Der Chip ist passiv, d. h. erst beim Ablesen wird er durch das Lesegerät angeregt, seine Daten zu übertragen. Die Implantierung ist einfach und schnell, es ist keine Betäubung erforderlich. Der Chip ist fälschungs- und manipulationssicher. Der Chip bleibt während des ganzen Lebens des Tieres funktionsfähig, ist beliebig oft ablesbar und „wandert“ in der Regel nicht durch den Körper des Tieres.

Je nach Hersteller werden Chips meist mit mehreren selbstklebenden Barcodeetiketten zur übereinstimmenden Kennzeichnung von Dokumenten (Impfpässe, Zuchtpapiere, Stammbaum) geliefert.

Ländercodes und Herstellercodes

Von den 15 rein numerischen Stellen von ISO-codierten Mikrochips stehen die drei ersten Stellen für eine Codierung zur Verfügung, während die übrigen Stellen der individuellen Kennzeichnung des Tieres dienen. Die meisten Mikrochiphersteller nutzen die 3 Codierungsstellen für eine Firmenkennung. Nach ISO-Norm ISO 3166 werden dabei die Zahlen von 001 bis 899 für Ländercodes genutzt, die Zahlen über 900 stehen für Firmenkennungen zur Verfügung.

Die herstellercodierten Chips sind preisgünstiger und werden oft in großen Mengen von Tierschutzeinrichtungen außerhalb Deutschlands verwendet. Die Transpondernummer 968000004531234 ist ein Beispiel für einen Chip des Herstellers AEG (968) mit der 12-stelligen ID-Nummer 000004531234. Die Herkunft dieses Tieres kann nicht abgelesen werden.

Beispiele für die ersten 3 Stellen der Transpondernummer nach ISO 11784: Ländercodes:

040 Österreich
056 Belgien
203 Tschechische Republik
276 Deutschland
826 England
250 Frankreich
528 Niederlande
380 Italien
620 Portugal
756 Schweiz
724 Spanien
818 Ägypten

Eine Liste aller bisher verwendeten Ländercodes ist hier zu finden : ISO-3166-1-Kodierliste (Hinweis: Herstellercodes sind darin nicht berücksichtigt!)

Herstellercodes:

934 Tierchip Dasmann
945 Business Inception Identification B.V.
947 BELCAM ID
956 Trovan Ltd.
958 Pet ID
959 Global ID Technologies
967 Rfdynamics
968 AEG
972 Planet-ID
981 Datamars
985 Indexel

Die Chipnummer 040098100111917 würde also beispielsweise auf eine Implantation in Österreich hinweisen.

Applikation

Mit einer sterilen Einwegspritze wird der Transponder vom Tierarzt in die linke Halsseite des Tieres (international normierte Stelle) injiziert. Durch die besonders scharf angeschliffene Nadel verspürt das Tier kaum Schmerz. Der Vorgang ist mit einer Routineimpfung zu vergleichen.

Lesegerät

Ein handliches, portables Lesegerät wird über den Nacken des Tieres geführt und aktiviert mittels elektromagnetischer Wellen den Chip. Die maximale Entfernung zwischen Lesegerät und Transponder beträgt 30 cm bei ISO-konformen Chips. In einem Display des Ablesegerätes ist die Identifikationsnummer ablesbar.

Lesegeräte sollten bei allen Tierheimen, Tierärzten, der Polizei, Ordnungsämtern und den meisten Hundevereinen vorhanden sein.

Vereinheitlichung der Transpondersysteme durch Standardisierung

Sämtliche unterschiedliche Transpondersysteme, die untereinander nicht kompatibel waren (Indixel, Destron, Trovan, Avid) wurden durch die ISO-Normen 11784 und 11785 vereinheitlicht. Es wurde für den Chip eine einheitliche 15-stellige Nummerncode-Struktur, bei gleichzeitigem Ausweis der jeweiligen Nationalität, festgelegt. Gleichzeitig wurden die einheitlichen technischen Spezifikationen bestimmt.

Tierregistrierung

Registrierung und Kennzeichnung

Ohne eine Datenbank, die die gekennzeichneten Tiere mit einem Besitzer verbindet und klarstellt, ob ein Tier zum menschlichen Verzehr bestimmt ist, ist die Kennzeichnung kaum von Wert. Die Europäische Kommission hat am 30. August 2011 einen Vorschlag für die freiwillige Einführung einer elektronischen Kennzeichnung von Rindern vorgelegt. John Dalli, Kommissar für Gesundheit und Verbraucherpolitik erwartet eine bessere und schnellere Rückverfolgung infizierter Tiere und/oder infizierter Lebensmittel. Das Ziel ist eine schnellere Reaktion auf eine mögliche Risiken für die Lebensmittelkette. Die Regelung ist zwar freiwillig, der Vorschlag bietet den Mitgliedstaaten jedoch die Möglichkeit, auf nationaler Ebene eine verbindliche Regelung einzuführen.[2]

Heimtiere

Die Registrierung von Kennzeichnungsdaten in einer Datenbank ist in der EU-Heimtierverordnung nicht vorgesehen, da es hierbei ausschließlich um die eindeutige Zuordnung des Tieres zum EU-Heimtierausweis geht. Einige deutsche Bundesländer schreiben in den Hundegesetzen für Hunde eine zentrale Erfassung vor, dies gilt beispielsweise für alle ab dem 1. März 2009 geborenen Hunde in Sachsen-Anhalt[3] oder für Hunde bestimmter Rassen gemäß Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen. Auch in Österreich gibt es eine Pflicht zur Kennzeichnung und Registrierung von Hunden. Diese ist im Tierschutzgesetz Art. 2 § 24a geregelt.[4]

Die freiwillige Registrierung ist sinnvoll, da hierüber eine Zuordnung des Tieres, z. B. bei Verlust, zum Eigentümer hergestellt werden kann. Es gibt verschiedene Anbieter von Registrierungsdatenbanken, deren Bedingungen sehr unterschiedlich sind. Wesentliche Unterschiede liegen im Finanzierungsmodell (kostenpflichtige Angebote oder spendenfinanzierte Modelle), in der Offenheit des Zugangs und der Registrierungsmöglichkeit sowie in der Erreichbarkeit und Vernetzung der Datenbanken.

Wichtige Anbieter von Datenbanken in Deutschland sind Tasso und Deutsches Haustierregister (DHR), deren Datenbanken vernetzt sind, so dass Mehrfachanmeldungen nicht mehr nötig sind. Eine Vertreterin von Tasso erklärte, „Ein Austausch der Rohdaten über Ländergrenzen hinweg sei nach den derzeitigen strengen Datenschutzrichtlinien in Deutschland jedoch […] nicht möglich“.[1] Wichtige Datenbankanbieter für die Schweiz sind Anis und für Österreich Animaldata und Petcard. Eine europaweite, grenzüberschreitende Suche ist über europetnet bzw. petmaxx möglich.

Einzelnachweise

  1. a b Martina Herzog: Tierärzte machen sich für eine europaweite Haustier-Registrierung stark. In: Westdeutsche Zeitung (wz-newsline). 18. Juni 2010.
  2. Pressemeldung Europäische Kommission: Kennzeichnung für Rinder garantiert mehr Sicherheit bei Lebensmitteln
  3. Das neue Hundegesetz - Sachsen-Anhalt.de
  4. Tierschutzgesetz Art. 2 § 24a
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