Behinderungsmissbrauch

Behinderungsmissbrauch

Unter Behinderungsmissbrauch versteht man im Kartellrecht gezielt gegen die Konkurrenz gerichtete Maßnahmen, insbesondere Kampfpreisunterbietungen, Ausschließlichkeitsbindungen oder Lieferungsverweigerungen, die sich gegen die Aufrechterhaltung oder Entwicklung des Wettbewerbs richtet und sich auf missbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschende Stellung zurückführen lassen.

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  • Behinderungsmissbrauch — Behinderungsmissbrauch,   Behinderungswettbewerb, Wettbewerbsrecht: Bezeichnungen für unlautere Praktiken zur Behinderung von Konkurrenten bei der Entfaltung ihrer wirtschaftlichen Betätigungen. Beispiele sind Anstrengungen, Konkurrenten durch… …   Universal-Lexikon

  • Behinderungsmissbrauch — liegt vor, wenn ein marktbeherrschendes Unternehmen im Sinn von § 19 GWB bzw. Art. 82 EGV (⇡ Deutsches Kartellrecht, ⇡ Europäisches Kartellrecht) die Wettbewerbsmöglichkeiten dritter Unternehmen wesentlich beeinträchtigt. Dabei wirft die… …   Lexikon der Economics

  • Preisdiskriminierung — Unter Preisdifferenzierung versteht man in der Betriebswirtschaftslehre eine Preispolitik von Anbietern, für die gleiche Leistung unterschiedliche Preise zu fordern. Die Differenzierung kann zeitlicher, räumlicher, personeller oder sachlicher Art …   Deutsch Wikipedia

  • Missbrauchsaufsicht — Missbrauchsaufsicht,   neben dem Verbot von Kartellen und der Fusionskontrolle wichtigstes Instrument der Wettbewerbspolitik. Missbrauchsaufsicht über marktbeherrschende Unternehmen im Sinne des §§ 19 ff. Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen… …   Universal-Lexikon

  • Deutsches Kartellrecht — 1. Die Geschichte des D.K. wird durch eine Grundsatzentscheidung des Reichsgerichts aus dem Jahr 1897 geprägt, wonach die Kartellbildung im Rahmen der Vertragsfreiheit allgemein als zulässig angesehen wurde, da sich das Recht auf Gewerbefreiheit… …   Lexikon der Economics

  • Preisdifferenzierung — ist eine Preispolitik von Anbietern, für die gleiche Leistung unterschiedliche Preise zu fordern. Die Differenzierung kann zeitlicher, räumlicher, personeller oder sachlicher Art sein. Mit diesem Instrument der Preisgestaltung versuchen Anbieter …   Deutsch Wikipedia

  • Wettbewerb — Mitbewerb; Konkurrenz; Rivalität; Wettstreit; Verdrängungskampf; Konkurrenzkampf; Bewerb (österr.) * * * Wett|be|werb [ vɛtbəvɛrp], der; [e]s, e: Kampf, Wettstreit von mehreren Beteiligten um die beste Leistung, um eine führende Stellung o. Ä.:… …   Universal-Lexikon

  • Oligopol — Kartell * * * Oli|go|pol 〈n. 11〉 Beherrschung des Marktes durch wenige große Unternehmen [<grch. oligos „wenig“ + Monopol] * * * Oli|go|pol, das; s, e [geb. nach ↑ Monopol] (Wirtsch.): Form des Monopols, bei der der Markt von einigen wenigen… …   Universal-Lexikon

  • Kampfpreis — Kạmpf|preis, der (Wirtsch.): Dumpingpreis, der dem Unternehmen, das ihn festsetzt, Vorteile im Wettbewerb bringen soll: sie verschleudern die Geräte zu einem K. * * * Kampfpreis,   ein unter dem marktüblichen, eventuell auch unter den… …   Universal-Lexikon

  • Ausbeutungsmissbrauch — liegt vor, wenn ein marktbeherrschendes Unternehmen im Sinn von § 19 GWB bzw. Art. 82 EGV seine Marktstellung gegenüber vor bzw. nachgelagerten Wirtschaftsstufen dazu benutzt, um z.B. zu niedrige Einkaufspreise (Problem der sog. Nachfragemacht… …   Lexikon der Economics

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