- Beifang
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Beifang bezeichnet:
- in der Biologie als Beifang (Fischerei) den ungewollten Teil des Fischfangs
- in der Rechtsgeschichte ein aus einer Herrlichkeit ausgegliedertes Recht (Jurisdiktion, Gewrichtssprengel: "sein eigen herlicheit und beyfangh"), so z.B. ein begrenztes Gebiet, Hof, eine Mühle oder ähnliches. Daraus konnte sich eine Bauerschaft entwickeln. Die Bezeichnung steht also für einen alten Gerichtsbezirk, das an einen Grundbesitzer gebundene Patrimonialgericht, als Alternative zu den Gogerichten, siehe Geschichte_von_Bockum-Hövel#Die_Gogerichte Sieben Beifänge im Amt Werne
- einen von obigem Begriff für "Gerichtsbezirk" ableiteten Ortsnamen:
- Beifang (Selm)
- Beifang (Nordkirchen)
- Beifang (Limbergen), heute Ortsteil von Darup
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